Weiterbildungspflicht nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Weiterbildungspflicht nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Am 01.09.2009 wurde bereits die Chauffeurzulassungsverordnung (im Weiteren kurz „CZV“ genannt) eingeführt. Inhalt dieser Verordnung ist vorrangig, dass jeder Fahrzeugführende, der Güter bzw. Personen gewerblich mit einem Kraftfahrzeug der Kategorie C1, C, D1 und D befördern möchte, eine Qualifizierung in Form einer Prüfung oder durch die Teilnahme an Weiterbildungen benötigt.