Wenn ein entsprechender Verkehrsleiter benannt wurde, muss der Unternehmer nur noch seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Der Schweizer Gesetzgeber will mit diesen Regelungen sicherstellen, dass Transporte im Binnenverkehr und im grenzüberschreitenden Verkehr zuverlässig in jeder Hinsicht durchgeführt werden.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn für das erste Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen CHF 9.000 und für jedes weitere Fahrzeug dieser Klasse CHF 5.000 nachgewiesen werden können. Für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten CHF 900 pro Fahrzeug.
Der Nachweis erfolgt in der Regel durch die aktuellste Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) oder – bei Neugründungen – durch die Eröffnungsbilanz.