Weitere Informationen über den gesperrten Inhalt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Pipedrive Live Chat. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Beim Gefahrguttransport sicher sein – so geht’s!

Sicherer Gefahrguttransport

Ihr Unternehmen steigt in den Transport von Gefahrgut ein? Dann müssen Sie vom ersten Transport an einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen und die ADR-Vorschriften befolgen. Die oder das ADR ist ein internationales Abkommen über den sicheren Transport von gefährlichen Gütern in Europa. Darunter fallen alle Güter, die Personen oder die Umwelt gefährden können: explosive, giftige oder brennbare Stoffe, Säuren, Benzin, aber beispielsweise auch Strohballen, da sie sich beim Transport entzünden können. Die Güter müssen nach Vorschrift dokumentiert und gekennzeichnet werden, die Fahrzeuge richtig ausgerüstet und die Fahrer geschult.

Dokumentation

Zunächst müssen bei jedem Gefahrguttransport eine Vielzahl gesetzlicher Dokumentationspflichten vollständig und korrekt eingehalten werden. Dies beginnt bereits bei der äusseren Kennzeichnung des Fahrzeugs mit sogenannten Placards. Diese Tafeln informieren andere Verkehrsteilnehmer, Unfallbeteiligte sowie Ersthelfer und die Feuerwehr über den geladenen Stoff. Sie geben zudem Auskunft darüber, welche Stoffnummer vorhanden ist und welche Gefahreneigenschaften der Stoff besitzt. So ist beispielsweise sofort ersichtlich, ob die Ladung leicht entzündlich ist oder das Grundwasser gefährden kann.

Nur ein vollständig entleertes und gereinigtes Fahrzeug darf ohne Kennzeichnung auf öffentlichen Strassen fahren. Nach der Entladung auf dem Weg zur Reinigungsstelle können jedoch gefährliche Rückstände oder Beläge im Tank haften bleiben. Aus diesem Grund ist auch dabei eine Kennzeichnung zwingend erforderlich.

Zweitens muss die gesamte Besatzung bei jedem Gefahrguttransport die vorgeschriebenen Begleitpapiere mit sich führen. Diese sind gut sichtbar aufzubewahren und müssen jederzeit leicht zugänglich sein. Auch ein aussenstehender Ersthelfer muss sie im Notfall sofort finden können, falls der Fahrer nicht ansprechbar ist. In diesen Dokumenten sind alle transportierten Stoffe im Detail aufgeführt. Diese Informationen sind für Einsatzkräfte wie die Feuerwehr von grosser Bedeutung.

Darüber hinaus enthalten die Begleitpapiere auch Angaben zu allen Besatzungsmitgliedern inklusive Lichtbildausweis. Zudem sind sämtliche behördlichen Genehmigungen oder spezielle Zulassungen für Fahrzeugteile darin hinterlegt.

Fahrzeugausrüstung

Zunächst dürfen für viele Gefahrgüter nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die für ihren Transport zugelassen wurden. Das gilt insbesondere für Tankfahrzeuge und die Beförderung der explosiven Stoffe, die unter Klasse 1 zusammengefasst sind. Beispielsweise sind für die Be- und Entladung manche Güter bestimmte Vorrichtungen nötig; manche Stoffe müssen in besonderer Weise vor Erwärmung durch Sonneneinstrahlung geschützt werden.

Bei jedem Transport ist eine vollständige Feuerlöschausrüstung Pflicht. Ihre Ausstattung hängt vom Maximalgewicht des beladenen Fahrzeugs ab und muss alle möglichen Gefahrenfälle abdecken. Beispielsweise muss es möglich sein, einen Motorbrand zu löschen. Wenn das Fahrzeug dafür keine eigene Löschvorrichtung besitzt, muss mit mobilen Löschgeräten nachgerüstet werden.

Zusätzlich sind je nach Gefahrgutklasse bestimmte Schutzausrüstungsgegenstände mitzuführen. Gefahrguttransporte aller Klassen müssen zwei selbststehende Warnzeichen und fahrzeuggerechte Keile für Zugmaschine und Anhänger dabeihaben. Wenn die Freigrenzen überschritten werden, sind vorne und hinten am Fahrzeug gut sichtbare Warntafeln, unter Umständen auch an Flanken und Heck Gefahrenzettel anzubringen. Je nach Klasse kommen Schaufeln, Kanalabdeckungen und Auffangbehälter hinzu, für alle Klassen ausser 1 und 2 auch Augenspülflüssigkeit.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Schutzausrüstung der Besatzung

Jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung muss während des Gefahrguttransports eine vollständige persönliche Schutzausrüstung mit sich führen. Die genaue Zusammenstellung dieser Ausrüstung unterscheidet sich je nach Gefahrzettelnummer und kann in den Begleitdokumenten nachgelesen werden. In der Regel gehören pro Besatzungsmitglied mehrere Schutzartikel zur Grundausstattung.

Dazu zählen unter anderem Schutzhandschuhe, eine Taschenlampe oder ein anderes geeignetes Beleuchtungsgerät sowie eine Warnweste. Ebenfalls erforderlich sind eine Schutzbrille oder eine vergleichbare Ausrüstung zum Schutz der Augen und – bei bestimmten Stoffklassen – zusätzlich eine Fluchtmaske.

All diese Gegenstände ermöglichen es Fahrerinnen und Fahrern sowie Mitfahrenden, im Falle eines Unfalls sicher und zielgerichtet zu handeln. So lässt sich das Ausmass des Schadens rasch und ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit feststellen.

ADR-Schulung

Die Fahrzeugbesatzung ist dafür verantwortlich, dass alle geltenden Vorschriften von der Beladung bis zur abschliessenden Reinigung eingehalten werden. Aus diesem Grund verpflichtet die ADR alle Besatzungsmitglieder, eine Schulung zu absolvieren und eine Prüfung abzulegen. Erst danach erhalten sie die offizielle Zulassung für den Gefahrguttransport.

Im Rahmen dieser Ausbildung lernen die Teilnehmenden zusätzlich, welche Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit ihrem Gefahrgut zu beachten sind. Auch erfahren sie, welche Vorkehrungen während des Transports notwendig sind und wie im Ernstfall korrekt vorzugehen ist. Darüber hinaus beinhaltet die Schulung auch Inhalte zur Ersten Hilfe, damit im Notfall sofort geholfen werden kann.

Gefahrgutbeauftragter

Da auf dem Gefahrguttransport viele verschiedene Gefahren lauern, alle Schritte des Transportvorgangs bestimmte Vorsichtsmassnahmen erfordern und Handlungsanweisungen zu befolgen sind, fordert die ADR die Ernennung eines Gefahrgutbeauftragten. Das kann intern ein Mitarbeiter sein, der entsprechend geschult wird, oder ein externer Gefahrgutbeauftragter. Die interne Lösung hat den Vorteil, dass der Beauftragte die Abläufe besonders gut kennt und stets vor Ort verfügbar ist. Ein externer Gefahrgutbeauftragter bringt hingegen Erfahrung und Routine mit.

Entdecken Sie weitere spannende Artikel

Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten

1 2 3 4 64

Mit uns sparen Sie beim Tanken!

Profitieren Sie von einem Rabatt von 6 Rp./Liter auf den aktuellen Säulenpreis. Keine Mindestmenge erforderlich und keine zusätzlichen Gebühren.