Weitere Informationen über den gesperrten Inhalt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Pipedrive Live Chat. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen der EU

Rahmenbedingungen der EU- was Verkehrsleiter wissen sollten

Verkehrsleiter  spielen eine zentrale Rolle dabei, Transportunternehmen den Zugang zu einer EU-Lizenz zu ermöglichen. Mit dieser Lizenz erfüllen Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen und können ihre Dienstleistungen auf internationale Transporte ausweiten. Besonders für Schweizer Firmen mit grenzüberschreitender Ausrichtung sind die EU-Vorgaben relevant, da sie einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen. Sie bilden die Grundlage für rechtskonformes Handeln und erleichtern den Zugang zum europäischen Markt.

Auf diese Weise stellen Transportunternehmen sicher, dass sie sämtliche Vorschriften einhalten. Ihre Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Güterverkehr wird dadurch gezielt gestärkt.

EU Lizenz und externer Verkehrsleiter

Um eine EU-Lizenz beantragen zu können, muss ein Transportunternehmen eine natürliche Person benennen – in der Regel übernimmt diese Funktion der Verkehrsleiter. Diese Person muss sowohl über die erforderliche fachliche Eignung als auch über persönliche Zuverlässigkeit verfügen. Dabei kann es sich entweder um eine interne Fachkraft oder um einen (externer Verkehrsleiter) handeln. Zuständig für die laufende Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften ist die benannte Person.

Darüber hinaus ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich, wie es die EU-Verordnung festlegt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt das zuständige Verkehrsamt im Sitzland des Unternehmens die EU-Lizenz.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Das Road Package: EU-Verordnungen

Seit dem sogenannten Road Package – einem Massnahmenpaket aus drei EU-Verordnungen, das seit 2011 gilt – wird die Euro-Lizenz nach dem Erstantrag für zehn Jahre ausgestellt (VO 1071/2009). Diese Lizenz bleibt unbefristet gültig, sofern keine schwerwiegenden Verstösse gegen die Vorschriften festgestellt werden. Auch bereits zuvor erteilte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit, was einen lückenlosen rechtlichen Rahmen gewährleistet.

Eine Anerkennung als Verkehrsleiter erhält, wer sowohl über die notwendige Sachkunde als auch über persönliche Zuverlässigkeit verfügt. Hinzu kommt der verpflichtende Nachweis ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit – geregelt in der Verordnung 1071/2009. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, erfolgt die Ausstellung der Lizenz durch das zuständige Verkehrsamt. Insgesamt handelt es sich um einen klar strukturierten und für Unternehmen transparenten Prozess.

Die Ausstellung der EU-Lizenz erfolgt durch die zuständige Behörde in Form einer einmaligen Urkunde. Zum Nachweis im Betriebsalltag werden beglaubigte Abschriften mit fortlaufender Nummerierung an das Unternehmen ausgegeben.
In jedem eingesetzten Fahrzeug muss eine dieser Abschriften mitgeführt werden, um bei Kontrollen jederzeit eine gültige Lizenz nachweisen zu können.
Sollte eine Verlängerung erforderlich sein, bleibt die Nummerierung bestehen – sämtliche Änderungen lassen sich dadurch lückenlos dokumentieren.

Darüber hinaus sorgt die Verordnung 1071/2009 für eine europaweit einheitliche Regelung zur Erteilung, Verweigerung und zum Entzug von Lizenzen. Besonders schwerwiegende Verstösse – auch als „Sieben Todsünden“ bekannt – werden konsequent geahndet. Dadurch ist sichergestellt, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Gleichzeitig lässt die Verordnung kaum Spielraum für Kulanz – weder gegenüber betroffenen Unternehmen noch gegenüber verantwortlichen Verkehrsleitern.

Road Package: integrierter Güterkraftverkehr

Das sogenannte Road Package umfasst die Verordnungen 1071/2009 und 1072/2009. Kabotage ist ein zentrales Element dieser Regelungen. Dabei handelt es sich um zeitlich befristete Transportdienstleistungen, die ein Transportunternehmen innerhalb eines anderen EU-Staats erbringen darf.

Auf europäischer Ebene wurde durch diese Harmonisierung der Zugang zum Güterkraftverkehr vereinfacht. Zudem entsteht ein gestärkter Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten, was die wirtschaftliche Integration im Binnenmarkt zusätzlich fördert.

Ein weiterer Aspekt ist das EU-Register für Verkehrsunternehmen. Mitgliedsländer liefern ihre nationalen Unternehmensdaten ein, wodurch Transparenz und internationaler Informationsaustausch verbessert werden.

Alle EU-Staaten mussten ihr nationales Recht bis spätestens 4. Dezember 2011 an das Road Package anpassen. Manche Länder nutzten vorhandene Spielräume, während andere zunächst Grauzonen offenliessen. Diese wurden nach und nach durch die Verordnungen konkretisiert.

Seit diesem Datum gelten die Verordnungen 1071 bis 1073/2009 als verbindlich. Die Verordnung 1073/2009 konzentriert sich ausschliesslich auf den Personentransport und legt dafür eigene Anforderungen innerhalb der EU fest.

Entdecken Sie weitere spannende Artikel

Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten

1 2 3 68

Mit uns sparen Sie beim Tanken!

Profitieren Sie von einem Rabatt von 6 Rp./Liter auf den aktuellen Säulenpreis. Keine Mindestmenge erforderlich und keine zusätzlichen Gebühren.