Das BAV überprüft regelmäßig, ob Unternehmen weiterhin die Voraussetzungen für die Transportlizenz erfüllen, wie es im Bundesgesetz über die Zulassung als Straßentransportunternehmen festgelegt ist. Alle fünf Jahre erfolgt eine Kontrolle, da Lizenzen nur für diesen Zeitraum gültig sind.
Möchte ein Unternehmen eine neue Lizenz erhalten, muss es die gleichen Voraussetzungen wie bei der ersten Erteilung erfüllen. Wenn Umstände auftreten, die die Voraussetzungen während der Laufzeit nicht mehr erfüllen, setzt das BAV in der Regel eine Frist von sechs Monaten, um diese wiederherzustellen. Sollte der Grund für die Nichterfüllung auf den Tod oder die Krankheit des Verkehrsleiters zurückzuführen sein, gewährt das BAV eine zusätzliche Frist von drei Monaten.
Erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen weiterhin nicht, widerruft das BAV die Transportlizenz. Ein Widerruf erfolgt auch, wenn das Unternehmen wiederholt oder schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsbestimmungen verstoßen hat.
Wenn ein Unternehmen geschlossen wird, muss es die Transportlizenz vorzeitig zurückgeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das BAV keine Rückerstattung der gezahlten Gebühren für die Lizenz oder beglaubigte Kopien vornimmt, da diese zur Deckung der Aufwendungen des BAV dienen und nicht an die Gültigkeitsdauer der Lizenz gebunden sind.