Gefahrgut Beförderungspapiere
Gefahrguttransport – Anforderung an die Beförderungspapiere
Wer Gefahrgut transportiert, muss dies in den Beförderungspapieren ordnungsgemäss vermerken. Im ADR (dem europäischen Beförderungs-Übereinkommen) beschreibt das ADR Kapitel 5.4 die Vorschriften zur Dokumentation genauer. Dieser Link enthält den gesamten Teil 5. Die folgende Darstellung wurde dem Kapitel 5.4 entnommen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da die meisten Transporteure gerade kleinerer und mittlerer Unternehmen nicht über die Ressourcen verfügen, um sich mit der Materie eingehend zu befassen, kann ein externer Gefahrgutbeauftragter diese Aufgabe übernehmen. Wir stellen diesen Experten für Sie.