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Gefahrgut richtig und sicher verpacken: ein kurzer Überblick

Gefahrgut transportsicher verpacken

Das sichere Befördern von gefährlichen Gütern stellt hohe Anforderungen an die beteiligten Personen und das eingesetzte Material. In diesem Blogbeitrag zum Thema Transport konzentrieren wir uns speziell auf das Verpacken von Gefahrgut, da hierfür besonders sorgfältige Maßnahmen erforderlich sind. Die Verpackung muss nicht nur den rechtlichen Vorschriften entsprechen, sondern auch dafür sorgen, dass der Transport sicher durchgeführt wird. Nur so lassen sich potenzielle Gefahren effektiv minimieren und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleisten. Sie stellt eine grundlegende Voraussetzung dar, um sämtliche Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und einen ordnungsgemäßen Transport sicherzustellen.

Anforderung an eine Gefahrgutverpackung

Jeder Transport von Gütern stellt besondere Anforderungen an die Verpackung und das eingesetzte Beförderungsmittel. Diese Anforderungen unterscheiden sich je nach Beschaffenheit und den Eigenschaften des zu transportierenden Gutes. Transporten mit Gefahrgutverpackung müssen nicht nur unbeschadet, sondern auch sicher ans Ziel gelangen. Beim Befördern von gefährlichen Gütern entstehen Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt, die mit größter Sorgfalt minimiert werden müssen.

Da nicht jeder Stoff gleich reagiert oder die gleichen Gefahren für Mensch und Umwelt birgt, stellen sich unterschiedliche Anforderungen an eine  Gefahrgutverpackung. Um die Sicherheit zu garantieren, gibt es für jede Art von Gefahrgut amtlich geprüfte Verpackungen. Die zuständige, höchste amtliche Stelle in der Schweiz ist das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Das Prüfverfahren für diese Verpackungen erfolgt nach der Norm ISO 16106:2008 „Verpackung – Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter“. Das Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gibt Auskunft über die Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel und Tanks. Jede zugelassene Verpackung muss mit einem UN-Symbol versehen sein, dem ein Buchstaben- und Zahlencode folgt.

Für Versandstücke, die zur Versendung vorbereitete Verpackungen sind, gilt eine Obergrenze der Nettomasse von 400 kg. Verpackungen für flüssige Stoffe dürfen (ohne IBC und LP) einen maximalen Fassungsraum von 450 Litern nicht überschreiten. Wenn diese Grenzwerte überschritten werden, gelten sie nicht mehr als Gefahrgutverpackung. Zudem müssen Gefahrgutverpackungen für flüssige Stoffe vor der Verwendung auf ihre Dichtheit geprüft werden.

Gefahrgutverpackung

Innenverpackung, Zwischenverpackung und Aussenverpackung

Die Innenverpackung bezeichnet die tatsächliche Verpackung des Produkts, die direkt mit dem gefährlichen Stoff in Kontakt kommt. Zum Beispiel verpackt man sechs Haarspraydosen sicher in eine zugelassene Gefahrgutverpackung, wie eine Kiste aus Pappe (Karton). Diese Dosen, die den gefährlichen Inhalt enthalten, werden als Innenverpackung bezeichnet, da sie den direkten Kontakt mit dem Produkt gewährleisten. Die Kiste aus Pappe bildet den sichtbaren äußeren Teil der Verpackung und sorgt gleichzeitig für die notwendige Stabilität. Sie schützt das Produkt und ermöglicht so den sicheren Transport, indem sie es vor äußeren Einflüssen schützt und sicherstellt, dass

Anforderungen an die Innenverpackung

An die Gefahrgut Innenverpackung werden hohe Sicherheitsanforderungen gestellt. Sie unterliegen ebenso den Prüf- und Zulassungsbedingungen wie die restlichen Gefahrgutverpackungen. Eine der Anforderungen ist das verhindern von Produkteaustritt.

Materialien wie Glas, Porzellan, Steinzeug, Ton, Metall oder Kunststoff sind die Rohstoffe für Innenverpackungen.

Gefässe aus Kunststoff müssen eine Dicke von mindestens 0.2 mm aufweisen. Um den Bestimmungen zur Beförderung von flüssigen Stoffen gerecht zu werden. Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff dürfen grundsätzlich nicht älter als 5 Jahren sein. Aus diesem Grund wird auf jede Gefahrgutverpackung aus Kunststoff der Herstellungsmonat und das Herstellungsjahr eingeprägt.

