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Gefahrgut – Kleinmengenregelung

Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgut – Kleinmengenregelung
Beim Transport von Gefahrgütern sind einige Vorschriften zu beachten und zwingend einzuhalten. Letztendlich handelt es sich hier um sensible Transportgüter, die bei einer falschen Handhabung oder durch ein Unglück das Leben von Menschen, Tieren und der Umwelt gefährden können. Die Liste der Gefahrgüter ist lang und in vielen Bereichen sind diese auch in kleinen Mengen vorhanden. Beispielsweise besitzen viele Lastwagen einen separaten Tank für Diesel oder Werkstattwagen führen Gasflaschen mit. Aber zählen diese Beförderungen auch zu den Bestimmungen des Gefahrguttransportes? Hierzu gibt es in dem Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) spezifische Vorschriften.