Seit dem sogenannten Road Package – einem Massnahmenpaket aus drei EU-Verordnungen, das seit 2011 gilt – wird die Euro-Lizenz nach dem Erstantrag für zehn Jahre ausgestellt (VO 1071/2009). Diese Lizenz bleibt unbefristet gültig, sofern keine schwerwiegenden Verstösse gegen die Vorschriften festgestellt werden. Auch bereits zuvor erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, was einen lückenlosen rechtlichen Rahmen gewährleistet.
Eine Anerkennung als Verkehrsleiter erhält, wer sowohl über die notwendige Sachkunde als auch über persönliche Zuverlässigkeit verfügt. Hinzu kommt der verpflichtende Nachweis ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit – geregelt in der Verordnung 1071/2009. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erfolgt die Ausstellung der Lizenz durch das zuständige Verkehrsamt. Insgesamt handelt es sich um einen klar strukturierten und für Unternehmen transparenten Prozess.
Die Ausstellung der EU-Lizenz erfolgt durch die zuständige Behörde in Form einer einmaligen Urkunde. Zum Nachweis im Betriebsalltag werden beglaubigte Abschriften mit fortlaufender Nummerierung an das Unternehmen ausgegeben.
In jedem eingesetzten Fahrzeug muss eine dieser Abschriften mitgeführt werden, um bei Kontrollen jederzeit eine gültige Lizenz nachweisen zu können.
Sollte eine Verlängerung erforderlich sein, bleibt die Nummerierung bestehen – sämtliche Änderungen lassen sich dadurch lückenlos dokumentieren.
Darüber hinaus sorgt die Verordnung 1071/2009 für eine europaweit einheitliche Regelung zur Erteilung, Verweigerung und zum Entzug von Lizenzen. Besonders schwerwiegende Verstösse – auch als „Sieben Todsünden“ bekannt – werden konsequent geahndet. Dadurch ist sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Gleichzeitig lässt die Verordnung kaum Spielraum für Kulanz – weder gegenüber betroffenen Unternehmen noch gegenüber verantwortlichen Verkehrsleitern.