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ADR 1.10 Security Provision – Vorschriften für die Sicherung

ADR

ADR 1.10 Security Provision – Vorschriften für die Sicherung
Die Vorschriften nach ADR 1.10 Security Provision betreffen den Transport gefährlicher Güter. Dabei handelt es sich um Stoffe, die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden können. Hierfür wurde schon 1957 ein europäisches Übereinkommen geschlossen, das “Accord européen relatif-au transport international-des marchandises Dangereuses-par Route” oder kurz ADR.

ADR 6.5 Bau- und Prüfvorschriften IBC

Prüfvorschriften IBC

Bau- und Prüfvorschriften für Grosspackmittel
Für Grosspackmittel (IBC = Intermediate Bulk Container) gibt es im ADR bestimmte Bau- und Prüfvorschriften, damit sie befördert werden können. Damit soll der sichere Transport von gefährlichen Stoffen gewährleistet werden. Grosspackmittel sind ausdrücklich keine ortsbeweglichen Tanks oder Tankcontainer. Die entsprechenden Vorschriften sind sehr umfangreich. Unser externer Gefahrgutbeauftragter hilft Ihnen, diese einzuhalten. Auch bieten wir Ihnen zur Thematik eine Gefahrgutberatung an.

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