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CZV: Wann benötigen Sie keinen Fähigkeitsausweis?

CZV-Ausbildung

CZV: Wann benötigen Sie keinen Fähigkeitsausweis?
Ausnahmen nach der CVZ – Teil 1
Die Chauffeurzulassungsverordnung (kurz „CVZ“ genannt) regelt im Wesentlichen die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen im Personen- und Gütertransport auf den Straßen. Bereits zum 01.09.2009 wurde die Verordnung eingeführt. Der Gesetzgeber hat zwar eine Übergangsfrist eingeführt, letztendlich ist es nunmehr seit dem 01.09.2013 für Fahrzeugführende der Kategorie D1 und D und seit dem 01.09.2014 für jene der Kategorie C1 und C verpflichtend, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Fähigkeitsausweises mit sich zu führen.

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