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Gefahrgutbeauftragter – Brauche ich den?

gefährliche Güter

Gefahrgutbeauftragter – Brauche ich den?
Der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist sicher ein Gebiet, das nicht zu unterschätzen ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2001 eine eigene Verordnung über dieses wichtige Thema erlassen. Diese Verordnung regelt unter anderem, dass mindestens ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen, für jede Tätigkeit in Zusammenhang mit Gefahrgut, ernannt sein muss.
Grundsätzlich haben Unternehmen eigenständig zu klären, ob sie unter die Regelungen der GGBV fallen. Das ist manchmal nicht ganz eindeutig. Aus diesem Grund hier eine kleine Hilfestellung, die allerdings aufgrund der Fülle keine abschließende Klärung bieten kann, bzw. rechtsbindend ist.

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