Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet bei Schäden, die das Unternehmen einem Dritten zufügt. Dabei kann es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handeln. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Risiken versichert sind und worauf Sie bei der Auswahl sowie dem Abschluss der Versicherung achten müssen, um den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Das Pendant zur Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht, ist für wenige Branchen (z.B. Werkstätten-Betriebe) obligatorisch. Die Betriebshaftpflichtversicherung hingegen ist eine freiwillige Absicherung. Besonders Personen- oder Umweltschäden erreichen häufig eine so hohe Schadenssumme, dass die finanzielle Belastung einem Unternehmen immens schädigen oder es sogar ruinieren kann. Daher sollte die Haftpflichtversicherung unbedingt zur Grundabsicherung des Betriebes zählen.
Bei Ausschreibungen für größere Aufträge wird manchmal auch ein Versicherungsnachweis gefordert. Mit diesem bestätigen Sie, dass Ihre Versicherung einen möglichen Schaden aus der Auftragserfüllung ausgleicht. Somit wächst die Chance, einen entsprechenden Auftrag zu erhalten, enorm.
Bei Gründungen im Nebenerwerb, bis zu einem Jahresumsatz von CHF 12.000,-, werden die Schäden häufig durch die private Haftpflichtversicherung übernommen. Daher lohnt sich ein Blick in den Vertrag, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Grundsätzlich übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung Schäden, die Außenstehende durch den Inhaber oder Vertreter sowie Mitarbeiter und Hilfspersonen des Unternehmens erleiden. Aber auch Schäden, die durch Anlagegüter wie Gebäude, Grundstücke oder Maschinen entstehen, sind versichert. So kann sich beispielsweise ein Besucher auf dem Betriebsgelände durch ein herunterfallendes Bauteil verletzen. Auch wenn keine Einwirkung durch den Inhaber oder Mitarbeiter stattgefunden hat, kommt die Versicherung trotzdem für die Beeinträchtigung der Person auf.
Nicht gedeckt werden eigene Schäden, vorsätzliche Handlungen und Schäden, die erwartet werden müssen (z.B. fehlende Instandsetzung veralteter Gegenstände). Auch Ansprüche aus Beschädigung und Verlust von Transportgut, bzw. verzögerte Lieferung, fallen nicht in den Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Risiken sollten Sie daher durch eine Transportversicherung oder Frachtführerhaftpflicht separat absichern.
Die Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet gewöhnlich auch eine passive Rechtsschutzversicherung. Bevor ein Schaden übernommen wird, erfolgt eine Prüfung, ob dieser gerechtfertigt ist. Ungerechtfertigte Ansprüche weist sie ab und trägt die Kosten des Gerichtsverfahrens.
Viele Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämie für eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die zu zahlende Prämie ist grundsätzlich abhängig von dem jährlichen Umsatz des Betriebes, der Anzahl der Mitarbeiter und der zugehörigen Branche. Mit der Größe und steigender Mitarbeiteranzahl wächst auch die Wahrscheinlichkeit für einen Versicherungsfall. Das ansteigende Risiko findet sich daher im Beitrag wieder.
Des Weiteren spielen natürlich die Höhe der Deckungssumme sowie die abzusichernden Risiken und Zusatzleistungen eine wichtige Rolle.
Direkten Einfluss nehmen Sie durch eine längere Laufzeit und möglichst lange Zahlungsintervalle. Die jährliche Vorauszahlung und lange Bindung an das Unternehmen honorieren Versicherungsgesellschaften oft mit Nachlässen auf den Beitrag. Auch ein Selbstbehalt schmälert den Beitrag. Übernehmen Sie selbst einen vorab festgelegten Betrag im Schadensfall, reduziert dies auch die Leistung des Versicherers. Ist ein Schaden von beispielsweise CHF 100.000,- entstanden und Sie zahlen selbst 10 %, muss die Versicherung einen geringeren Beitrag leisten. Sie reicht die mögliche Ersparnis in Form niedrigerer Beiträge an Sie weiter. Den Selbstbehalt sollten Sie jedoch nicht zu hoch wählen. Bei mehreren Schäden im Jahr müssen Sie diesen jedes Mal tragen. Ferner ist zu prüfen, wie hoch der Beitrag – mit oder ohne Selbstbehalt – tatsächlich ausfällt.
Gründer erhalten teils erhebliche Rabatte in den Jahren nach der Eröffnung des Unternehmens. Die Nachfrage bei dem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl ist oft lohnend.
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Die durchschnittlich benötigte Deckungshöhe für Unternehmen liegt bei 5 bis 10 Millionen Schweizer Franken. Sie kann für einzelne Bausteine der Versicherung unterschiedlich hoch ausfallen. Die Versicherungssumme sollten Sie natürlich nicht zu hoch ansetzen, um Ihren Beitrag nicht unnötig zu verteuern. Eine umfassende Risikoanalyse hilft dabei, die richtige Einschätzung zu treffen. Wählen Sie die Deckungssumme jedoch zu niedrig, können hohe finanzielle Belastungen auf Sie zukommen, falls der Schaden die Deckungssumme übersteigt.
Überprüfen Sie vor Abschluss auch unbedingt die Police auf Angaben zur Garantiesumme. Bei der Einfachgarantie wird die Deckungssumme nur einmal im Jahr gewährt. Tritt im selben Jahr ein weiterer Schaden über diese Summe hinaus auf, müssen Sie die Ansprüche selbst begleichen. Bei einer Zweifachgarantie erhalten Sie die Summe zweimal jährlich. Der Unterschied in der Versicherungsprämie liegt dabei bei etwa 10-15 %.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für jedes Unternehmen unerlässlich, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine sorgfältige Risikoanalyse schützt vor überhöhten Beiträgen und Forderungen durch Unterversicherung. Vor der Unterschrift sollte der Vertrag unbedingt daraufhin überprüft werden, ob alle Risiken richtig erkannt und entsprechend festgehalten wurden.
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