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ADR 6.5 Bau- und Prüfvorschriften IBC

Bau- und Prüfvorschriften für Grosspackmittel


Für Grosspackmittel (IBC = Intermediate Bulk Container) gelten im ADR bestimmte Bau- und Prüfvorschriften, die erfüllt sein müssen, damit diese für den Transport gefährlicher Stoffe verwendet werden dürfen. Auf diese Weise soll der sichere und gesetzeskonforme Transport von Gefahrgut gewährleistet werden. Grosspackmittel zählen dabei ausdrücklich nicht zu den ortsbeweglichen Tanks oder Tankcontainern, sondern unterliegen eigenen Bestimmungen. Da die entsprechenden Vorschriften sehr umfangreich und teils technisch komplex sind, unterstützen wir Sie gerne bei deren Umsetzung. Unser externer Gefahrgutbeauftragter steht Ihnen beratend zur Seite, damit Sie alle Vorgaben zuverlässig einhalten können. Zusätzlich bieten wir Ihnen eine umfassende Gefahrgutberatung rund um die Themen IBC, ADR und Transportvorschriften an.

Zulassung der IBC

Normalerweise wird die Einhaltung der Vorschriften sehr genau überwacht. Die zuständige Behörde kann jedoch in Ausnahmefällen IBC und ihre Ausrüstungen zulassen, selbst wenn diese den ADR-Vorschriften nicht vollständig entsprechen – vorausgesetzt, es handelt sich um akzeptable Varianten, die dennoch ein hohes Sicherheitsniveau bieten. Darüber hinaus werden im Sinne des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auch alternative Lösungen genehmigt, sofern sie trotz abweichender Bauweise eine gleichwertige Sicherheit gewährleisten. Dazu zählen insbesondere Aspekte wie die Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanischen Belastungen, Stössen und Feuer.

Die Zulassung der IBC erfolgt grundsätzlich durch die Behörden des Landes, in dem sie erstmals in Verkehr gebracht werden. Alternativ können Prüfungen auch in anderen Ländern durchgeführt werden, sofern sie den Anforderungen des ADR und den nationalen Vorschriften des Zulassungslandes entsprechen. Hersteller und Vertreiber von IBC sind zudem verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen zu Verpackungsverfahren und Verschlusssystemen – einschliesslich der erforderlichen Dichtungen – bereitzustellen, damit die sichere Handhabung jederzeit gewährleistet ist.

Die Kennzeichnung von IBC

Die Kennzeichnung erfolgt mit einem Code. Dieser enthält arabische Ziffern und Grossbuchstaben. Gekennzeichnet werden unter anderem:

  • die Art der Befüllung und Entleerung (durch Schwerkraft oder Druck) für feste und flüssige Stoffe sowie
  • die Werkstoffe wie Stahl, Aluminium oder sonstige Metalle, Holzarten, Pappe, Kunststoff, Textilien und Papier

So trägt etwa ein IBC aus Stahl für Feststoffe, die durch Schwerkraft befüllt und entleert werden, den IBC-Code 11A. Ein mehrlagiger Papier-IBC (nicht wasserbeständig) wird mit 13M1 gekennzeichnet. Die umfängliche Auflistung aller Varianten zeigt das Kapitel 6.5 der ADR auf. Der Zusatzbuchstabe „W“ bedeutet übrigens, dass eine abweichende, aber genehmigte Spezifikation (wie oben beschrieben) verwendet wurde. Es gibt eine Grundkennzeichnung für die IBC, die deutlich sichtbar (Zeichenhöhe mindestens 12 mm) angebracht sein muss. Auch das UN-Symbol für Verpackungen ist vorgeschrieben, entweder als Grafik oder (für metallene IBC) als “UN”. Zeitangaben gehören ebenso zur Kennzeichnung (Monat und Jahr der Herstellung) wie die Bezeichnung des Herstellerstaates und des Herstellers selbst. Weitere Angaben betreffen die Prüflast der Stapeldruckprüfung und die höchstzulässige Bruttomasse. Zur Grundkennzeichnung kommen zusätzliche Kennzeichnungen.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Was sind zusätzliche Kennzeichnungen?

Diese Kennzeichnungen, die auf einem korrosionsbeständigen und gut zugänglichen Schild angebracht sein müssen, beziehen sich auf verschiedene Eigenschaften eines IBC. Dazu gehören unter anderem der Fassungsraum, der maximal zulässige Prüf-, Füll- und Entleerungsdruck, der Werkstoff des Packmittelkörpers, die Daten der letzten Inspektion sowie der letzten Dichtigkeitsprüfung, die zulässige Stapellast und die Seriennummer des Herstellers.

Für die höchstzulässige Stapellast ist zusätzlich ein Piktogramm in ausreichender Grösse – mindestens 100 x 100 mm – vorgeschrieben, damit eine klare und sichtbare Kennzeichnung gewährleistet ist. Darüber hinaus gelten besondere Kennzeichnungsvorschriften für Innenbehälter von Kombinations-IBC-Bauarten. Dabei handelt es sich in der Regel um eine innere Kunststoffverkleidung, die in einem äusseren Stahlbehälter eingebettet ist. In solchen Fällen muss das angegebene Herstellungsdatum dem der Kunststoffinnenverkleidung entsprechen, da diese das entscheidende sicherheitsrelevante Bauteil darstellt.

Bauvorschriften für IBC

Die Bauart eines IBC soll sicherstellen, dass er zuverlässig vor umgebungsbedingten Schädigungen geschützt ist. Verlangt wird dabei ein „beständiger oder angemessener“ Schutz, der den jeweiligen Einsatzbedingungen entspricht. Unter normalen Beförderungsbedingungen sollte ein IBC in der Lage sein, gängigen Belastungen wie Feuchtigkeit, Temperatur- und Druckveränderungen sowie Vibrationen ohne Einschränkungen standzuhalten. Darüber hinaus darf der verwendete Werkstoff keinesfalls chemisch mit dem enthaltenen Gefahrgut reagieren, um Sicherheitsrisiken während Transport und Lagerung auszuschliessen.

Gefahrgutberatung: Müssen Sie alle ADR-Vorschriften im Detail kennen?

Keinesfalls. Über dieses Know-how verfügt ein externer Gefahrgutbeauftragter, den wir für Sie stellen. Er erfüllt für KMU alle Auflagen der GGBV und kennt die Vorschriften der ADR. Selbst wenn Sie diese im gesetzten Link nachschlagen würden, wäre es mühselig, vor jedem Transport die Einhaltung der Bestimmungen detailliert zu überprüfen. Große Unternehmen beschäftigen einen Gefahrgutbeauftragten, der gesetzlich in der Schweiz schon seit 2001 vorgeschrieben ist, doch für KMU lohnt sich die gesonderte Besetzung dieser Position eindeutig nicht. Daher übernimmt unser externer Gefahrgutbeauftragter die betreffenden Aufgaben. Diesen Service nutzen nationale und internationale Unternehmen von kleiner bis mittlerer Grösse. Unsere Kunden sind Betriebe aus der Logistik, der Industrie und dem Handel. Dieser Experte berät Sie selbstverständlich umfassend zu Ihren Transporten. Inklusive ist für unsere Mandanten der kostenlose Telefonsupport, auch regelmässige Schulungen führen wir gern bei Ihnen durch.

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