Versicherungen für Transportunternehmer

Versicherungen für Unternehmen: Pflicht oder Kür?

Ganz schnell kann es passieren: Durch eine kurze Unachtsamkeit beim Abladen kommt es zu einem Schaden an der Lieferung des Kunden. Abhängig vom Wert des Transportgutes kann ein Ausgleich in beträchtlicher Höhe fällig werden. Wenn darüber hinaus auch noch Personen geschädigt werden, kann die Schadenssumme ein Unternehmen unter Umständen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Ohne eine geeignete Versicherung, die den entstandenen Schaden übernimmt, droht im schlimmsten Fall sogar das finanzielle Aus für das Unternehmen.

Welche Risiken liegen für Unternehmen vor?

Die Risiken für ein Unternehmen sind sehr vielfältig. Nicht immer sind Dritte die Geschädigten. Teilweise betreffen die Risiken auch das Unternehmen selbst.  

Beispiele für Risiken eines Unternehmens: 

Sachrisiken:

  • Diebstahl von Unternehmenseigentum 
  • Schaden durch Feuer und/oder Wasser 
  • Schaden durch Naturereignisse (Sturm, Hagel, Erdbeben, usw.) 

Haftpflichtrisiken:

  • Verlust oder Beschädigung von Ladegut 
  • Unfälle im Straßenverkehr 

Ökologische Risiken:

  • Unfälle mit Gefahrgut 
  • Herabstufung durch Änderungen von Normen 

Geschäftsrisiken:

  • Rechtsstreitigkeiten 
  • Betriebsunterbrechungen 
  • Debitorenausfälle 

Risiken bereits im Vorfeld minimieren

Die Liste der Risiken, die ein Unternehmen betreffen können, lässt sich nahezu beliebig fortsetzen. Doch wie geht man nun am besten mit diesen Risiken um? Eine Möglichkeit besteht sicherlich in der gezielten Vermeidung von Risiken. Durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen können Sie Schäden häufig bereits im Vorhinein vermeiden oder zumindest in ihrem Ausmaß begrenzen.

Zur aktiven Schadensverhütung, wie im Beispiel aus der Einleitung, zählen unter anderem die regelmäßige Schulung von Fahr- und Ladepersonal. Darüber hinaus gehören auch eine fachgerecht durchgeführte Ladungssicherung sowie die konsequente Einhaltung von Pausenzeiten zu den präventiven Massnahmen.

Allerdings reichen Vorsichtsmaßnahmen nicht in jedem Fall allein aus. Sobald ein Schaden tatsächlich eingetreten ist, kann der Unternehmer das Risiko entweder selbst tragen oder die Forderungen des Geschädigten eigenständig begleichen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es sich um Bagatellschäden mit niedrigen Summen handelt. Ein solches Vorgehen wirkt sich oft unmittelbar positiv auf die Höhe der Versicherungsprämie aus. Hingegen sollten Sie Risiken mit potenziell grossen Auswirkungen auf den finanziellen Fortbestand des Unternehmens unbedingt von Anfang an absichern und somit bewusst versichern.

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Nicht alle Versicherungen sind freiwillig

Für so ziemlich jedes unternehmerische Risiko gibt es eine entsprechende Versicherung, die im Notfall für den Schaden aufkommt. Die Zusammenstellung der einzelnen Versicherungen ist für jedes Unternehmen sehr individuell. Eine gute Beratung sollte also unbedingt in Anspruch genommen werden. Dabei wird geprüft welche Versicherungen überhaupt sinnvoll und in welcher Höhe diese abzuschließen sind.  

Aber nicht immer hat der Unternehmer eine Wahl. Es gibt Versicherungen, die der Staat, beziehungsweise der Kanton vorschreibt:  

Sozialversicherungen:

Die staatliche Vorsorge dient in erster Linie der Existenzsicherung. Sie tritt beispielsweise dann in Kraft, wenn Personen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder aus Altersgründen nicht mehr einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Zur staatlichen Vorsorge zählen unter anderem die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Invaliden- und Unfallversicherung, die Mutterschaftsversicherung sowie die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Diese Mindestversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben und gelten somit für alle in der Schweiz lebenden Personen.

Darüber hinaus ist der Abschluss einer Versicherung zur beruflichen Vorsorge zumindest für alle Arbeitnehmer obligatorisch. Diese ergänzende Vorsorge baut auf den staatlichen Leistungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung auf und trägt entscheidend dazu bei, den gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu erhalten.

Motorfahrzeughaftpflicht:

Die zweite obligatorische Versicherung spielt auch für ein Transportunternehmen eine tragende Rolle. Dabei handelt es sich um die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, welche alle Schäden Dritter abdeckt, die beim Betrieb eines Fahrzeuges entstehen. Zu beachten ist jedoch, dass die übernommene Ladung dabei nicht eingeschlossen ist.

Ohne den Nachweis einer gültigen Motorfahrzeugversicherung ist die Zulassung eines PKW oder LKW beim zuständigen Straßenverkehrsamt nicht möglich – und somit auch kein rechtmässiger Betrieb des Fahrzeugs erlaubt.

Gebäudeversicherung:

Für die Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung gibt es in der Schweiz keine einheitliche Regelung. n der Schweiz besteht in 19 Kantonen die Verpflichtung, Gebäude über eine kantonale Gebäudeversicherung abzusichern. Anders geregelt ist es in drei weiteren Kantonen, wo der Abschluss bei einem Privatversicherer erlaubt ist. Freiwillig bleibt die Gebäudeversicherung hingegen in den verbleibenden vier Kantonen.

Selbst dort, wo keine gesetzliche Pflicht besteht, sollte zumindest eine grundlegende Deckung für Feuer- und Elementarschäden in Betracht gezogen werden. Denn gerade ein Grossbrand in den eigenen Lagerhallen kann ohne entsprechenden Versicherungsschutz schnell existenzbedrohend werden.

Welche freiwilligen Versicherungen sind für Transportunternehmen relevant?

Freiwillige aber nicht unbedingt minder wichtige Versicherungen sind:  

Teil- und Vollkaskoversicherungen:

Diese deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab (Diebstahl, Zusammenstoß mit Wild, Glasbruch und gegebenenfalls Kollisionen)  

Frachtführerhaftpflicht:

Schäden durch Beschädigung oder Verlust von übernommenen Frachtgütern werden in der Regel durch die Frachtführerhaftpflichtversicherung gedeckt. Darüber hinaus kommen diese Versicherungen auch dann zum Einsatz, wenn Forderungen aufgrund verspäteter Lieferungen entstehen. Somit trägt die Frachtführerhaftpflicht wesentlich dazu bei, finanzielle Risiken im Transportalltag zu minimieren.

Transportversicherung:

Die Transportversicherung leistet ebenfalls, wenn es zu einem Verlust, einer Beschädigung oder einer verspäteten Auslieferung von Gütern kommt. Im Gegensatz zur Frachtführerhaftpflichtversicherung ist ein Verschulden des Fahrers für die Auszahlung jedoch unerheblich. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch ohne direktes Fehlverhalten des Fahrpersonals greift.

Fahrzeugrechtschutz:

Diese hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen, die den Straßenverkehr betreffen, z.B. als Folge von Unfällen.  

Betriebshaftpflichtversicherung:

Ansprüche Dritter, die durch den Betrieb des Unternehmens entstehen, werden durch die Betriebshaftpflicht übernommen. Davon ausgenommen sind Schäden an Ware oder Frachtgut sowie durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursachte Schäden.  

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