Bei einer Transportversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die Sie als Unternehmer abschließen können. Wie der Name der Versicherung bereits vermuten lässt, können Sie mit dieser Versicherung Schäden an transportierten Waren absichern. Ein Schaden an der Ware kann sowohl durch etwaige Beschädigungen als auch durch Verlust oder verspätete Lieferung entstehen. Bei der Warentransportversicherung kommt es jedoch nicht auf das Verschulden des Frachtführers an.
Ein Vergleich der Versicherungsunternehmen ist daher auch bei der Transportversicherung dringend zu empfehlen, um die passende Absicherung zu finden.
Diese Liste ist jedoch nicht endlich. Daher sollten Sie beim Abschließen einer solchen Versicherung unbedingt einen Experten zu Rate ziehen, der die Versicherung individuell auf Ihr Unternehmen anpassen kann. Nicht zu vergessen ist die zu versichernde Schadenssumme. Auch diese sollte passend zu Ihrem Unternehmen – je nach Art der transportierenden Ware – nicht zu niedrig angesetzt werden. Andernfalls droht eine Kürzung im Verhältnis zur Unterversicherung. Sie haften dann mit einer Teildeckung aus dem Unternehmensvermögen.
Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch für Sie, dass Sie gegebenenfalls vor einer Übernahme eines Transportauftrages die Haftungssumme anpassen müssen. Eine direkte Verbindung zum Versicherungsunternehmen kann hier unerlässlich sein. Denn letztendlich ist die Haftungssumme ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Versicherungsprämie. Schließt man also die Versicherung mit einer stets zu hohen Haftungssumme ab, kann sich das schnell negativ auf den Posten der Aufwände für Versicherungen auswirken.
Sobald Ihre Waren die Grenze überschreiten, verändern sich die Haftungsbestimmungen. Hier kommt das „Convention relative au Contrat de transport international des Marchandises par Route“ – kurz CMR – ins Spiel. Übersetzen wir es, macht es deutlich, worum es sich hier handelt. Das „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr“ enthält Bestimmungen für den internationalen Gütertransport auf dem Landweg. Worauf bei internationalen Transporten hinsichtlich des CMR geachtet werden muss, beispielsweise die Ausstellung der Frachtbriefe, Scheine und die Einhaltung der Richtlinien, erklären wir aufgrund der Komplexität in einem weiteren Beitrag. Hier sei nur so viel gesagt, dass sich insbesondere die Schadensumme an der Transportware anders errechnet, als in der Schweiz.
Häufig wird bei der Transportversicherung auch die Frachtführerhaftpflichtversicherung genannt.
Es handelt sich bei diesen jedoch grundsätzlich um zwei eigenständige Versicherungen. Entgegen der Transportversicherung haftet die Frachtführerhaftpflichtversicherung nur in den Fällen, bei denen der Frachtführer ein Verschulden am Schadenereignis nachgewiesen wird. Bei der Transportversicherung ist, wie bereits beschrieben, das Verschulden durch den Frachtführer nicht notwendig. Darüber hinaus haftet die Frachtführerhaftpflichtversicherung lediglich für Schäden an übernommenen Gütern, nicht an Ihren eigenen.
Der Transport der Güter kann entweder durch den Auftraggeber, für den Sie den Transport übernehmen, oder durch Ihr eigenes Unternehmen abgesichert werden. Eine Übernahme durch den Auftraggeber scheint ein lukratives Geschäft zu sein, da die Versicherungsprämie dann nicht von Ihrem Unternehmen gezahlt werden muss. Doch eines gibt es dabei zu beachten – sobald es dann doch zu einem Schaden an der Ware kommt, wird die Versicherung des Auftraggebers das Verschulden prüfen. Liegt diese bei Ihnen als Frachtführer, werden Sie wiederum in Regress genommen. Das Versicherungsunternehmen holt sich also die Schadensumme von Ihnen wieder. In diesen Fällen ist es von Vorteil, wenn Sie zumindest eine Frachtführerhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die diese Regresssumme auffängt.
Welche Versicherungen für Ihr Unternehmen in Betracht kommen, sollten Sie unter Beurteilung zwischen dem Risiko, der Versicherungsprämie, dem Aufwand im Umgang mit der Versicherung und den Kundenbeziehungen stets abwägen.
Die Transportversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Doch schützt diese letztendlich vor hohen Verlusten am Unternehmensvermögen. Bei der Suche nach der richtigen Transportversicherung werden Sie feststellen, dass es auf dem Markt zahlreiche Versicherungsunternehmen gibt, die eine solche mit den unterschiedlichsten Inhalten anbieten. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen an dieser Stelle nicht vorenthalten, dass es der SBTL.ch GmbH gelungen ist, mit namenhaften Versicherungsunternehmen Sonderkonditionen für ihre Unternehmenskunden abzuschließen. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
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