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Wann benötigen Sie keinen Fähigkeitsausweis? Teil 2

CZV-Weiterbildung

Wann benötigen Sie keinen Fähigkeitsausweis? Teil 2
Ausnahmen nach der CVZ- Teil 2
Bereits im ersten Teil zu den Ausnahmen nach der Chauffeurzulassungsverordnung (kurz „CVZ“ genannt) haben wir einige Tatbestände aufgezählt, die dazu führen, dass ein Fähigkeitsausweis nicht notwendig ist. In diesem Teil des Artikels werden nun die restlichen Möglichkeiten erläutert.

CZV: Wann benötigen Sie keinen Fähigkeitsausweis?

CZV-Ausbildung

CZV: Wann benötigen Sie keinen Fähigkeitsausweis?
Ausnahmen nach der CVZ – Teil 1
Die Chauffeurzulassungsverordnung (kurz „CVZ“ genannt) regelt im Wesentlichen die Zulassung von Fahrzeugführern und Fahrzeugführerinnen im Personen- und Gütertransport auf den Straßen. Bereits zum 01.09.2009 wurde die Verordnung eingeführt. Der Gesetzgeber hat zwar eine Übergangsfrist eingeführt, letztendlich ist es nunmehr seit dem 01.09.2013 für Fahrzeugführende der Kategorie D1 und D und seit dem 01.09.2014 für jene der Kategorie C1 und C verpflichtend, einen entsprechenden Nachweis in Form eines Fähigkeitsausweises mit sich zu führen.

Weiterbildungspflicht nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Chauffeurenzulassungsverordnung

Weiterbildungspflicht nach der Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)
Am 01.09.2009 wurde bereits die Chauffeurzulassungsverordnung (im Weiteren kurz „CZV“ genannt) eingeführt. Inhalt dieser Verordnung ist vorrangig, dass jeder Fahrzeugführende, der Güter bzw. Personen gewerblich mit einem Kraftfahrzeug der Kategorie C1, C, D1 und D befördern möchte, eine Qualifizierung in Form einer Prüfung oder durch die Teilnahme an Weiterbildungen benötigt.

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