Gefahrgut – Kleinmengenregelung

Wann Werkstattwagen und Versorgungsfahrten von den ADR-Vorschriften befreit sind

Beim Transport von Gefahrgütern sind einige Vorschriften zu beachten und zwingend einzuhalten. Letztendlich handelt es sich hier um sensible Transportgüter, die bei einer falschen Handhabung oder durch ein Unglück das Leben von Menschen, Tieren und der Umwelt gefährden können. Die Liste der Gefahrgüter ist lang und in vielen Bereichen sind diese auch in kleinen Mengen vorhanden. Beispielsweise besitzen viele Lastwagen einen separaten Tank für Diesel oder Werkstattwagen führen Gasflaschen mit. Aber zählen diese Beförderungen auch zu den Bestimmungen des Gefahrguttransportes? Hierzu gibt es in dem Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) spezifische Vorschriften.

Weitgehende Freistellung von den Bestimmungen durch Kleinmengenregelung

Der Gesetzgeber hat für solche Arten der Beförderungen eine Kleinmengenregelung konstruiert. Grundsätzlich ist bei dieser Regelung eines Transports von Gefahrgütern zwischen der Beförderung als Haupttätigkeit und sogenannte Versorgungstransporte zu unterscheiden.

Gefahrguttransporte im Rahmen einer Haupttätigkeit eines Unternehmens sind zum Beispiel die besagten Werkstattwagen. Die Beförderung ist unter Umständen von den Bestimmungen der ADR freigestellt, sofern einige Massnahmen beachtet und eingehalten werden. Hierzu zählt, dass es sich um eine Höchstmenge handelt. Wie sich diese Höchstmenge berechnet, erklärt der nächste Absatz. Ausserdem darf je Verpackung nur ein Maximum von 450 Litern Inhalt sein. Die Gefahrgüter dürfen nicht der internen oder externen Versorgung dienen. Zudem muss der Betrieb sie so sichern, dass unter normalen Beförderungsbedingungen nichts austritt. Natürlich ist bei einem Unfall sofort die zuständige Behörde zu verständigen, wenn es durch das Gefahrgut zu einer Gefährdung kommt. Ebenfalls sind beim Umgang dieser Stoffe entsprechende Sicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise kein offenes Feuer oder das Tragen von Schutzkleidung, einzuhalten.

Versorgungstransporte richtig einordnen

Handelt es sich bei der Beförderung hingegen um einen Transport im Rahmen der Versorgung sind noch zusätzliche Massnahmen zu beachten. Ein Versorgungstransport liegt etwa vor, wenn ein Fahrzeug kleinere Mengen Gefahrgut mit über 450 Litern Inhalt zu mehreren Baustellen oder Materiallagern bringt. Unter anderem sind bei diesen Transporten geeignete Feuerlöscher mitzuführen, die von allen Fahrzeuginsassen leicht erreichbar sind. Ausserdem müssen die entsprechenden Gefahrzettel und Kennzeichnungen auf den Verpackungen angebracht sein. Die Fahrzeuginsassen dürfen das Versandstück mit gefährlichen Gütern nicht öffnen.

Im Übrigen sind die eingangs erwähnten separaten Tanks von Lastwagen ebenfalls weitgehend von den Bestimmungen freigestellt, sofern das Maximum an flüssigem Kraftstoff bei 1.500 Liter im Fahrzeug, bzw. 500 Liter im Anhänger nicht überschritten wird.

Hinweis: Massgebend sind immer die Mengen und Risikofaktoren der aktuell gültigen ADR-Tabelle. Prüfen Sie vor jedem Transport, welche Fassung gilt und ob Ihre Ladung wirklich unter die Freistellung fällt — bei Mischladungen entscheidet die Rechnung, nicht das Bauchgefühl.

Die Berechnung von kleinen Mengen

Wann die Kleinmengenregelung für Gefahrgüter greift, regelt eine eigene Tabelle. Hierin sind die wesentlichen Stoffe aufgeführt, die für die Bauwirtschaft von Bedeutung sind. Ausserdem beinhaltet die Tabelle neben den Angaben der Höchstmenge, auch einen entsprechenden Risikofaktor.

Befördert ein Fahrzeug mehrere Gefahrgüter gleichzeitig, ergibt sich die Höchstmenge für die erleichterte Beförderung so. Man multipliziert die jeweiligen Mengen mit den stoffspezifischen Faktoren („Risikofaktoren“) und addiert die Ergebnisse. Anschliessend darf die Summe der Produkte unterschiedlicher Gefahrgüter einen Wert von 1.000 nicht übersteigen. Ist das Ergebnis also nicht grösser als 1.000, so handelt es sich um eine Kleinmenge. Überschreitet der Wert die Grenze, gelten hingegen alle Vorschriften für die einzelnen Gefahrgüter. Das hört sich erst einmal etwas kompliziert an, zwei Beispiele verdeutlichen diese Berechnung allerdings.

Zur Grundlage der Beispiele soll eine Beförderung von Benzin und Flüssiggas stattfinden. Diese beiden Stoffe sind Gefahrgüter. Bei einem Transport, bleiben wir bei einem Werkstattwagen, werden drei Kanister Benzin mit insgesamt 60 Liter Inhalt und drei Gasflaschen mit insgesamt 99 Kilogramm Flüssiggas mitgeführt. Beide Stoffe haben einen Faktor von 3. Demnach ergibt es für Benzin einen Wert von 180 und beim Flüssiggas sind es 297. Addiert man nun diese beiden Werte, ergibt es eine Summe von 477. Diese Zahl ist geringer als 1.000 und somit unterliegt diese Beförderung der Kleinmengenregelung.

Wird nun allerdings bei einem anderen Transport die Menge erhöht, so kann es schnell passieren, dass die Regelung nicht mehr greift. Bei einer Beförderung von 140 Liter Benzin und 230 Kilogramm Flüssiggas ergibt es ein für das Gefahrgut Benzin 420 und für das Flüssiggas 690. Ergibt eine Summe von 1.110 und liegt somit über der Schwelle. Bei diesem Transport sind alle Vorschriften für einen regulären Gefahrguttransport einzuhalten.

Mitführen der Unterlagen

Führt ein Fahrzeug mehrere Gefahrstoffe in kleinen Mengen mit, gehört die erwähnte Tabelle immer an Bord. Ausserdem sollte eine Liste der beförderten Güter mit Angaben zu Verpackung, der Aufschrift, Gefahrzettel vorhanden sein. So können die verantwortlichen Personen, aber

auch bei einer Gefahrgutkontrolle von zuständigen Behörden, die Einhaltung der Kleinmenge einfacher überprüfen.

Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Sie gerne bei der Frage, ob es sich bei Ihren Beförderungen um Kleinmengen handelt. Darüber hinaus führen wir die notwenigen Schulungen Ihrer Mitarbeiter durch. Vereinbaren Sie noch heute ein Zoom-Gespräch für unsere Dienstleistung „externer Gefahrgutbeauftragter“.

Häufige Fragen

Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Was ist die Kleinmengenregelung überhaupt?

Eine Erleichterung im ADR für Transporte, bei denen Gefahrgut nur in geringen Mengen mitgeführt wird — etwa Gasflaschen im Werkstattwagen.

Die Beförderung ist dann weitgehend von den ADR-Bestimmungen freigestellt, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Unterschieden wird dabei zwischen der Beförderung im Rahmen der Haupttätigkeit und sogenannten Versorgungstransporten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Freistellung?

Der Betrieb darf die Höchstmenge nicht überschreiten, je Verpackung gelten maximal 450 Liter Inhalt, und die Ladung muss so sitzen, dass unter normalen Beförderungsbedingungen nichts austritt.

Die Beförderung darf zudem nicht der internen oder externen Versorgung dienen. Beim Umgang gelten die üblichen Sicherheitsbestimmungen wie kein offenes Feuer und das Tragen von Schutzkleidung. Kommt es zu einer Gefährdung, ist sofort die zuständige Behörde zu verständigen.

Was gilt zusätzlich bei einem Versorgungstransport?

Ein Versorgungstransport liegt vor, wenn ein Fahrzeug kleinere Mengen Gefahrgut zu mehreren Baustellen oder Materiallagern bringt und dabei mehr als 450 Liter mitführt.

Dann müssen geeignete Feuerlöscher mitgeführt werden, die für alle Fahrzeuginsassen leicht erreichbar sind. Die Verpackungen brauchen die entsprechenden Gefahrzettel und Kennzeichnungen, und die Fahrzeuginsassen dürfen das Versandstück nicht öffnen.

Wie wird eine Kleinmenge berechnet?

Über die Tabelle im ADR – man multipliziert jede Menge mit dem stoffspezifischen Risikofaktor und addiert danach die Ergebnisse.

Bleibt die Summe bei höchstens 1000, handelt es sich um eine Kleinmenge. Überschreitet der Wert die Grenze, gelten alle Vorschriften für die einzelnen Gefahrgüter. Bei Mischladungen lohnt sich die Rechnung deshalb vor jeder Fahrt.

Zählt der Treibstoff im eigenen Tank mit?

Separate Tanks von Lastwagen sind weitgehend von den Bestimmungen freigestellt.

Massgebend sind die Grenzwerte für flüssigen Kraftstoff: bis 1500 Liter im Fahrzeug und bis 500 Liter im Anhänger. Überschreitet ein Transport diese Mengen, greift die Freistellung nicht mehr.

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