Weitere Informationen über den gesperrten Inhalt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Pipedrive Live Chat. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Mit dem externen Verkehrsleiter zur Transportlizenz

Alle Schweizer Unternehmen, die gewerbsmässig Güter oder Personen befördern, benötigen grundsätzlich eine gültige Transportlizenz. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die grenzüberschreitende Transporte durchführen oder mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen unterwegs sind.

Ab dem 1. Mai 2025 sind jedoch Unternehmen von der Lizenzpflicht ausgenommen, wenn sie mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ausschliesslich gewerbsmässige Gütertransporte innerhalb der Schweiz durchführen.

Die gesetzliche Grundlage für die Lizenzpflicht bildet das Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) sowie die Strassentransportunternehmensverordnung (STUV), welche die Anforderungen für den nationalen und internationalen Verkehr regeln.

Auf welchen Grundlagen basiert eine Lizenz?

Als gesetzliche Grundlagen für die Transportlizenz gelten das Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) sowie die Strassentransportunternehmensverordnung (STUV). Die Lizenz wird vom Bundesamt für Verkehr (BAV) ausgestellt. Unternehmen, die noch keine Lizenz besitzen, können über uns einen externen Verkehrsleiter benennen lassen. Dieser erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leitung der Verkehrstätigkeiten. Mit dieser Grundlage können Sie als Transportunternehmen die nötige Lizenz beim BAV beantragen und rechtssicher erhalten.

Die Aufgaben des externen Verkehrsleiters

Der externen Verkehrsleitung fallen wichtige Aufgaben zu. Dazu zählen:

 

  • Kontrolle der Fahrzeuginstandhaltung
  • Prüfung aller Beförderungsverträge und der dazugehörigen Vereinbarungen
  • Überwachung der Ladungsverteilung und -sicherung
  • Rechnungsprüfung im Zusammenhang mit Transportdienstleistungen
  • Prüfung und Einhaltung der Sicherheitsverfahren

Ein Verkehrsleiter leitet die Tätigkeiten eines Strassentransportunternehmens im Sinne der gesetzlichen Vorgaben. Dabei handelt es sich um eine natürliche Person, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben muss und über die erforderliche fachliche Eignung, Zuverlässigkeit sowie die tatsächliche und dauerhafte Leitungskompetenz verfügen muss.

Für die fachliche Eignung sind folgende Kenntnisse notwendig:

  • Kenntnisse der geltenden Rechtsvorschriften im Bereich Strassentransport, Gewerberecht, Arbeitsrecht, Verkehrssicherheit und Steuerrecht
  • Kaufmännische Grundkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Kostenrechnung, Logistik und Vertragswesen
  • Vertrautheit mit technischen Normen, insbesondere im Hinblick auf Fahrzeugwartung, Sicherheitsanforderungen und Ladungssicherung

Der Verkehrsleiter muss die Tätigkeit eines Transportunternehmens tatsächlich und dauerhaft leiten. Das Anstellungs- oder Auftragsverhältnis sowie eine schriftliche Vereinbarung über den konkreten Aufgabenbereich des Verkehrsleiters müssen vom jeweiligen Unternehmen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) nachgewiesen werden.

Über uns haben Sie die Möglichkeit, eine externe Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen zu beauftragen. Damit erfüllen Sie eine der zentralen Voraussetzungen für den Erhalt einer offiziellen Transportlizenz beim BAV. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und beim gesamten Lizenzverfahren.

Welche Vorteile bietet der Einsatz einer externen Verkehrsleitung?

Wenn Sie über uns einen externen Verkehrsleiter bestellen, kommen Sie in den Genuss folgender Vorteile:

  • klare Kostenkontrolle
  • keine Ausbildungskosten
  • keine Vertragsmindestlaufzeiten
  • Zeitersparnis
  • keine Abtretung von Firmenanteilen
  • rechtskonforme Lösung

Unsere Gebühren für die Lizenzvergabe hängen von deren Art ab und bewegen sich zwischen 500 CHF für die Ersterteilung und 300 CHF für eine Verlängerung (gemäss Vorgaben des Bundesamts für Verkehr).

Um die fachliche Eignung eines Verkehrsleiters nachzuweisen, ist in vielen Fällen der Besuch eines anerkannten Lehrgangs erforderlich – verbunden mit entsprechenden Kosten und Zeitaufwand.

Wenn Sie unsere Dienstleistungen nutzen, entfällt dieser Aufwand vollständig. Denn unsere externen Verkehrsleiter verfügen bereits über die notwendige Qualifikation und werden vom BAV als gesetzeskonform anerkannt.

Daneben gibt es bei uns keine Mindestvertragslaufzeiten. Sie können die Dauer der Dienstleistung selbst bestimmen. Durch den Einsatz einer externen Verkehrsleitung ersparen Sie sich zudem Zeit. Ausserdem ist die Inanspruchnahme der Dienstleistungen mit keiner Abtretung von Firmenanteilen verbunden. Nicht zuletzt können Sie sich auf die Umsetzung von rechtskonformen Lösungen im Bereich des Transportwesens verlassen.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Wann ist eine Lizenz notwendig?

Die Notwendigkeit der Erlangung einer Lizenz ist von der Art der Transporttätigkeiten abhängig. Bei Gütertransporten stellt sich die Sachlage wie folgt dar:

Holztransporte

Als Holztransport gilt die entgeltliche Beförderung von Holz in Rohform oder von Holzprodukten. Diese Transporte sind lizenzpflichtig, wenn sie gewerbsmässig mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht durchgeführt werden – ausser es handelt sich um rein betriebsinterne Transporte innerhalb eines Unternehmens.