Jede Innenverpackung muss in eine sicher in eine Zwischenverpackung verpackt werden. Hohlräume sind mit Verwendung von Polstermaterial zu füllen. Die Zwischenverpackung wiederum wird in eine Aussenverpackung gelegt. Bei flüssigen Stoffen muss die Zwischenverpackung oder die Aussenverpackung genügen saugfähiges Material enthalten, um den gesamten Inhalt der Innenverpackung aufzunehmen.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Gefahrgutverpackung – Verpackungsarten Begriffserklärung

Fass:

Eine gängige zylindrische Gefahrgutverpackung besteht aus Materialien wie Metall, Pappe, Kunststoff, Sperrholz oder anderen geeigneten Stoffen. Der Boden dieser Verpackung kann je nach Konstruktionsweise flach oder gewölbt sein. Zu diesen Verpackungen zählen auch runde Verpackungen mit kegelförmigem Hals oder eimerförmige Verpackungen. Es ist jedoch wichtig, darauf hinzuweisen, dass Holzfässer oder Kanister nicht unter diesen Begriff fallen. Diese speziellen Verpackungen erfüllen aufgrund ihrer Bauweise und Materialbeschaffenheit abweichende Anforderungen, die in anderen Regelungen detailliert festgelegt sind.

Feinstblechverpackung:

Eine Gefahrgutverpackung mit rundem, elliptischem, rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt fällt ebenfalls in diese Kategorie. Auch konische Verpackungen sind hierin eingeschlossen. Darüber hinaus gehören Verpackungen mit kegelförmigem Hals oder eimerförmige Verpackungen aus Metall ebenfalls dazu, insbesondere solche mit einer Wanddicke unter 0,5 mm, wie zum Beispiel Weißblech. Der Boden dieser Verpackungen kann entweder flach oder gewölbt sein und eine oder mehrere Öffnungen aufweisen. Diese Art der Verpackung ist jedoch nur dann relevant, wenn sie nicht unter die Begriffsbestimmung für Fässer oder Kanister fällt, da diese spezielle Anforderungen haben.

Grossverpackung Grosspackmittel:

Grossverpackungen, auch als Grosspackmittel bekannt, sind speziell für den Transport großer Mengen von Gefahrgut konzipiert. Ein typisches Beispiel dafür sind IBCs (Intermediate Bulk Containers), die aufgrund ihrer Größe und Stabilität häufig für Flüssigkeiten, Chemikalien oder Pulver verwendet werden. IBCs bieten den Vorteil einer effizienten Handhabung und ermöglichen einen sicheren Transport, während sie gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an die Gefahrgutverpackung erfüllen. Um die strengen Sicherheitsvorgaben zuverlässig zu erfüllen, müssen diese Verpackungen regelmäßig geprüft und zertifiziert werden, um sicherzustellen, dass sie den hohen Standards entsprechen.

IBC:

siehe Grosspackmittel.

Kanister:

Verpackung aus Metall oder Kunststoff von rechteckigem oder mehreckigem Querschnitt mit einer oder mehreren Öffnungen.

Kiste:

Rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackungen bestehen aus verschiedenen Materialien, darunter Metall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff oder auch anderen geeigneten Werkstoffen. Solange die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung gewährleistet bleibt, dürfen kleine Öffnungen angebracht werden, die die Handhabung erleichtern und das Öffnen vereinfachen. Diese Öffnungen müssen jedoch sicherstellen, dass die Verpackung auch unter den spezifischen Transportbedingungen stabil bleibt. Gleichzeitig dürfen keine Gefahren für den Inhalt entstehen, um den sicheren Transport zu gewährleisten.

Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter:

Ein IBC, der aus einem Rahmen in Form einer starren äußeren Umhüllung um einen Kunststoff-Innenbehälter besteht, ist speziell konzipiert. Er ist so ausgelegt, dass der Innenbehälter und die äußere Umhüllung eine untrennbare Einheit bilden. Diese Einheit kann sicher gefüllt, gelagert, befördert oder entleert werden, wobei sie stets ihre Stabilität und Funktionalität beibehält. Diese Konstruktion sorgt dafür, dass der Transport und die Handhabung des Gefahrguts effizient und sicher durchgeführt werden können.

