ADR Tunnelvorschriften: gefahrlos durch den Tunnel – Ratgeber für Fahrer
ADR Tunnelvorschriften: gefahrlos durch den Tunnel – Ratgeber für Fahrer
Für Tunnel existieren die sogenannten ADR Tunnelvorschriften, die in grossen Teilen europaweit einheitlich geregelt sind. Es gibt aber Sonderbestimmungen unter anderem für Deutschland und Österreich, auf die wir in diesem Beitrag verweisen. Berufskraftfahrer und Spediteure sollten diese Vorschriften vor allem dann kennen, wenn sie gefährliche Güter transportieren. Ein Gefahrgutbeauftragter im Unternehmen achtet auf die entsprechende Kennzeichnung der Ladung und der Fahrzeuge. Wenn in Ihrer Firma kein Gefahrgutbeauftragter bestellt ist, können wir Ihnen einen stellen. Wir informieren Sie im Rahmen unserer Transportberatung auch gern zu Details der ADR Tunnelvorschriften.