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Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten

Brandschutzbeauftragte sind für beinahe alle betrieblichen Bereiche zuständig. Insgesamt geht es dabei sowohl um die baulichen als auch um die organisatorischen und technischen Fragen. Die konkreten Vorschriften über die Pflichten findet man in der DGUV Information 205-003.

Die konkreten Aufgaben

Ein wichtiger Teil des Aufgabengebietes des Brandschutzbeauftragten ist die Erstellung einer sogenannten Brandschutzordnung sowie deren Fortschrift. Am Arbeitsplatz gilt es darüber hinaus, auch die Brandgefährdung zu beurteilen. Auch hier übernimmt der Brandschutzbeauftragte eine Mitwirkungspflicht. Gleiches gilt für die Ermittlung möglicher Brand- oder Explosionsgefahren. Werden Betriebsanweisungen ausgearbeitet, welche auch brandschutztechnische Inhalte vereinen, nimmt der Brandschutzbeauftragte auch an dieser Ausarbeitung teil.

Mitwirkung bei technischen und baulichen Maßnahmen

Alle organisatorischen, technischen oder baulichen Maßnahmen, welche den Brandschutz betreffen, werden von einem Brandschutzbeauftragten mitbetreut. Gehen behördliche Anordnungen ein, so ist der Brandschutzbeauftragte auch hier an der Umsetzung beteiligt. Das Gleiche gilt für Anforderungen eines Feuerversicherers. Sofern es im Bereich eines Gebäudes um Um-, Neu- oder Erweiterungsbauten geht, muss auch jeder Brandschutzbeauftragte sicherstellen, dass die Brandschutzbestimmungen eingehalten werden.

Beratung und Kontrolle von Feuerlöscheinrichtungen

Dies gilt auch bei einer Nutzungsänderung, bei Beschaffungsmassnahmen oder Anleitungen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, entsprechende Feuerlöscheinrichtungen zu installieren und Löschmittel bereitzustellen. Auch hier ist der Brandschutzbeauftragte beratend tätig. Zuvor entwickelte Brandschutzkonzepte müssen auch entsprechend umgesetzt werden. Auch hier unterstützt der Brandschutzbeauftragte die Durchführung. Alle Pläne wie Alarmpläne, Feuerwehrpläne, Flucht- oder Rettungspläne müssen regelmäßig auf ihre Aktualität kontrolliert werden.

Organisation und Durchführung von Räumungsübungen

In bestimmten Abständen sind zudem sogenannte Räumungsübungen durchzuführen. Der Brandschutzbeauftragte hat diese zu planen, zu organisieren und auch durchzuführen. Behördliche Mitarbeiter kündigen von Zeit zu Zeit Begehungen an, um die Brandschutzmaßnahmen zu überprüfen. Eine solche Begehung findet zudem auch intern statt. Der Brandschutzbeauftragte nimmt hieran regelmäßig teil. Sollten Mängel festgestellt werden, so hat der Brandschutzbeauftragte entsprechende Lösungsvorschläge für die Ausbesserung und Beseitigung des Mangels zu unterbreiten. Er ist zudem dafür zuständig, die ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung zu überwachen.

Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter im Brandschutz

Aufgabe eines Betriebes ist es zudem, die angestellten Führungskräfte regelmäßig in den Inhalten des Brandschutzes zu unterweisen. Dies erfolgt mit Unterstützung des Brandschutzbeauftragten. Auch sind alle Beschäftigten regelmäßig zu unterweisen. Sie müssen in bestimmten Aufgaben fortgebildet werden. Dies gilt zum Beispiel für den Gebrauch der Feuerlöscheinrichtungen. Zu diesem Zweck werden spezielle Brandschutzhelfer ausgebildet.

Überprüfung und Sicherstellung der Brandschutzmaßnahmen

Befinden sich brennbare Flüssigkeiten oder Gase im Betrieb, so hat der Brandschutzbeauftragte die ordnungsgemäße Lagerung sicherzustellen und zu überprüfen. Alle Flucht- und Rettungswege des Gebäudes müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Auch dies gilt es regelmäßig zu kontrollieren. Darüber hinaus müssen die Flucht- und Rettungswege auch jederzeit frei sein. Auch dies hat der Brandschutzbeauftragte sicherzustellen. Alle Einrichtungen, die im Sinne des Brandschutzes errichtet wurden, müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Zudem unterliegt es der Kontrollfunktion des Brandschutzbeauftragten, dass die Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Dies gilt besonders dann, wenn häufiger gefährliche Arbeiten im Betrieb stattfinden. Sollten brandschutztechnische Einrichtungen ausfallen, so hat der Brandschutzbeauftragte für entsprechende ersetzende Maßnahmen zu sorgen.

