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Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Motorfahrzeug-Haftpflicht – Pflichtversicherung und Zusatzleistungen

Für ein Unternehmen in der Transportbranche ist die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Ohne diese bekommt ein Unternehmen für seine Lastwagen beim zuständigen Straßenverkehrsamt keine Kontrollschilder. Auch bei der Überfälligkeit der Prämiensumme kann es zur bösen Überraschung werden, wenn die Polizei letztendlich die Kontrollschilder einzieht. Damit es nicht soweit kommt, sollte vor Abschluss einer solchen Versicherung einiges beachtet werden.

Doch wo genau unterscheiden sich die unterschiedlichen Versicherungsvarianten? Welche sind für Sie als Unternehmer am lukrativsten?

Die einzelnen Versicherungsleistungen für eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, speziell für einen Lastwagen oder gar einen kompletten Fuhrpark, sind überaus komplex. Sie sind von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Insbesondere wenn es sich um Leistungen in den Ergänzungsversicherungen handelt. All diese unterschiedlichen Varianten lassen sich leider nicht in einem Beitrag umfassend zusammenstellen. Lassen Sie uns dennoch einige Faktoren aufzeigen, damit Sie bei der Wahl der richtigen Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung nicht im Unklaren sind.

Welche Typen innerhalb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gibt es?

Zum einen wird natürlich die verpflichtende Haftpflichtversicherung angeboten. Bei dieser Grundversicherung werden:

  • Schäden an Personen oder / und Sachen gedeckt, die von einem Fahrzeug verursacht wurden.
  • Ebenfalls wird die Garantiesumme abhängig von der Motorfahrzeug-Art gedeckt.

Die Abwicklung der Haftung erfolgt speziell bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung stets zwischen dem Geschädigten und dem Versicherungsunternehmen. Bei den dargestellten Leistungen wird deutlich, dass es sich lediglich um eine „Grundversicherung“ handelt. Alle weiteren Schadenshaftungen können hingegen nur durch eine freiwillige, ergänzende Versicherung abgedeckt werden.

Dazu gehören:

  • Die Kaskoversicherung
  • Die Insassenversicherung
  • Die Parkschadenversicherung
  • Die Pannenhilfeversicherung

Die ergänzenden Versicherungen im Einzelnen

Die Kaskoversicherung unterscheidet sich nochmals in zwei Untertypen:

  • Teilkaskoversicherung:

Bei der Teilkaskoversicherung werden zusätzlich zur Haftpflichtversicherung exemplarisch auch Schäden durch Diebstahl, Hagel, Sturmwind, Feuer oder Tiere gedeckt.

  • Vollkaskoversicherung:

Die Vollkaskoversicherung haftet darüber hinaus beispielsweise für Schäden an dem eigenen Fahrzeug infolge einer Kollision.

Bei der Insassenversicherung werden insbesondere nicht in der Schweiz ansässige Fahrer, bzw. Mitfahrer versichert. Es werden unter anderem Heilungskosten und Taggelder bei Krankenhausaufenthalten und bei Arbeitsunfähigkeit übernommen.

Eine Parkschadenversicherung können Sie abschließen, um etwaige Schäden (Beulen, Lackkratzer, Bemalen / Besprayen, etc.) am Fahrzeug durch unbekannte Dritte ersetzt zu bekommen. Voraussetzung ist jedoch in den Meisten Fällen, dass es sich hier um neuwertige Fahrzeuge handelt.

Abschließend unserer Beispiele gibt es noch die Pannenhilfeversicherung. Bei dieser können die Kosten für Pannenhilfe und Unfallbergungen abgesichert werden. Diese Versicherungsleistungen sind zum Teil bereits in der Kaskoversicherung enthalten. Auch Autoclubs wie „Touring Club Schweiz“ (TCS) oder „Automobil Club der Schweiz“ (ACS) bieten diese Leistungen ihren Mitgliedern an.

Der Nationale Garantiefonds

In der Schweiz gibt es hinsichtlich der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Besonderheit. Die zugelassenen Versicherungsunternehmen bilden und betreiben gemeinsam den Nationalen Garantiefonds. Dieser ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und hat folgende Aufgaben:

  • Sofern in der Schweiz ein Schaden verursacht wurde, übernimmt der Nationale Garantiefonds die Haftung, wenn
  1. trotz Versicherungspflicht ein Motorfahrzeug und Anhänger nicht versichert ist oder ermittelt werden kann.
  2. Benutzer fahrzeugähnlicher Geräte oder Radfahrer einen Schaden verursachen, sofern der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist. Des Weiteren wenn der Schaden nicht durch den Schadensverursacher, eine Haftpflichtversicherung, eine andere Versicherung oder eine für ihn verantwortliche Person ausgeglichen werden kann.
  • Der Nationale Garantiefonds übernimmt ebenfalls die Haftung für Schäden, wenn über den leistungspflichtigen Haftpflichtversicherten (z.B. Sie als Unternehmen) der Konkurs eröffnet wurde. Voraussetzung ist, dass es sich um zugelassene Motorfahrzeuge und Anhänger in der Schweiz handelt.
  • Die Entschädigungsstelle nach dem Strassenverkehrsgesetz wird durch den Nationalen Garantiefonds geregelt.

Dieser Nationale Garantiefonds sichert somit, dass die Haftung der Schäden in jedem Fall abgesichert wird.

Die richtige Motorfahrzeug-Haftpflichversicherung finden

Die in diesem Beitrag aufgezeigten Merkmale der einzelnen Versicherungsvarianten, innerhalb der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, sind beispielhaft und nicht abschließend. Insbesondere bei den Leistungen zur Haftung von entstandenen Schäden unterscheiden sich die einzelnen Versicherungsunternehmen. Aus diesem Grund ist es für Sie stets ratsam, sich vor Abschluss einer solchen Versicherung auch zu diversen Ergänzungen beraten zu lassen.

Recherchieren Sie genau und beachten Sie auch das Kleingedruckte. So können unerwünschte Folgeleistungen entgegengewirkt werden. Nicht selten kommt es vor, dass bei erhöhtem Versicherungsaufwand auch die Selbstbeteiligung steigt. Gerade bei einem Fuhrpark kommen kleine Schäden des Öfteren vor. Da die Versicherung erst bei einer höheren Schadensumme einspringt, müssen Bagatellschäden trotz Versicherung von Ihnen komplett bezahlt werden.

Bei der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung sparen

Die Kosten der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung betragen für einen Fuhrpark gern mehrere CHF 10.000,-. Da lohnt es sich genauer hinzuschauen und die Prämiensumme inklusive der angebotenen Leistungen zu vergleichen. Spezielle Angebote hat die SBTL.ch GmbH für Unternehmerkunden mit den größten Schweizer Versicherungsunternehmen ausgehandelt. Sie können bei gleicher Leistung sparen und so die Jahressumme der Ausgaben merklich reduzieren. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

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