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Gefahrgut – Kleinmengenregelung

Beim Transport von Gefahrgütern sind einige Vorschriften zu beachten und zwingend einzuhalten. Letztendlich handelt es sich hier um sensible Transportgüter, die bei einer falschen Handhabung oder durch ein Unglück das Leben von Menschen, Tieren und der Umwelt gefährden können. Die Liste der Gefahrgüter ist lang und in vielen Bereichen sind diese auch in kleinen Mengen vorhanden. Beispielsweise besitzen viele Lastwagen einen separaten Tank für Diesel oder Werkstattwagen führen Gasflaschen mit. Aber zählen diese Beförderungen auch zu den Bestimmungen des Gefahrguttransportes? Hierzu gibt es in dem Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) spezifische Vorschriften.

Weitgehende Freistellung von den Bestimmungen durch Kleinmengenregelung

Der Gesetzgeber hat für solche Arten der Beförderungen eine Kleinmengenregelung konstruiert. Grundsätzlich ist bei dieser Regelung eines Transports von Gefahrgütern zwischen der Beförderung als Haupttätigkeit und sogenannte Versorgungstransporte zu unterscheiden.

Gefahrguttransporte im Rahmen einer Haupttätigkeit eines Unternehmens sind zum Beispiel die besagten Werkstattwagen. Die Beförderung ist unter Umständen von den Bestimmungen der ADR freigestellt, sofern einige Maßnahmen beachtet und eingehalten werden. Hierzu zählt, dass es sich um eine Höchstmenge handelt. Wie diese gegebenenfalls berechnet wird, wird im folgenden Absatz näher erläutert. Außerdem darf je Verpackung nur ein Maximum von 450 Litern Inhalt sein. Die Beförderung der Gefahrgüter darf nicht für die interne oder externe Versorgung durchgeführt werden und die Güter sind durch geeignete Maßnahmen so zu sichern, dass unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden der Stoffe verhindert wird. Natürlich ist bei einem Unfall sofort die zuständige Behörde zu verständigen, wenn es durch das Gefahrgut zu einer Gefährdung kommt. Ebenfalls sind beim Umgang dieser Stoffe entsprechende Sicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise kein offenes Feuer oder das Tragen von Schutzkleidung, einzuhalten.

Handelt es sich bei der Beförderung hingegen um einen Transport im Rahmen der Versorgung sind noch zusätzliche Maßnahmen zu beachten. Ein Versorgungstransport liegt etwa vor, wenn kleinere Mengen Gefahrgut mit einem Fahrzeug zu mehreren Baustellen oder Materiallagern, mit über 450 Litern Inhalt befördert werden. Unter anderem sind bei diesen Transporten geeignete Feuerlöscher mitzuführen, die von allen Fahrzeuginsassen leicht erreichbar sind. Außerdem müssen die entsprechenden Gefahrzettel und Kennzeichnungen auf den Verpackungen angebracht sein. Das Versandstück mit gefährlichen Gütern darf durch die Fahrzeuginsassen nicht geöffnet werden.

Im Übrigen sind die eingangs erwähnten separaten Tanks von Lastwagen ebenfalls weitgehend von den Bestimmungen freigestellt, sofern das Maximum an flüssigem Kraftstoff bei 1.500 Liter im Fahrzeug, bzw. 500 Liter im Anhänger nicht überschritten wird.

Die Berechnung von kleinen Mengen

Wann die Kleinmengenregelung für Gefahrgüter greift, wird durch eine hierfür extra vorhandene Tabelle geregelt. Hierin sind die wesentlichen Stoffe aufgeführt, die für die Bauwirtschaft von Bedeutung sind. Außerdem beinhaltet die Tabelle neben den Angaben der Höchstmenge, auch einen entsprechenden Risikofaktor.

Bei gleichzeitiger Beförderung von unterschiedliche Gefahrgüter wird die Höchstmenge für die erleichterte Beförderung ermittelt, indem man die jeweiligen Mengen mit den stoffspezifischen Faktoren („Risikofaktoren“) multipliziert und dann addiert. Anschließend darf die Summe der Produkte unterschiedlicher Gefahrgüter einen Wert von 1.000 nicht übersteigen. Ist das Ergebnis also nicht größer als 1.000, so handelt es sich um eine Kleinmenge. Wird die Zahl überschritten, müssen hingegen alle Vorschriften für die einzelnen Gefahrgüter eingehalten werden. Das hört sich erst einmal etwas kompliziert an, zwei Beispiele verdeutlichen diese Berechnung allerdings.

Zur Grundlage der Beispiele soll eine Beförderung von Benzin und Flüssiggas stattfinden. Diese beiden Stoffe sind Gefahrgüter. Bei einem Transport, bleiben wir bei einem Werkstattwagen, werden drei Kanister Benzin mit insgesamt 60 Liter Inhalt und drei Gasflaschen mit insgesamt 99 Kilogramm Flüssiggas mitgeführt. Beide Stoffe haben einen Faktor von 3. Demnach ergibt es für Benzin einen Wert von 180 und beim Flüssiggas sind es 297. Addiert man nun diese beiden Werte, ergibt es eine Summe von 477. Diese Zahl ist geringer als 1.000 und somit unterliegt diese Beförderung der Kleinmengenregelung.

Wird nun allerdings bei einem anderen Transport die Menge erhöht, so kann es schnell passieren, dass die Regelung nicht mehr greift. Bei einer Beförderung von 140 Liter Benzin und 230 Kilogramm Flüssiggas ergibt es ein für das Gefahrgut Benzin 420 und für das Flüssiggas 690. Ergibt eine Summe von 1.110 und liegt somit über der Schwelle. Bei diesem Transport sind alle Vorschriften für einen regulären Gefahrguttransport einzuhalten.

Mitführen der Unterlagen

Sofern bei einem Transport mehrere unterschiedliche Gefahrstoffe in kleinen Mengen transportiert werden, sollte die angesprochene Tabelle stets im Fahrzeug mitgeführt werden. Außerdem sollte eine Liste der beförderten Güter mit Angaben zu Verpackung, der Aufschrift, Gefahrzettel vorhanden sein. So können die verantwortlichen Personen, aber

auch bei einer Gefahrgutkontrolle von zuständigen Behörden, die Einhaltung der Kleinmenge einfacher überprüfen.

Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Sie gerne bei der Frage, ob es sich bei Ihren Beförderungen um Kleinmengen handelt. Darüber hinaus führen wir die notwenigen Schulungen Ihrer Mitarbeiter durch. Vereinbaren Sie noch heute ein Zoom-Gespräch für unsere Dienstleistung „externer Gefahrgutbeauftragter“.

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