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Transportanforderung “Begrenzte Menge” (LQ)

Anforderung an den Transport von gefährlichen Gütern mit der Versandart “Begrenzte Menge”

Rechtliche Grundlage für Transporte von Gefahrgut: das ADR

Speditionen und Kurierdienste erhalten immer wieder Aufträge, Kartons oder Paletten mit gefährlichen Gütern zu transportieren. Darunter versteht man solche Waren, von denen Gefahren für den Transporteur selbst oder bei Unfällen auch für die Umwelt entstehen können. Hier drohen nicht nur erhebliche Verschmutzungen der Luft, des Bodens und Wassers, auch Retter oder Helfer sind gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgesetzt. Medikamente gehören zu diesen gefährlichen Stoffen, aber auch Säuren, Farben und Lacke und andere Chemikalien oder auch in Flaschen abgefüllte Gase. Für ihre Beförderung sind besondere Vorschriften einzuhalten. Eine von ihnen ist das “Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße”, kurz ADR genannt. Zu den Sicherheitsmassnahmen für den Transport von Gütern, die als gefährlich gelten, gehören ihre ordnungsgemäße Kennzeichnung sowie besondere Verpackungsformen. Außerdem müssen Transporteure, also die Unternehmen sowie der Fahrer selbst, besonders sorgfältig im Umgang mit Gefahrstoffen und deren Verpackungseinheiten geschult sein. In jedem Transportbetrieb muss ein Gefahrgutbeauftragter tätig werden. Das ADR regelt aber auch, unter welchen Umständen Gefahrgutfahrten von seinen sehr strikten Regelungen befreit sind. Darunter fallen zum Beispiel Transporte mit der Versandart „Begrenzte Menge LQ“.

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