...

Weiterbildungspflicht nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Am 01.09.2009 wurde bereits die Chauffeurzulassungsverordnung (im Weiteren kurz „CZV“ genannt) eingeführt. Inhalt dieser Verordnung ist vorrangig, dass jeder Fahrzeugführende, der Güter bzw. Personen gewerblich mit einem Kraftfahrzeug der Kategorie C1, C, D1 und D befördern möchte, eine Qualifizierung in Form einer Prüfung oder durch die Teilnahme an Weiterbildungen benötigt.

Der Gesetzgeber hat, unter anderem aufgrund des organisatorischen Mehraufwandes der Behörden, Unternehmen und dem Fahrpersonal, eine Übergangsfrist eingeführt. Diese ist allerdings bereits abgelaufen. Seit dem 01.09.2013 ist es für Fahrzeugführende der Kategorie D1 und D und seit dem 01.09.2014 für die Kategorie C1 und C verpflichtend, einen Nachweis über die Qualifizierung in Form eines Fähigkeitsausweises mitzuführen. Hierin wird die erforderliche Auflage 95 dokumentiert.

Wie weisen Sie die Qualifizierung nach der CZV nach?

Wie bereits erwähnt, gibt es zwei verschiedene Wege, mit der man die Qualifizierung nach der CZV nachweisen kann.

Fahrzeugführende mit einem gültigen Führerausweis der Kategorien D1 und D mit Erteilungsdatum vor dem 01.09.2008 und der Kategorien C1 und C vor dem 01.09.2009 haben eine sogenannte Besitzstandswahrung. Das bedeutet, dass Sie als Inhaber einer solchen Kategorie keine erneute Prüfung ablegen müssen, sondern die Qualifizierung durch Weiterbildungen nachweisen können. Diese Weiterbildungen werden von Weiterbildungsstätten durchgeführt, die von der Vereinigung der Straßenverkehrsämter (asa) anerkannt sind. Sie sind in diverse Kurse aufgeteilt, da eine breitgefächerte Wissensvermittlung ausschlaggebend für den Erhalt des Nachweises ist. Insgesamt werden 35 Weiterbildungsstunden (5 Kurstage á 7 Stunden) gefordert. Diese können Sie entweder in Präsenzveranstaltungen innerhalb einer Woche oder in fünf Kursen über fünf Jahre verteilt absolvieren.

Die Beantragung eines Fähigkeitsausweises erfolgt unter Nachweis der Weiterbildungsstunden auf der Webseite www.cambus.ch. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihren aktuellen Weiterbildungsstand abzufragen.

Anders sieht es aus, wenn Sie eine oder mehrere der betroffenen Kategorien erst nach dem 01.09.2009 erworben haben. In diesem Fall ist es nicht möglich, die erste Ausstellung eines Fähigkeitsausweises allein durch Nachweis von Weiterbildungsstunden zu erhalten. Die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur erforderlichen Durchführung von Person- und Gütertransporten, sind sowohl bei einer theoretischen Prüfung als auch mit einem praktischen Teil nachzuweisen. Hierzu sollten Sie sich an eine Fahrschule Ihres Vertrauens wenden, damit eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungen stattfinden kann.

Nachdem Sie Ihren Fähigkeitsausweis durch Absolvierung der Prüfungen erhalten haben, ist dieser für 5 Jahre gültig. Nunmehr müssen Sie zur Erneuerung des Dokuments wiederum an den oben genannten Weiterbildungen teilnehmen und diese vorweisen.

Welche Kurse werden angeboten?

Das Ziel der Weiterbildungen soll in erster Linie sein, die zur Durchführung von Personen- und Gütertransporten notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Drei grundlegende Kategorien werden mit den Kursen abgedeckt.

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Anwendung der betreffenden Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrssicherheit, Kriminalitätsbekämpfung, Imageförderung, wirtschaftliches Umfeld, Dienstleistung und Logistik.

Diese Kategorien unterteilen sich nochmals in diverse Unterkategorien. Aufgrund dieser sehr großen Bandbreite von Inhalten, können optimale Weiterbildungen (auch nach Ihren speziellen Wünschen) angeboten werden.

Harmonisierung der Ablaufdaten

Fahrzeugführende mit einem gültigen Fähigkeitsausweis kennen es bereits. Durch die Übergangsfrist, unterschiedlichen Stichtage zur Einführung und Erforderlichkeit, sowie diverser Prüfungszeitpunkte gibt es verschiedene Ablaufdaten der einzelnen Kategorien auf dem Fähigkeitsausweis. Das Bundesamt für Verkehr hat zur Vereinfachung und Harmonisierung der Ablaufdaten eine Weisung zum 01.09.2014 erlassen. Demnach wird bei einer Erneuerung des Fähigkeitsausweises nur noch ein Ablaufdatum eingetragen.

Die Voraussetzung zur Festlegung des einheitlichen Ablaufdatums hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Wann ist der neue Fähigkeitsausweis beantragt worden?
  • Für welche Kategorien wird die Erneuerung beantragt?
  • Wann wurde die Qualifizierung nachgewiesen?
  • Welches Ablaufdatum ist derzeit auf dem Fähigkeitsausweis aufgedruckt?

Weitere Informationen zur Harmonisierung des Ablaufdatums erhalten Sie im CZV-Portal unter www.cambus.ch.

Nehmen Sie Weiterbildungen rechtzeitig wahr

Haben Sie es verpasst, die notwendigen Weiterbildungen, bzw. die Beantragung zur Erneuerung Ihres Fähigkeitsausweises rechtzeitig durchzuführen, so sind zwar die Kategorien in Ihrem Führerausweis nicht abgelaufen, doch dürfen Sie diese nicht mehr gewerblich nutzen. Im Zeitalter des gravierenden Fahrermangels, kann es sich jedoch auch kein Arbeitgeber erlauben, Transporte ausfallen zu lassen. Aus diesem Grund ist es sowohl seitens des Fahrzeugführenden als auch von Seiten des Unternehmens wichtig, auf die entsprechenden Ablaufdaten zu achten.

Warten Sie daher nicht bis zum letzten Augenblick, sondern verteilen Sie die fünf Kurse zum Beispiel auf fünf Jahre. So fallen die Weiterbildungstage im operativen Geschäft nicht so sehr ins Gewicht.

Buchen Sie also noch heute einen Kurs bei uns. Wir bieten Ihnen zum einen Einzelkurse an. So können Sie flexibel die Kurse über fünf Jahre buchen und sind optimal auf die Erneuerung Ihres Fähigkeitsausweises vorbereitet.

Im Firmenkurs kommen wir zu Ihnen und führen direkt vor Ort die Weiterbildung Ihrer Fahrzeugführenden mit diversen Extraangeboten aus. Bestimmen Sie dabei selbst den Inhalt oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten. So wird Ihr Fahrpersonal bestmöglich weitergebildet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beitrag teilen:

Das könnte Ihnen auch gefallen...

Mit uns sparen Sie beim Tanken. 5Rp./Liter auf den aktuellen Säulenpreis. Keine Mindestmenge. Keine Gebühren

Newsletter

Seraphinite AcceleratorOptimized by Seraphinite Accelerator
Turns on site high speed to be attractive for people and search engines.