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Feuerwerkstransport – das müssen Sie beachten

Spediteure, Fahrer und Versender von Feuerwerkskörpern müssen sich an zahlreiche Vorschriften und gesetzliche Regelungen halten, da andernfalls hohe Strafzahlungen drohen. Bei Feuerwerkskörpern handelt es sich zudem um spezielle Gefahrgüter, die grundsätzlich auf besondere und klar definierte Weise gesichert werden müssen. Diese Schutzmaßnahmen sind daher zwingend erforderlich, damit die Sicherheit aller am Transport beteiligten Personen jederzeit vollständig gewährleistet werden kann.

Ein externer Gefahrgutbeauftragter kann Sie in diesem Zusammenhang wirkungsvoll unterstützen und Ihnen mit einer gezielten Gefahrgutberatung zur Seite stehen. Im Rahmen dieser Beratung hilft er Ihnen dabei, mögliche Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen rechtzeitig einzuplanen. Auf diese Weise können Sie potenziellen Gefahren gezielt vorbeugen und gleichzeitig die Sicherheit nachhaltig verbessern. So schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeitenden wirksam vor möglichen Verletzungen, sondern vermeiden ebenfalls hohe Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen.

Gesetzliche Vorschriften beim Transport von Feuerwerkskörpern

Ebenso wie bei vielen anderen Gefahrgütern müssen Sie sich auch beim Transport von Feuerwerkskörpern an rechtliche Vorgaben halten. Diese Vorgaben sind im „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ eindeutig und verbindlich geregelt. Die Vorschriften sind allgemein unter dem bekannten Kürzel ADR zusammengefasst. Dieses Kürzel steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“. Die Regelungen gelten dabei einheitlich und verpflichtend für alle Gefahrguttransporte im gesamten europäischen Wirtschaftsraum.

Gemäss ADR müssen Sie beim Gefahrguttransport vollständige sowie korrekt ausgefüllte Beförderungspapiere jederzeit mitführen. In diesen Papieren ist die UN-Nummer mit vorangestellter „UN“-Kennzeichnung deutlich und gut sichtbar anzugeben. Zusätzlich muss auch die offizielle Benennung des Beförderungsgutes laut Abschnitt 3.1.2 vollständig dokumentiert sein. Darüber hinaus sind sämtliche Gefahrgüter mit den passenden Klassifizierungscodes eindeutig und korrekt zu kennzeichnen.

Ergänzend zu diesen Angaben verlangen die ADR-Vorschriften ebenfalls eine korrekte Verpackungseinstufung gemäss den festgelegten Vorgaben. Die verwendeten Verpackungsmaterialien sind entsprechend ihrer Verpackungsgruppe eindeutig und nachvollziehbar zu klassifizieren. Für die Einstufung werden entweder die Buchstaben „VG“ oder gleichwertige Initialen verwendet. Diese müssen in einer der offiziell zugelassenen europäischen Sprachen angegeben sein.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Ergänzende Regelungen beim Feuerwerktransport

Beim Transport von Feuerwerkskörpern sind nicht nur die allgemeinen Anforderungen des ADR-Abkommens zu erfüllen. Zusätzlich gelten zahlreiche Sondervorschriften, die ebenfalls beachtet werden müssen. Da es sich bei dieser Ladung um Explosivstoffe handelt, ist die Nettomasse in Kilogramm zwingend anzugeben. Diese Angabe muss vollständig und korrekt im Beförderungspapier enthalten sein. Neben den Einzelgewichten aller Gegenstände ist auch das Gesamtgewicht im UN-Beförderungsdokument zu vermerken.

Unter dem Punkt „Inhalt explosiver Stoffe“ sind alle Bestandteile einzeln aufzulisten, die potenziell explosiv reagieren können. Feuerwerkskörper bestehen in der Regel aus mehreren unterschiedlichen Explosivstoffen, die gesondert betrachtet werden müssen. Aus diesem Grund ist jeder Artikel in seine jeweiligen Bestandteile klar zu unterteilen. Für jedes dieser Güter ist eine Liste mit den zutreffenden UN-Nummern zu erstellen. Diese UN-Nummern sind gesammelt unter dem Punkt „Güter der UN-Nummern“ anzugeben.

Werden neben den üblichen Explosivstoffen auch Gegenstände mit der Eintragung 0190 transportiert, ist eine amtliche Genehmigung erforderlich. Diese Genehmigung muss dem Beförderungspapier schriftlich und vollständig beigelegt werden. Sie muss zudem von der zuständigen Behörde stammen und gültig sein. Darüber hinaus muss die Genehmigung in einer zugelassenen Sprache formuliert sein. Die Sprache muss entweder Deutsch, Englisch oder Französisch sein. Eine Genehmigung ist ebenfalls notwendig, wenn die Feuerwerkskörper nach Verpackungsanweisung P 101 verpackt wurden. In diesem Fall ist der Hinweis „Verpackung von der zuständigen Behörde“ anzugeben. Zusätzlich ist das Kurzzeichen des verantwortlichen Staates deutlich mit aufzuführen.

Auch für den Versand von Gegenständen der Verträglichkeitsgruppen B und D gelten besondere Vorschriften. In diesem Fall ist dem Beförderungsschein eine Bescheinigung über die behördliche Zulassung beizufügen. Diese Bescheinigung muss sämtliche verwendeten Schutzabteile und Schutzbehälter vollständig dokumentieren. Werden Feuerwerkskörper mit den UN-Nummern 0333 bis 0337 transportiert, ist eine ergänzende Anmerkung erforderlich. Diese Anmerkung muss ebenfalls in den Transportunterlagen enthalten sein. Vermerken Sie zusätzlich, dass die „Verpackung von der zuständigen Behörde zugelassen“ ist.

Beschäftigung eines externen Gefahrgutbeauftragten lohnt sich in jedem Fall

Aufgrund der umfangreichen Vorschriften fällt es vielen Unternehmen schwer, die notwendigen Anmerkungen in den Beförderungspapieren vorzunehmen. Diese sind jedoch erforderlich, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten und eine hohe Strafzahlung zu vermeiden. Ein externer Gefahrgutbeauftragter ist mit sämtlichen europäischen Vorschriften vertraut und kann Ihnen mit einer umfassenden Gefahrgutberatung bei der Erstellung der für einen Feuerwerktransport notwendigen Unterlagen helfen.

Vereinbaren Sie deshalb noch heute einen individuellen Beratungstermin und erfahren Sie, wie Sie von unseren Diensten als erfahrene Gefahrgutbeauftragte optimal profitieren können.

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