Eine Lizenzierung zum Verkehrsleiter obliegt der Sektion für Güterverkehr des Bundesamts für Verkehr (BAV) in Bern. Das BAV reglementiert sowohl die Verantwortlichkeiten als auch die Aufgabenstellungen externer Leiter in einem umfassenden Rahmenwerk. Diese Details werden sowohl gedruckt als auch online in mehreren zugänglichen Dokumenten vom BAV veröffentlicht. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Strassentransport zwischen der Europäischen Union und der EFTA transparent sowie rechtlich verbindlich geregelt wird. Dadurch können alle Beteiligten sicherstellen, dass sie stets den aktuellen Anforderungen entsprechen und zudem rechtlich abgesichert agieren.