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Feuerwerk richtig und sicher transportieren- so geht`s

Feuerwerkstransport – das müssen Sie beachten

Spediteure, Fahrer und Versender von Feuerwerkskörpern müssen sich an zahlreiche Vorschriften und Gesetze halten, um keine Strafzahlungen zu riskieren. Bei Feuerwerkskörpern handelt es sich um spezielle Gefahrgüter, die stets auf besondere Weise gesichert werden müssen. Diese Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die Sicherheit aller beim Transport beteiligten Menschen gewährleisten zu können.

Dabei kann Ihnen ein externer Gefahrgutbeauftragter mit einer Gefahrgutberatung helfen, Sicherheitsrisiken frühzeitig zu entdecken und diesen effektiv vorzubeugen. Auf diese Weise schützen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur vor schweren Verletzungen, sondern umgehen ebenfalls hohe Strafzahlungen.

Gesetzliche Vorschriften beim Transport von Feuerwerkskörpern

Ebenso wie bei vielen anderen Gefahrengütern müssen Sie sich beim Transport von Feuerwerkskörpern an die rechtlichen Regelungen des “Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung von Gefahrengütern auf der Straße” halten. Diese meist auch als ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) bezeichneten Vorschriften sind für alle Gefahrguttransporte innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums gültig.

Laut ADR müssen Sie beim Transport von Gefahrgütern stets über vollständige Beförderungspapiere verfügen. In diesen ist neben der UN-Nummer mit vorangestellter “UN”-Kennzeichnung ebenfalls die laut Abschnitt 3.1.2. definierte offizielle Benennung der Beförderung zu dokumentieren. Weiterhin sind sämtlichen Beförderungsgütern die jeweiligen Klassifizierungscodes zuzuordnen.

Ergänzend verlangen die Vorschriften, dass Sie die verwendeten Verpackungsmaterialien entsprechend der angegebenen Verpackungsgruppen klassifizieren. Zur Einstufung werden entweder die Buchstaben “VG” oder die Initialen des Begriffs Verpackungsgruppe in einer der akzeptierten europäischen Sprachen verwendet.

Ergänzende Regelungen beim Feuerwerktransport

Beim Transport von Feuerwerkskörpern sind jedoch nicht nur die grundsätzlichen Anforderungen dieses Abkommens zu erfüllen, sondern ebenfalls zahlreiche Sondervorschriften. Da es sich bei dieser Ladung um einen Explosivstoff handelt, muss auch die Nettomasse des Inhalts in kg auf dem Beförderungspapier angegeben werden. Neben der Gewichtsangabe aller Gegenstände ist auch das Gesamtgewicht aller Güter im UN-Beförderungsdokument zu notieren.

Unter dem Punkt “Inhalt explosiver Stoffe” wird der Inhalt aller Transportgüter aufgelistet, der explosiv reagieren kann. Bei Feuerwerkskörpern handelt es sich in der Regel um Produkte, die aus mehreren explosiven Stoffen bestehen. Aus diesem Grund muss jeder Artikel in die jeweiligen Bestandteile unterteilt werden. Für jedes Gut ist deshalb eine Liste mit allen betroffenen UN-Nummern zu erstellen. Diese sind unter dem Punkt “Güter der UN-Nummern” aufzulisten.

Sollten neben gewöhnlichen Explosivstoffen auch Gegenstände transportiert werden, die der Eintragung 0190 zugeordnet sind, sind Sie verpflichtet, dem Beförderungspapier auch eine amtliche Genehmigung der zuständigen Behörde in der Sprache Deutsch, Englisch oder Französisch anzuheften. Diese Dokumente werden ebenfalls benötigt, wenn die Feuerwerkskörper nach der Verpackungsanweisung P 101 verpackt wurden. In diesem Fall müssen Sie dem Beförderungspapier die Anmerkung “Verpackung von der zuständigen Behörde” inklusive des Kurzzeichens des verantwortlichen Staates beilegen.

Darüber hinaus sind auch beim Versand von Gegenständen der Verträglichkeitsgruppen B und D Besonderheiten zu beachten. In diesem Fall wird dem Beförderungsschein auch eine Bescheinigung der Zulassung sämtlicher Schutzabteile und Schutzbehälter beigelegt. Schließlich sollten Sie auch bei der Beförderung von Feuerwerkskörpern, die den UN-Nummern 0333 bis 0337 zugeordnet sind, eine entsprechende Anmerkung in den erforderlichen Unterlagen vornehmen. Vermerken Sie in diesem Fall, dass die “Verpackung von der zuständigen Behörde zugelassen” ist.

Beschäftigung eines externen Gefahrgutbeauftragten lohnt sich in jedem Fall

Aufgrund der umfangreichen Vorschriften fällt es vielen Unternehmen schwer, die notwendigen Anmerkungen in den Beförderungspapieren vorzunehmen. Diese sind jedoch erforderlich, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und eine hohe Strafzahlung zu vermeiden. Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist mit sämtlichen europäischen Vorschriften vertraut und kann Ihnen mit einer umfassenden Gefahrgutberatung bei der Erstellung der für einen Feuerwerktransport notwendigen Unterlagen helfen.

Vereinbaren Sie deshalb noch heute einen individuellen Beratungstermin und erfahren Sie, wie Sie von unseren Diensten als erfahrene Gefahrgutbeauftragte optimal profitieren können.

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