Handwerkerregelung ADR 1.3.1 – Tipps vom Gefahrgutbeauftragten
Ausnahmen für Handwerker für die Gefahrgutbeförderung
Durch Gefahrguttransporte, wie sie Speditionen und andere Unternehmen durchführen, entstehen erhebliche Gefahren für die Bevölkerung und für die Umwelt. Für solche Fahrten gelten auch in der Schweiz besonders strenge Vorschriften. Angewendet wird, wie in vielen anderen angrenzenden Ländern auch, das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR).