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Transportlizenz so helfen wir Ihnen

Benötigen Sie eine Transportlizenz?

In einem unserer letzten Artikel haben wir Ihnen erklärt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Transportlizenz zu erhalten. Darüber hinaus haben wir aufgezeigt, welche Themen für Sie relevant bei der fachlichen Eignungsprüfung sind. Allerdings unterliegen nicht alle Beförderungen der Lizenzpflicht. Ob Sie für Ihre Zwecke überhaupt eine Lizenz benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Keine Lizenzpflicht für nicht gewerbsmäßig ausgeführte Transporte

Welche Transporte der Lizenzpflicht unterliegen ist im Landesverkehrsabkommen und im Bundesgesetz über die Zulassung als Straßentransportunternehmen, kurz STUG, geregelt. Für die Beförderung von Personen oder Gütern benötigen Sie keine Lizenz, wenn Sie diese nicht gewerbsmäßig durchführen. Das bedeutet, dass Sie für den Transport keine Gegenleistung entgegennehmen dürfen. Dies betrifft sowohl die Bezahlung in Form von Geld, im Gegenzug erbrachte Dienstleistungen oder auch sachliche Zuwendungen.

Personenbeförderungen die nicht der Lizenzpflicht unterliegen

Neben rein privat ausgeführten Fahrten ist auch die Beförderung von Personen in einigen Fällen von der Lizenzpflicht befreit. Dazu gehört unter anderem das Befördern von eigenen Angestellten des Unternehmens. Jedoch darf es sich dabei nicht um ein Transportunternehmen handeln. Auch der reine Werkverkehr gehört zu diesen Ausnahmen. Dabei müssen die Personen von einem Angehörigen des Unternehmens gesteuert werden und die eingesetzten Fahrzeuge im Eigentum des Unternehmens sein. Darüber hinaus gilt eine Beschränkung auf den Lenker plus weitere 8 Insassen.

Welche Privilegien gibt es für Gütertransporte?

Seit dem 01. Januar 2018 gilt die Lizenzpflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen nach Fahrzeugausweis. Dies betrifft sowohl Sattelmotorfahrzeuge, Lastwagen und jegliche Kombinationen. Eine Ausnahme bilden Traktoren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten.

Einige Sonderfälle gibt es aber auch bei den Gütertransporten:

  • Hilfsleistungen bei Katastrophen oder in dringlichen Notfällen
  • der Transport von medizinischer Ausrüstung und Medikamenten
  • die Mitführung von Streugut (Salz oder Granulat) zum Zwecke der Schneeräumung
  • Entsorgungstransporte (Abfälle und Bauschutt) unter bestimmten Voraussetzungen
  • Transport von beschädigten Fahrzeugen
  • Kehrichtabfuhr der Gemeinden im eigenen Gemeindegebiet mit eigenen Fahrzeugen und Gemeindepersonal

Des Weiteren sind Gütertransporte von der Lizenzpflicht befreit, wenn sie für die eigenen Bedürfnisse des Unternehmens ausgeführt werden und jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • der Transport darf nicht die Haupttätigkeit des Unternehmens sein;
  • die verwendeten Fahrzeuge müssen sich im Eigentum des Unternehmens befinden oder gemietet werden. Sofern es sich nicht nur um einen kurzfristigen Ersatz für ein beschädigtes Fahrzeug handelt, muss ein ohne Fahrer gemietetes Fahrzeug darüber hinaus der Richtlinie 2006/1/EG des Europäischen Parlaments entsprechen;
  • die Fahrzeuge dürfen nur von eigenen Mitarbeitern des Unternehmens gelenkt werden;
  • das Transportgut muss ebenfalls dem Unternehmen gehören, bzw. vom ihm gemietet, geleast oder bearbeitet worden sein;
  • Der Transport dient der Anlieferung zum Unternehmen, bzw. der Auslieferung ab dem Unternehmen zum Eigengebrauch.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Beförderungen ohne Lizenz – Welche Strafen werden fällig?

Ein Verstoß gegen die Lizenzpflicht ist sicherlich keine gute Idee. Wird bekannt, dass Sie die Tätigkeit als Straßentransportunternehmen im Güter- oder Personenverkehr ohne die notwendige Lizenz ausführen, kann dies für Sie sehr teuer werden. Selbst die fahrlässige Zuwiderhandlung wird bereits mit einer Geldbuße von bis zu CHF 50.000,00 bestraft. Wird Ihnen sogar ein Vorsatz bei der Missachtung unterstellt, wird eine Strafzahlung von bis zu 100.000 Franken fällig.

Damit erst kein Verdacht aufkommt und Sie jeder Überprüfung standhalten, ist es erforderlich, dass Sie stets in jedem Fahrzeug des Unternehmens eine beglaubigte Kopie der Zulassungsbewilligung mitführen. Diese sind fortlaufend nummeriert und werden nach erfolgreicher Beantragung der Lizenz vom Bundesamt für Verkehr ausgestellt. Weitere Kopien für zusätzliche Fahrzeuge können Sie im Nachhinein noch schriftlich dort beantragen. Auch für nachträglich erworbene Fahrzeuge ist die Leistungsfähigkeit des Unternehmens, aktuell 6.000 Franken je zusätzlichem Fahrzeug, nachzuweisen.

Kann eine erteilte Lizenz auch wieder entzogen werden?

Auch eine bereits erteilte Zulassungsbewilligung kann Ihnen wieder abgesprochen werden. Zuerst einmal gilt die Bewilligung nur für einen Zeitraum von 5 Jahren. Spätestens dann überprüft das Bundesamt für Verkehr, ob alle Zulassungsvoraussetzungen immer noch gegeben sind. Über mögliche fehlende Voraussetzungen wird das Unternehmen vom BAV in Kenntnis gesetzt. Eine sechsmonatige Frist zur Nachbesserung ist dann einzuhalten. Anderenfalls kann die Bewilligung wieder entzogen werden. Dies gilt ebenfalls bei schweren oder wiederholten Verstößen des Unternehmens gegen die Bestimmungen über den Straßenverkehr.

Fazit

Als (zukünftiger) Transportunternehmer werden Sie also in der Regel kaum um eine Transportlizenz herumkommen. Auch für eine kurze Zeit sollten Sie keine Transporte im Kundenauftrag ohne die erforderliche Lizenz durchführen. Gern unterstützen wir Sie, mit unseren Seminaren zur Vorbereitung, auf dem Weg zur eigenen Transportlizenz. Alternativ können Sie unsere Dienstleistung „Externer Verkehrsleiter“ dauerhaft oder vorübergehend in Anspruch nehmen. So sparen Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft, die Kosten für die Ausbildung oder wickeln mit Ihrem Unternehmen schneller die ersten Transporte für Ihre Kunden ab.

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