Alle zwei Jahre ändert sich das Gefahrgutrecht — und viele Betriebe merken es erst bei der nächsten Kontrolle. Seit dem ADR 2025 gelten neue Regeln, die bis Ende 2026 verbindlich bleiben. Wer sie kennt, transportiert dagegen sicher und ohne böse Überraschung.
Das ADR 2025 trat am 1. Januar 2025 in Kraft und ist seit dem 1. Juli 2025 verbindlich. Es gilt bis zum 31. Dezember 2026, bevor das ADR 2027 folgt. Die wichtigsten Neuerungen betreffen 11 neue UN-Nummern, strengere Batterievorschriften, Erleichterungen beim Abfalltransport und angepasste SDR-Regeln in der Schweiz.
In der Schweiz setzt die SDR (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse) das ADR national um. Dieser Beitrag zeigt, was sich geändert hat und was Ihr Betrieb konkret tun sollte.
Das ADR ist das internationale Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Es regelt, wie Betriebe Gefahrgut klassifizieren, verpacken, kennzeichnen und befördern. Fachleute überarbeiten das Regelwerk dabei in einem festen Zweijahres-Rhythmus.
Deshalb löst jede ungerade Jahreszahl eine neue Ausgabe aus. Auf das ADR 2023 folgte das ADR 2025. Die aktuelle Fassung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und wurde nach einer Übergangsfrist am 1. Juli 2025 verbindlich.
In der Schweiz übernimmt die SDR diese Vorgaben anschliessend ins nationale Recht. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) passt dazu die Anhänge 1 und 3 der SDR an. So gilt das internationale Regelwerk auch für rein inländische Transporte.
Die Tabelle A im ADR listet dabei jeden gefährlichen Stoff mit einer UN-Nummer. Das ADR 2025 ergänzt diese Liste zudem um 11 neue Einträge. Am meisten Aufmerksamkeit erhalten die Batterien, weil neue Speichertechnologien auf den Markt drängen.
| Neue UN-Nummer | Wofür sie gilt |
|---|---|
| UN 3551 | Natrium-Ionen-Batterien mit organischem Elektrolyt (lose befördert) |
| UN 3552 | Natrium-Ionen-Batterien in oder mit Ausrüstung verpackt |
| UN 3556 | Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterie als Antrieb |
| UN 3557 | Fahrzeuge mit Lithium-Metall-Batterie als Antrieb |
| UN 3558 | Fahrzeuge mit Natrium-Ionen-Batterie als Antrieb |
Erstmals erfasst das Regelwerk damit die aufstrebende Natrium-Ionen-Technik. Diese Batterien gelten dabei als kostengünstige Alternative zu Lithium. Weitere neue Einträge betreffen etwa Disilan und Gallium in hergestellten Geräten.
Batterien sind zudem das grosse Thema dieser Ausgabe. Das ADR 2025 verschärft die Regeln, um Brand- und Sicherheitsrisiken zu senken. Wer Batterien versendet, muss deshalb die Klassifizierung und Kennzeichnung neu prüfen.
Für Natrium-Ionen-Batterien gelten neue Sondervorschriften und eigene Verpackungsanweisungen. Auch die bestehende UN 3292 für Batterien und Zellen mit metallischem Natrium (nicht zu verwechseln mit den neuen Natrium-Ionen-Batterien) wurde umbenannt und mit angepassten Sondervorschriften versehen. Das betrifft folglich alle, die solche Zellen bewegen.
Praktisch heisst das: Alte Etiketten und Dokumente stimmen womöglich nicht mehr. Prüfen Sie Ihre Kennzeichnung, bevor die nächste Sendung rausgeht. Ein falsches Label fällt bei einer Kontrolle dagegen sofort auf.
Nicht jede Änderung bringt allerdings mehr Aufwand. Das ADR 2025 vereinfacht den Abfalltransport für Privatpersonen spürbar. Neu dürfen sie Abfälle von im Einzelhandel gekauften Produkten transportieren, ohne die Originalverpackung zu nutzen.
Voraussetzung bleibt, dass nichts austritt. Der Transport muss so gesichert sein, dass kein Inhalt entweicht. Diese Regel steht in der SDR und folgt der Anpassung im ADR (Freistellung nach 1.1.3.1).
Für gewerbliche Beförderer bringt die SDR 2025 zudem eine Gleichstellung mit Privatpersonen in bestimmten Fällen. Das reduziert dadurch Aufwand bei kleinen Mengen. Im Zweifel lohnt sich aber eine Fachprüfung, ob die Ausnahme wirklich greift.
Explosivstoffe der Klasse 1 verlangen dagegen besondere Sorgfalt. Seit dem ADR 2023 gilt die Sicherungsplan-Pflicht grundsätzlich für alle Klasse-1-Stoffe. Eine Übergangsvorschrift erlaubte eine Frist bis zum 31. Dezember 2024.
Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Seit 2025 braucht darum auch Feuerwerk einen Sicherungsplan. Wer pyrotechnische Artikel befördert, muss die Sicherung dokumentieren und die Massnahmen umsetzen.
Der Plan hält fest, wer Zugriff hat, wie der Transport gesichert ist und wie der Betrieb im Ernstfall reagiert. Fehlt er, drohen bei einer Kontrolle folglich Beanstandungen. Deshalb sollten betroffene Betriebe ihren Plan jetzt überprüfen.
Bei Standortbeurteilungen nach einem Regelwechsel sehen wir immer wieder dieselben Lücken:
Das Problem? Jede dieser Lücken wird bei einer Kontrolle dagegen sofort sichtbar. Und die häufigste Ursache ist simpel: Die letzte ADR-1.3-Unterweisung liegt zu weit zurück und deckt die neuen Regeln nicht ab.
Das ADR 2025 bringt keine Revolution, aber viele Details, die im Alltag zählen. Neue UN-Nummern, strengere Batterievorschriften und der Sicherungsplan für Feuerwerk betreffen viele Schweizer Betriebe. Die Regeln gelten bis Ende 2026, danach folgt das ADR 2027. Der wichtigste Schritt ist deshalb, das eigene Personal auf den aktuellen Stand zu bringen.
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Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.
Das ADR 2025 trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2025 durften Betriebe noch nach den alten Vorschriften von 2023 befördern. Seit dem 1. Juli 2025 ist die neue Fassung verbindlich. Sie bleibt anschliessend bis zum 31. Dezember 2026 gültig, bevor das ADR 2027 folgt. Diese Übergangsfrist gilt bewusst, damit Betriebe Etiketten, Dokumente und Schulungen anpassen können. Wer die Frist verpasst hat, riskiert bei einer Kontrolle Beanstandungen.
Das ADR 2025 führt 11 neue UN-Nummern ein, darunter erstmals Natrium-Ionen-Batterien (UN 3551 und UN 3552) sowie neue Einträge für batteriebetriebene Fahrzeuge. Zusätzlich verschärft es die Vorschriften für Lithiumbatterien bei Klassifizierung und Kennzeichnung. Der Abfalltransport durch Privatpersonen wird einfacher, weil die Originalverpackung nicht mehr zwingend ist. Seit 2025 braucht auch Feuerwerk einen Sicherungsplan. In der Schweiz setzt die SDR diese Änderungen anschliessend national um.
Die SDR ist die Schweizer Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Sie übernimmt dabei das internationale ADR ins nationale Recht und ergänzt es um landesspezifische Regeln. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) passt dazu regelmässig die Anhänge 1 und 3 der SDR an. So gelten die ADR-Vorgaben auch für rein inländische Transporte in der Schweiz. Für grenzüberschreitende Fahrten gilt das ADR ohnehin direkt.
Wahrscheinlich ja, wenn Sie Lithium- oder Natrium-Ionen-Batterien versenden. Das ADR 2025 bringt neue UN-Nummern und Sondervorschriften für diese Batterietypen. Etiketten und Beförderungspapiere aus dem alten Regelwerk stimmen dann nicht mehr. Prüfen Sie Klassifizierung und Kennzeichnung, bevor die nächste Sendung rausgeht. Eine falsche oder veraltete Kennzeichnung fällt bei Kontrollen sofort auf und kann die Sendung stoppen. Im Zweifel klärt deshalb eine Fachperson die korrekte Einstufung.
Möglicherweise. Auch bei kleinen Mengen können Kennzeichnung, Beförderungspapiere und Unterweisungspflichten gelten. Zwar gibt es Erleichterungen unterhalb der Freigrenzen und bei begrenzten Mengen. Ob eine Ausnahme greift, hängt aber vom Einzelfall ab. Gerade beim Abfalltransport und bei Batterien lohnt sich eine saubere Beurteilung. Verlassen Sie sich nicht auf die Annahme, kleine Mengen seien automatisch befreit — das ist ein häufiger und teurer Irrtum.
Ja. Kapitel 1.3 ADR verlangt, dass beteiligte Personen ihre Kenntnisse regelmässig auffrischen und an Änderungen anpassen. Nach einem Regelwechsel wie dem ADR 2025 ist das besonders wichtig, weil neue Batterie- und Abfallregeln gelten. Der Arbeitgeber muss die Unterweisung zudem dokumentieren und die Nachweise fünf Jahre aufbewahren. Eine Online-Unterweisung deckt die Auffrischung effizient ab und bringt das Team auf den aktuellen Stand.
SBTL.ch Fachteam, Gefahrgutbeauftragter ADR bei SBTL.ch GmbH. Betreut Schweizer Betriebe bei Beratung, Unterweisung und Audits. — SBTL.ch GmbH
Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026 · Quellen: ADR 2025, SDR (ASTRA), BAV · Review-Termin: bei ADR 2027 (spätestens 01/2027)
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