Entgeltliche Transporte von Kranen und Hebegeräten unterliegen ebenfalls der Lizenzpflicht, sofern das eingesetzte Fahrzeug über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweist. Werksinterne Transporte sind davon ausgenommen.

Milchsammeltransporte vom Erzeuger zur Verarbeitungsanlage sind gewerbsmässige Tätigkeiten und ab einem Fahrzeuggewicht über 2,5 Tonnen lizenzpflichtig – ausser es handelt sich um betriebsinterne Beförderungen.

Diese sind lizenzpflichtig, wenn sie gewerbsmässig durchgeführt werden und das eingesetzte Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweist.

Für gewerbsmässige Transporte mit Kühlfahrzeugen gilt ebenfalls: Eine Lizenz ist notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Kombination über 2,5 Tonnen liegt.

Gewerbliche Transporte mit Tank- oder Zisternenfahrzeugen erfordern eine Lizenz ab 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.

Auch hier gilt: Lizenzpflicht besteht für gewerbsmässige Transporte mit Fahrzeugen oder Kombinationen über 2,5 Tonnen, sofern diese nicht ausschliesslich innerhalb der Schweiz stattfinden.

Besondere Regelungen gelten für Spezial- und Ausnahmetransporte. In solchen Fällen sind neben der Transportlizenz zusätzlich kantonale, nationale oder internationale Bewilligungen erforderlich.

Für internationale Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht ist eine gültige Transportlizenz verpflichtend. In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine CEMT-Bewilligung erforderlich – beispielsweise für regelmässige oder systematische Fahrten zwischen mehreren Staaten.

Für den reinen nationalen Transport innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen über 2,5 t bis 3,5 t kann eine Ausnahme von der Lizenzpflicht bestehen – vorausgesetzt, die Transporte finden ausschliesslich innerhalb des Landes statt.

Transporteure im Bereich der Schneeräumung, die z. B. Streusalz oder Splitt innerhalb eines öffentlichen Auftrags befördern, benötigen keine Transportlizenz, sofern es sich nicht um gewerbsmässige Zusatztransporte handelt.

Auch im Bereich der Personenbeförderung gibt es bestimmte Regelungen. Hier unterscheidet man zwischen:

  • Gelegenheitsverkehr
  • Linienbusverkehr
  • Taxi

Ein Car ist ein Fahrzeug, das komfortable Sitzmöglichkeiten für längere Reisen bietet. Hierfür ist eine Lizenz Voraussetzung. Linienbusse befördern regelmässig Fahrgäste in einem bestimmten geografischen Bereich. Neben der normalen Lizenz ist hier eine eigene Konzession erforderlich. Taxiunternehmen sind von der Lizenzpflicht befreit, wenn die Fahrzeuge über nicht mehr als maximal 9 Sitzplätze inklusive dem Lenkerplatz verfügen.

Gelegenheitsverkehr

Ausnahmefälle

In einigen Fällen sind Unternehmen von der Lizenzpflicht befreit. Dazu gehören:

  • Gütertransporte, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden

  • die Beförderung von Postsendungen im Rahmen öffentlicher Versorgungsdienste

  • der Transport beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge

  • Transporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, sofern sie ausschliesslich innerhalb der Schweiz stattfinden

  • die Beförderung von Medikamenten und medizinischen Produkten in Notfällen

Bei der Beförderung von Personen sind folgende Tätigkeiten von der Lizenz ausgenommen:

  • nicht gewerbsmässig durchgeführte Personentransporte
  • Personentransporte in Fahrzeugen mit maximal 9 Sitzplätzen
  • Beförderung von eigenen Mitarbeitern eines Unternehmens
  • betriebsinterner Werkverkehr
  • Transport von Kranken, Verletzten und Menschen mit Behinderungen

Dauer und Gültigkeit einer Lizenz

Bei einer Lizenz für den Transport von Gütern oder Personen handelt es sich in der Schweiz um eine offizielle behördliche Genehmigung. Diese Erlaubnis gilt maximal fünf Jahre und kann danach erneuert werden. Für den Erhalt der Lizenz sind die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung sowie die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.

Wie läuft der Antragsprozess für eine Lizenz ab?

Um über uns eine Lizenz zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Ihr Unternehmenssitz muss sich in der Schweiz befinden. Darüber hinaus ist ein Bonitätsnachweis einzureichen, der die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens bestätigt.

Als finanziell geeignet gilt Ihr Unternehmen, wenn folgende Eigenkapitalbeträge nachgewiesen werden:

  • CHF 9.000 für das erste Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen

  • CHF 5.000 für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen

  • CHF 900 für jedes Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen

Die Beantragung der offiziellen Lizenz erfolgt über das Bundesamt für Verkehr (BAV). Alle Unterlagen sind schriftlich einzureichen. In der Regel dauert der gesamte Lizenzierungsprozess vier bis sechs Wochen. Falls Ihr Unternehmen mehrere Lizenzen für unterschiedliche Transportbereiche benötigt, ist auch das möglich.

Wenn Sie eine externe Verkehrsleitung in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich am besten gleich über das Kontaktformular für die Transportlizenz an uns!.

Entdecken Sie weitere spannende Artikel

Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten

1 60 61 62 63 64

Mit uns sparen Sie beim Tanken!

Profitieren Sie von einem Rabatt von 6 Rp./Liter auf den aktuellen Säulenpreis. Keine Mindestmenge erforderlich und keine zusätzlichen Gebühren.