Zusammenarbeit mit Behörden und Notfallmanagement

Immer wieder kommt es auch zu Gesprächen zwischen dem Unternehmen und unterschiedlichen Behörden sowie der Feuerwehr, dem Unfallversicherungsträger, staatlichen Arbeitsschutzbehörden oder auch der Feuerversicherung. Diesen Gesprächen wohnt der Brandschutzbeauftragte regelmäßig bei. Müssen konkrete Beschaffungen im Bereich des Brandschutzes getätigt werden, so hat der Brandschutzbeauftragte auch die Investitionsentscheidungen zu überprüfen. Weiter ist der Brandschutzbeauftragte auch für das sogenannte Notfallmanagement zuständig. Hierbei geht es darum, Präventionsmaßnahmen und reaktive Schutzmaßnahmen einzuführen, sodass im Ernstfall eine Handlungsanweisung vorliegt. Notfälle können zum Beispiel ein Stromausfall oder auch Unwetter wie Sturm oder Starkregen sein.

Dokumentation der Tätigkeiten im Brandschutz

Alle Tätigkeiten, die der Brandschutzbeauftragte im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht erledigt, hat er sorgfältig zu dokumentieren.

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Erfüllungspflicht

Insgesamt besteht das Aufgabenspektrum eines Brandschutzbeauftragten aus 26 unterschiedlichen Aufgaben. Dabei ist es vor allen Dingen wichtig, dass alle Aufgaben in einem Betrieb erfüllt werden. Es wird nicht konkretisiert, dass alleine der Brandschutzbeauftragte für die Durchführung und Umsetzung zuständig ist. Er kann die Aufgaben auch auf andere Personen verteilen, um so sein persönliches Aufgabenspektrum zu entlasten. Juristisch spricht hier nichts dagegen. Es ist dennoch sinnvoll, einen Brandschutzbeauftragten zu benennen, da dieser sich das fachkundige Wissen aneignen muss und wird. Die Kenntnisse gehören allgemeinhin nicht zum generellen Allgemeinwissen.

Warum sind Brandschutzbeauftragte so wichtig?

Ein Brandschutzbeauftragter ist vor allem dann wichtig, wenn in einem Betrieb eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt. Aber auch sonst ist es sinnvoll, jemanden mit diesem Aufgabengebiet zu betreuen, damit die Durchführung der Brandschutzauflagen gesichert ist. Ein Brandschutzbeauftragter kann innerbetrieblich bestellt werden oder auch über die Beauftragung Dritter. So können auch Sachversicherer, die gesetzliche Unfallversicherung oder verschiedene Behörden einen Brandschutzbeauftragten vorgeben. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich schriftlich. 

In dem Dokument muss festgehalten werden, um welchen Zuständigkeitsbereich es sich handelt, welche konkreten Aufgaben übernommen werden müssen und wie es sich mit den Rahmenbedingungen verhält. In kleineren Betrieben kann es sinnvoll sein, die Koordination durch einen externen Dienstleister vornehmen zu lassen, da der Umfang der Aufgaben nicht immer ausreichend ist für eine Vollzeitstelle. Weiter ist der Brandschutzbeauftragte auch immer direkt seinem Arbeitgeber unterstellt. Dabei sollte er mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichgestellt sein. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Verantwortung des Brandschutzbeauftragten. Tatsächlich ist er mit den Aufgaben des Brandschutzes beauftragt, trägt jedoch keine direkte Verantwortung. Er haftet nur, wenn er vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit handelt.

Die Qualifikation

Es ist sinnvoll, wenn der angehende Brandschutzbeauftragte gewisse Qualifikationen mitbringt. Liegt keine zusätzliche Ausbildung vor, so sollte der Brandschutzbeauftragte ein abgeschlossenes Hochschule oder Fachhochschulstudium absolviert haben im Bereich Brandschutz. Alternativ kann er eine Befähigung zum Leiter für Werks- oder Betriebsfeuerwehren vorlegen, Brandinspektor, Oberbrandmeister oder Zugführer bei einer Freiwilligen Feuerwehr sein. Ebenfalls geeignet sind Personen mit einer zusätzlichen Ausbildung. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Sicherheitsfachkräfte handeln mit einer Zusatzausbildung als Brandschutzbeauftragtem, Feuerwehrleute mit einer Gruppenführerausbildung oder einer Zusatzausbildung als Brandschutzbeauftragtem sowie Personen, die eine Ausbildung als Brandschutzbeauftragter absolviert haben.

 Besteht in einem Betrieb eine erhöhte Brandgefahr, so sollte der Kandidat entweder eine feuerwehrtechnische Ausbildung, eine Werksfeuerwehrausbildung, ein Studium mit dem Schwerpunkt Brandschutz oder auch Erfahrungen aus dem Bereich Fachkraft für Arbeitssicherheit vorweisen können. Alle nötigen Vorgaben zur Aus- oder Fortbildung zum Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV 205-003 festgehalten. Dabei muss die Ausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten umfassen. Gleichfalls ist eine mündliche als auch eine schriftliche Abschlussprüfung zu absolvieren. Nach drei Jahren muss eine zweite Weiterbildung erfolgen. Zudem müssen in drei Jahren mindestens 16 Unterrichtseinheiten absolviert werden, die jeweils 45 Minuten andauern.

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