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Mit dem externen Verkehrsleiter zur Transportlizenz

In der Schweiz benötigen Unternehmen, die Güter- oder Personenbeförderung durchführen, eine Transportlizenz, die seit 2004 auch für Binnentransporte erforderlich ist. Grundlage bilden das Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) und die zugehörige Verordnung (STUV), die Lizenz wird vom Bundesamt für Verkehr ausgestellt. Unternehmen ohne Lizenz können über einen externen Verkehrsleiter, der die notwendige fachliche Eignung und Kenntnisse in verschiedenen Bereichen besitzt, eine solche Lizenz erwerben. Die Vorteile eines externen Verkehrsleiters umfassen Kostenkontrolle, keine Ausbildungskosten und rechtliche Sicherheit. Die Lizenz ist fünf Jahre gültig und ihre Erneuerung ist gebührenpflichtig.

In der Schweiz benötigen Unternehmen, die Güter- oder Personenbeförderung durchführen, eine Transportlizenz, die seit 2004 auch für Binnentransporte erforderlich ist. Grundlage bilden das Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) und die zugehörige Verordnung (STUV), die Lizenz wird vom Bundesamt für Verkehr ausgestellt. Unternehmen ohne Lizenz können über einen externen Verkehrsleiter, der die notwendige fachliche Eignung und Kenntnisse in verschiedenen Bereichen besitzt, eine solche Lizenz erwerben. Die Vorteile eines externen Verkehrsleiters umfassen Kostenkontrolle, keine Ausbildungskosten und rechtliche Sicherheit. Die Lizenz ist fünf Jahre gültig und ihre Erneuerung ist gebührenpflichtig.