Kombinationsverpackung (Kunststoff):

Die Verpackung setzt sich aus einem Kunststoffinnengefäß und einer Außenverpackung zusammen, die aus Metall, Pappe, Sperrholz oder ähnlichen Materialien bestehen können. Sobald diese beiden Komponenten miteinander verbunden werden, bilden sie eine untrennbare Einheit. Diese Einheit gewährleistet nicht nur die sichere Lagerung und den Transport des Inhalts, sondern ermöglicht auch das einfache Befüllen und Entleeren. Dadurch bleibt die Verpackung auch unter anspruchsvollen Bedingungen stabil und funktional. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der gesamte Prozess effizient, sicher und gemäß den Anforderungen durchgeführt werden kann.

Kombinationsverpackung (Glas, Porzellan oder Steinzeug):

Eine Verpackung besteht aus einem Innengefäß aus Glas, Porzellan oder Steinzeug und einer Außenverpackung, die aus Materialien wie Metall, Holz, Pappe, Kunststoff oder Schaumstoff gefertigt sein kann. Sobald das Innengefäß mit der Außenverpackung verbunden ist, bilden diese beide eine untrennbare Einheit. Diese Einheit bietet eine stabile und sichere Lösung für den Transport von Gütern. Sie gewährleistet nicht nur die sichere Befüllung und Lagerung, sondern ermöglicht auch eine problemlose Beförderung und das Entleeren,

Gefahrgut Verpackungsgruppen

Gefahrgüter werden in drei Verpackungsgruppen eingeteilt, nämlich (römisch) I, II und III. Die Einteilung der Güter erfolgt, nach der vom Stoff auszugehender Gefahr. Gefahrgut mit einem hohen Gefahren Risiko werden der Verpackungsgruppe I zugeordnet. Gefahrgut von dem ein verhältnismässig geringes Risiko ausgeht ist in der Verpackungsgruppe III zugeordnet.

  • Stoffe mit hohem Gefahrenrisiko fallen in die Verpackungsgruppe I.

  • Gefahrgüter mit mittlerem Risiko gehören zur Verpackungsgruppe II.

  • Weniger gefährliche Stoffe werden in der Verpackungsgruppe III eingeordnet.

Gefahrgutverpackung - Gruppeneinteilung

Gefahrgutverpackungen werden wie das Gefahrgut in drei Gruppen unterteilt. Anders als beim Gefahrgut werden die Gefahrgutverpackungen in Gruppen mit Buchstaben (X,Y,Z) unterteilt. Eine Gefahrgutverpackung mit dem Buchstaben X ist für die Aufnahme von hohen Gefahren zugelassen. Ein Z bedeutet, dass die Gefahrgutverpackung nur zur Aufnahme von geringen Gefahren zugelassen ist. Mit einer Gefahrgutverpackung die für hohe Gefahren (X) zugelassen ist, können Güter der Verpackungsgruppe I,II und II befördert werden. Eine Z Gefahrgutverpackung kann nur Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III aufnehmen.

X= Aufnahme von hohen Gefahren

Y= Aufnahme mittleren Gefahren

Z= Aufnahme von geringen Gefahren

Umverpackung ADR 1.2.1

Als Umverpackung wird eine Umschliessung, die für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken und für die Bildung einer Einheit zur leichteren Handhabung und Verladung während der Beförderung verwendet wird bezeichnet.

Beispiel: mehrere Versandstücke werden auf einer Palette mit einer Schrumpffolie gesichert. Versandstücke die unter die Vorschriften ADR fallen, also Gefahrgut, dürfen mit Versandstücken die nicht unter der Regeln ADR stehen gemischt werden, sofern Sie nicht gegen das zusammenladeverbot oder andere Vorschriften verstossen.

Umverpackungen sind mit allen UN-Nummern, Gefahrzetteln und mit der Beschriftung „Umverpackung“ zu kennzeichnen. Ausgenommen alle Kennzeichen bleiben sichtbar. Zusätzlich müssen Umverpackungen mit den Hinweispfeilen „Oben“ an zwei gegenüberliegenden Seiten gekennzeichnet werden, sofern die die Hinweispfeile an den Versandstücken oder die Verschlüsse nicht sichtbar bleiben.

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