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Warum sich die Umverpackung beim Versand von Gefahrgut lohnt

In der Regel müssen Unternehmen beim Versenden von gefährlichen Gütern mit hohen Kosten rechnen. Oftmals sind spezielle Vorkehrungen erforderlich, um die brisante Ware sicher an den Bestimmungsort zu liefern. Meist lässt sich der finanzielle Aufwand jedoch durch das geschickte Verpacken der Artikel deutlich reduzieren. Beim sogenannten Overpack fassen Sie mehrere Versandstücke zu einem großen Paket zusammen. Dabei können Sie nicht nur Artikel einer Gefahrgutklasse kombinieren. Vor allem das Bündeln von Produkten mit unterschiedlichen Kennzeichen minimiert Ihr Verlustrisiko und verringert die Transportgebühren. Nachfolgend erfahren Sie, welche Vorteile Ihnen das Overpack bietet und auf welche Vorschriften sowie Besonderheiten Sie in der Praxis achten müssen.

Overpack als kostengünstige Alternative

Viele Anbieter versenden ihre Waren in zahlreichen kleinen Paketen. Ein externer Gefahrgutbeauftragter rät Ihnen stets zu einem deutlich günstigeren Overpack. Das volle Potenzial dieser Technik kommt insbesondere im Luftverkehr zum Tragen. Dort müssen sämtliche Sendungen auf Konformität und Unversehrtheit überprüft werden. Sie zahlen nicht nur eine einmalige Gebühr von 100 Euro für den Check, sondern müssen ebenfalls einen Aufschlag von vier Euro pro Päckchen tragen. Die notwendige Durchsicht kostet Sie deshalb beim Transport von 40 Versandstücken mit unterschiedlichen Gefahrgutklassen insgesamt 260 Euro.

Wenn Sie die 40 Artikel hingegen in einem großen Paket versenden, zahlen Sie für den Check lediglich 104 Euro. Auf diese Weise sparen Sie 60 Prozent des erhobenen Preises und erleichtern gleichzeitig die Lagerung des Päckchens. Fassen Sie noch mehr Artikel in einer Box zusammen, erhöht sich Ihr Vorteil zusätzlich. Entsprechend stellt diese Technik eine sinnvolle Alternative für den laufenden Versand dar.

Wichtige Vorschriften für den Versand

Ersparnisse von teilweise weit über 60 Prozent sind natürlich sehr verlockend. Viele Unternehmen beschäftigt die Frage, ob das Zusammenladen in der Schweiz tatsächlich erlaubt ist. Grundsätzlich ist nur das gemeinsame Verpacken von mehreren Artikeln der Gefahrenklasse 1 verboten. Bei vielen anderen Produkten müssen Sie jedoch individuelle Vorgaben beachten. Entsprechend dürfen Artikel der Klasse 3 und 4.2 nicht mit Gütern der Einstufung 5.1 gemeinsam transportiert werden. Berücksichtigen Sie ebenso die Unterschiede zwischen ADR und Luftverkehr. Das Gleiche gilt für Waren mit den Klassifizierungen 4.3 und 8. In den meisten Fällen stellt das Overpack kein Problem dar.

Beim Versenden müssen alle Pakete nach den gültigen Gefahrgutvorschriften des jeweiligen Verkehrsträgers gekennzeichnet und vollständig markiert sein. Diese Bestimmungen sind ebenso beim Transport eines zusammengefassten Versandstücks gültig. Stellen Sie sicher, dass sämtliche Frachtpapiere ordnungsgemäß ausgefüllt sind. Ein externer Gefahrgutbeauftragter stellt dabei eine große Hilfe dar. Für ein Overpack dürfen Sie unterschiedliche Materialien verwenden. In der Regel ist es nicht notwendig, eine geprüfte Verpackungsart zu wählen. Häufig werden die zu befördernden Artikel in einen gewöhnlichen Karton oder ein einzelnes Fass geladen. Diese müssen unter Umständen auf einer Palette gebändert werden. Darüber hinaus müssen Sie das Versandgut laut IATA DGR mit dem Wort “Overpack” oder laut ADR mit dem Begriff “Umverpackung” beschriften.

Spezielle Regelungen in der Luftfahrt

Zusätzlich sind in der Luftfahrt einige weitere Besonderheiten einzuhalten. Sie müssen jede UN-Nummer mit Mengenangabe und richtiger Versandbezeichnung auf dem Overpack reproduzieren. Darüber hinaus addieren Sie die Mengenangaben unterschiedlicher Versandstücke mit gleicher UN-Nummer und Verpackungsgruppe. Auf dem Overpack darf nur die Summe angegeben werden. Weiterhin erfordert jedes zusammengefasste Paket eine eigene Identifikationsnummer. Stellen Sie außerdem sicher, dass diese mit den Angaben auf der Shippers Declaration übereinstimmt. Zudem ist auf ihr der Eintrag “Overpack used” hinzuzufügen. Schließlich ist es wichtig, den vollständigen Namen und die Adresse von Versender und Empfänger anzugeben. Auf diese Weise verschicken Sie Ihr Paket kostengünstig an den jeweiligen Abnehmer.

Die Umverpackung in der Praxis

Das Versenden von Artikeln in einem Overpack ist einfacher als viele Menschen denken. Nehmen Sie zwei Päckchen mit identischen Gefahrenauslösern an. Eines weist zwei UN-Nummern und das andere eine auf. Um diese beiden Artikel gemeinsam zu versenden, müssen Sie das Versandgut sowohl mit den Gefahrenauslösern als auch mit allen drei UN-Nummern beschriften. Das fertige Versandstück stellt somit eine Kombination aus den in ihm befindlichen Waren dar. Deshalb müssen sich auf dessen Außenseite sämtliche Informationen und Kennzeichen befinden, die das Gefahrgut eindeutig identifizieren.

Wenn Sie auf der Suche nach einem kompetenten Ansprechpartner für Overpacks sind, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Vereinbaren Sie daher noch heute einen individuellen Beratungstermin, um mehr über die zahlreichen Vorteile dieser Methode zu erfahren.

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