Wir sind externe Gefahrgutbeauftragte – Schweizweit für Sie da!

Dienstleistung externer Gefahrgutbeauftragter

Wird in Ihrem Unternehmen ein Gefahrgutbeauftragter gesucht? Hierbei muss es sich nicht um einen fest angestellten Mitarbeiter handeln, der sich für KMU häufig nicht lohnt. Ein externer Gefahrgutbeauftragter, den wir für Sie stellen können, erfüllt für die kleinen und mittleren Unternehmen die Auflagen der GGBV Artikel 11, 12 (Gefahrgutbeauftragtenverordnung). Diese gelten seit 2001.

Was besagen die Artikel 11, 12 GGBV?

Seit 2001 muss jedes Schweizer Unternehmen beim Umgang, Versand und Transport von Gefahrgut den Gefahrgutbeauftragten der kantonalen Vollzugsstelle melden.

Die Artikel 11 und 12 der GGBV schreiben im Wesentlichen Folgendes vor:

  • Der Gefahrgutbeauftragte überwacht die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und berät die Unternehmen.
  • Er erstellt Jahresberichte für die Unternehmungsleitung, nach einem Unfallbericht auch für die Behörden. Des Weiteren überprüft er die hinterher getroffenen Massnahmen, die das Risiko für erneute Unfälle senken.
  • Zu seinen Aufgaben gehört die Prüfung geeigneter Verfahren für die Gefahrgutbeförderung, die Kontrolle geeigneter Transportmittel, die Überwachung der internen Ausbildung und der Check von vorbereiteten Sofortmassnahmen bei Gefahrgutunfällen.
  • Wenn ein Gefahrgutbeauftragter Verstösse gegen die GGBV feststellt, muss er hierzu Untersuchungen einleiten.
  • Auch die Auswahl von Subunternehmen, welche eine Gefahrgutbeförderung vornehmen, überwacht der Gefahrgutbeauftragte.
  • Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Kontrolle der Arbeitsanleitungen und Weisungen für das Personal.
  • Nicht zuletzt überprüft der Gefahrgutbeauftragte Frachtpapiere und den Sicherungsplan nach ADR.

 

Vielfach wird von KMU per Stellenausschreibung ein Gefahrgutbeauftragter gesucht, doch bei eher seltenen Gefahrguttransporten könnte sich das nicht rechnen. Auch die Schulung eines schon im Unternehmen beschäftigten Mitarbeitenden ist nicht immer der beste Weg. Gerade bei einem eher seltenen Umgang mit Gefahrgut, zu dem auch das Verpacken, Versenden und Lagern gehört, fehlt einem nur sporadisch beschäftigten Gefahrgutbeauftragten die aktuelle Expertise. Die GGBV schreibt auch regelmässige Fortbildungen vor. Kurz und gut, in sehr vielen Fällen ist für das Unternehmen ein externer Gefahrgutbeauftragter die bessere Lösung. Der Schweizer Gesetzgeber erlaubt diese Tätigkeit ausdrücklich. Wir können Ihnen daher diesen Gefahrgutbeauftragten stellen, der fortlaufend auf diesem Gebiet tätig ist, viele Unternehmen kennenlernt und permanent an Fortbildungen teilnimmt. Er muss regelmässig einen obligatorischen Qualifikation-Nachweis erbringen. Seine Expertise ist daher stets auf dem aktuellsten Stand.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Beratungen zum Umgang mit Gefahrgut

Wir beraten Sie gern zum Umgang mit gefährlichen Gütern. Sollten Sie unser Mandant sein, steht Ihnen unser kostenloser Telefonsupport zu den Bürozeiten zur Verfügung. Auch führen wir in unseren Kundenunternehmen regelmässige Schulungen durch. Sie erfahren damit aus erster Hand, ob sich an den geltenden Rechtsvorschriften etwas geändert hat. Da zu den Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten auch Dokumentationen gehören, erstellen wir gern mit Ihren Mitarbeitern Checklisten und Arbeitsanweisungen.

Wie wird ein externer Gefahrgutbeauftragter bei Ihnen tätig?

Wie in den Artikeln 11, 12 GGBV beschrieben veranlasst und überwacht der Gefahrgutbeauftragte die Massnahmen und die Einhaltung von Vorschriften beim Befördern, Versenden, Lagern und Verpacken von gefährlichen Gütern. Er nimmt Kontrollaufgaben wahr und fertigt Dokumentationen an. Des Weiteren ist er Ihr ständiger Ansprechpartner, wenn Probleme auftreten sollten. Sollte ein Unfall geschehen, ist er bei der Schadensbegrenzung behilflich und sorgt für den korrekten Bericht sowie dessen Weiterleitung an die zuständigen kantonalen Behörden.

Ihnen bringt ein externer Gefahrgutbeauftragter viele Vorteile, die für Sie bares Geld wert sind:

  • Sie setzen Kapazitäten frei. Ein eigener Gefahrgutbeauftragter kostet Zeit und Geld für die Überwachung des Gefahrgutes, die vorgeschriebenen Dokumentationen und die fortlaufende Ausbildung – auch bei eher seltenen Gefahrguttransporten.
  • Unsere Spezialisten sind bestens ausgebildet. Ihr Fachwissen ist breit und betrifft viele Branchen.
  • Unsere Gefahrgutbeauftragten bringen den amtlichen Nachweis zu ihren Ausbildungen mit.
  • Wir halten strikt den Datenschutz in Bezug auf den sensiblen Gefahrgutbereich ein.
  • Unser Spezialist ist für Sie gleichzeitig Ihr Gefahrgutberater vor Ort. Er trägt Know-how in Ihr Unternehmen.
  • Die Kosten sind nicht sehr hoch.

Was Kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?

Natürlich werden wir oft nach den Kosten eines externen Gefahrgutbeauftragten gefragt. Abhänig von den Faktoren wie der Anzahl Fahrzeuge, Ihren Standort, und ev. Lager-, Umschlags-, und Produktionsflächen berechnen wir unsere Dienstleistung. Sie beginnen schon bei 420 CHF jährlich und erreichen nur bei grossen Betrieben 2.400 CHF. Studieren Sie die Leistungen, die wir Ihnen dafür bieten. Sie müssen sich durch unsere Dienste keine Sorgen mehr um Ihr Gefahrgut machen.

Detaillierte Preisinformationen finden Sie auf unseren Gefahrgutbeauftragten-Seite.

Sie können auch direkt hier mit einem Klick eine unverbindliche Offerte anfordern.

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