Wird in Ihrem Unternehmen ein Gefahrgutbeauftragter gesucht? Dabei muss es sich nicht zwingend um eine fest angestellte Person handeln, denn auch andere Lösungen sind zulässig und praktikabel. Für kleine und mittlere Unternehmen lohnt sich ein interner Mitarbeitender aus wirtschaftlichen Gründen häufig nicht, insbesondere wenn nur gelegentlich mit Gefahrgut gearbeitet wird. Ein externer Gefahrgutbeauftragter, den wir Ihnen gern zur Verfügung stellen, bietet daher eine besonders flexible und gleichzeitig kosteneffiziente Lösung. Auf diese Weise erfüllen KMU dennoch zuverlässig alle gesetzlichen Anforderungen gemäss den Artikeln 11 und 12 der GGBV. Diese Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung gelten in der Schweiz bereits seit dem Jahr 2001 verbindlich und sind seither bei jedem Gefahrgutprozess zu beachten.
Seit dem Jahr 2001 muss jedes Schweizer Unternehmen beim Umgang, Versand sowie Transport von Gefahrgut den Beauftragten bei der jeweils zuständigen kantonalen Vollzugsstelle melden.
Vielfach wird von KMU per Stellenausschreibung ein Gefahrgutbeauftragter gesucht, doch gerade bei eher seltenen Gefahrguttransporten rechnet sich das in vielen Fällen wirtschaftlich nicht. Auch die Schulung eines bereits im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitenden stellt nicht immer die sinnvollste oder langfristig wirtschaftlichste Lösung dar. Besonders bei einem nur gelegentlichen Umgang mit Gefahrgut – also beim Verpacken, Versenden oder Lagern – fehlt einem intern eingesetzten Mitarbeitenden häufig die notwendige praktische Erfahrung. Ein nur sporadisch tätiger Gefahrgutbeauftragter kann das erforderliche Fachwissen in der Regel nicht dauerhaft aktuell halten. Darüber hinaus schreibt die GGBV zusätzlich regelmässige Fortbildungen verbindlich vor, was weiteren organisatorischen und zeitlichen Aufwand verursacht.
Kurz gesagt: In vielen Fällen ist ein externer Gefahrgutbeauftragter für das Unternehmen die deutlich bessere und auch effizientere Lösung. Der Schweizer Gesetzgeber erlaubt diese Form der Zusammenarbeit ausdrücklich. Wir können Ihnen daher einen qualifizierten externen Gefahrgutbeauftragten stellen, der laufend auf diesem Gebiet tätig ist. Durch die Betreuung zahlreicher Unternehmen bringt er umfangreiche Praxiserfahrung mit. Zudem nimmt er regelmässig an Fortbildungen teil und muss sein Wissen über einen obligatorischen Qualifikationsnachweis laufend belegen. Dadurch ist seine Expertise jederzeit auf dem aktuellsten Stand und für Ihre Anforderungen bestens geeignet.
Wir beraten Sie gern umfassend, persönlich und jederzeit lösungsorientiert zum sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie unser Mandant sein, steht Ihnen unser kostenloser Telefonsupport während der Bürozeiten ohne Einschränkung zur Verfügung. Darüber hinaus führen wir in den Betrieben unserer Kunden regelmässig praxisnahe sowie gut verständliche Schulungen rund um das geltende Gefahrgutrecht durch. Auf diese Weise erfahren Sie direkt und rechtzeitig, ob sich an den gesetzlichen Vorschriften etwas geändert hat und welche Massnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.
Da zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten auch die laufende Dokumentation gehört, unterstützen wir Sie bei dieser Pflicht aktiv und mit langjähriger Erfahrung. Gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden erstellen wir leicht verständliche Checklisten und zusätzlich klare, praxistaugliche Arbeitsanweisungen für den sicheren Umgang mit Gefahrgut in Ihrem betrieblichen Alltag.
Wie in den Artikeln 11 und 12 der GGBV beschrieben, veranlasst und überwacht der Gefahrgutbeauftragte sämtliche relevanten Massnahmen im Betrieb. Dabei achtet er sorgfältig auf die Einhaltung aller Vorschriften beim Befördern, Versenden, Lagern sowie Verpacken gefährlicher Güter. Zusätzlich übernimmt er regelmässig Kontrollaufgaben und erstellt die erforderlichen Dokumentationen gemeinsam mit Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus ist er Ihr direkter Ansprechpartner, sobald sicherheitsrelevante Probleme im Betrieb auftreten sollten.
Kommt es zu einem Unfall, hilft er aktiv bei der Schadensbegrenzung und dokumentiert alle wichtigen Informationen. Er sorgt zudem für einen vollständigen und korrekten Bericht, der anschliessend an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet wird.
Natürlich werden wir oft nach den Kosten eines externen Gefahrgutbeauftragten gefragt. Abhänig von den Faktoren wie der Anzahl Fahrzeuge, Ihren Standort, und ev. Lager-, Umschlags-, und Produktionsflächen berechnen wir unsere Dienstleistung. Sie beginnen schon bei 420 CHF jährlich und erreichen nur bei grossen Betrieben 2.400 CHF. Studieren Sie die Leistungen, die wir Ihnen dafür bieten. Sie müssen sich durch unsere Dienste keine Sorgen mehr um Ihr Gefahrgut machen.
Detaillierte Preisinformationen finden Sie auf unseren Gefahrgutbeauftragten-Seite.
Sie können auch direkt hier mit einem Klick eine unverbindliche Offerte anfordern.
Wer Gefahrgut verpackt, verlädt, versendet oder befördert, braucht eine dokumentierte Unterweisung. Unsere ADR-1.3-Schulung deckt alle acht Funktionen ab und ist online absolvierbar.
ADR 1.3 Komplett-Schulung ansehenAusgewählte Beiträge mit praktischem Wissen, wichtigen Hintergründen und Themen, die im Berufsalltag schnell übersehen werden.
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