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Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung jedes Chauffeurs

Die Tätigkeit eines Chauffeurs im Güterverkehr beinhaltet nicht nur den Transport der Ware zum Bestimmungsort, sondern oft auch das Be- und Entladen des Transportguts. Teilweise ist auch eine Umladung zwischendurch notwendig, wenn beispielsweise eine Teilentladung erfolgt ist. Damit sich der Chauffeur bei diesen Tätigkeiten nicht verletzt, ist eine persönliche Schutzausrüstung unerlässlich. Doch oftmals wird diese leider nur belächelt und als unwichtig erachtet. Insbesondere wenn es schnell gehen muss, wird sich nicht immer die Zeit genommen, an die eigene Gesundheit zu denken und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Doch schon die geringsten Maßnahmen können dem Unfallschutz unterstützen und sind teils sogar vorgeschrieben.

Dabei wird besonders auf einzelne, schutzbedürftige Bereiche des Körpers wertgelegt.

Hände und Füße sind immer zu schützen

Schutzhandschuhe sind nicht nur dafür gut, dass die Hände sauber und warm bleiben. Während eines Güterumschlags sind insbesondere Hände vielen Gefahren ausgeliefert. Schon die kleinste scharfe Kante kann schnell zu Verletzungen an den Händen führen. Sobald wiederrum das Laden von Gütern mit Gefahrstoffen ins Spiel kommt, sind dafür spezielle chemikalienbeständige Schutzhandschuhe aus Kunststoff zu verwenden.

Aber auch die Füße sind reichlichen Gefahren ausgeliefert. Ob es herabfallende Gegenstände oder nur eine Unachtsamkeit bei dem Abstellen einer Palette ist, dienen mindestens Schutzschuhe mit einer integrierten Zehenschutzkappe aus Kunststoff für entsprechenden Schutz. Sicherheitsschuhe hingegen verfügen über eine Stahlkappe und teils einer durchtrittssicheren Sohle. So ist der Fuß auch vor einem Hineintreten in spitze Gegenstände geschützt.

Schutz des Kopfes

Beim Kopf gibt es mehrere Bereiche die massiv vor Schäden geschützt werden müssen, aber dennoch in den meisten Fällen aus Bequemlichkeit oder Zeitmangel vernachlässigt werden. Besonders die Augen sind oftmals Gefahren in Form von Staub, Splittern oder Spänen ausgesetzt. Dabei ist zu bedenken, dass das Tragen von Korrektionsbrillen oder Kontaktlinsen keine Schutzwirkung hat. Nur eine entsprechende Schutzbrille kann vor diesen mechanisch und ebenso vor chemischen (beispielsweise Säurespritzer) Gefahren schützen.

Nicht immer können die Gefahren vor herabfallenden Gegenständen gänzlich ausgeschlossen werden. In diesem Fall ist sogar das Tragen eines Schutzhelmes unerlässlich. Oftmals wird diese Notwendigkeit auch durch ein entsprechendes Gebotssignal dargestellt. Dabei sollten Sie für Ihre eigene Sicherheit beachten, dass ebenso wie andere Schutzgegenstände auch der Schutzhelm der europäischen Norm entspricht und auch ausreichend gekennzeichnet ist.

Je nach Auftrag kann ein Entladen der Güter in Hallen stattfinden, in denen laute Maschinen im Einsatz sind. Selbst ein kurzzeitiger Aufenthalt kann das Gehör bei einem Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bereits langfristig schädigen. Aus diesem Grund ist das Tragen von Gehörschützern in Form von Gehörschutzpropfen, -kapseln oder -bügeln dringend zu empfehlen, wenn es nicht sogar durch ebenfalls vorhandene Gebotssignale vorgeschrieben ist.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Warnwesten gehören dazu

Bereits in vielen europäischen Ländern ist das Mitführen und Tragen bei Pannen oder Verkehrsunfällen Pflicht. Schon allein aus diesem Grund sollte die Warnweste ein fester Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung sein. Diese muss vom Führersitz leicht zugänglich aufbewahrt werden. Entgegen der anderen Schutzausrüstungen kann es bei Missachtung der Mitführungspflicht zu empfindlichen Bußen kommen. Darüber hinaus sollten Sie aber auch bei Arbeiten auf der Straße oder dessen Rand, nicht auf die Warnweste verzichten. Sie hilft dabei, dass Sie früh genug von den anderen Verkehrsteilnehmern gesehen werden.

Persönliche Schutzausrüstung kann nicht vor allem schützen

Das Mitführen und Anwenden der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere beim Güterumschlag, tragen zum großen Teil der eigenen Sicherheit und Gesundheit sowie des generellen Arbeitsschutzes bei. Doch hilft selbst die beste und modernste Schutzausrüstung nicht, wenn der eigentliche Verladevorgang nicht professionell ausgeführt wird. Ein Stürzen von der Ladefläche aufgrund von unüberlegten Herumklettern über die Güter kann dennoch zu Verletzungen, wie Knochenbrüchen, Verstauchungen oder Prellungen führen.

Konsequenzen bei Verzicht einer persönlichen Schutzausrüstung

Die Darstellung zeigt, dass eine Ausrede, dass die Zeit nicht dazu ausreicht, sich erst mit den entsprechenden Schutzausrüstungen zu versehen, nicht zählt. Denn schnell ist es passiert und das Missgeschick ist geschehen. Selbst wenn es sich nur um eine kleine Verletzung handelt, beispielsweise ein Schnitt in die Hand, muss diese dennoch richtig gesäubert und versorgt werden, damit keine Folgeschäden (beispielsweise Entzündungen) entstehen. Diese Maßnahme nimmt wesentlich mehr Zeit in Anspruch, als das rechtzeitige Anlegen der Schutzausrüstung. Ganz zu schweigen von den Ausfallzeiten und Folgekosten, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handelt. Der Unternehmer muss gegebenenfalls Personal zur Überbrückung einstellen und schulen. Der verunfallte Chauffeur muss letztendlich die Schmerzen und möglicherweise anstrengende Therapien sowie Einschnitte in den Tagesablauf in Kauf nehmen.

Aus diesem Grund sollten sowohl Chauffeure wie auch Unternehmer immer auf eine persönliche Schutzausrüstung achten, die auch dem neuesten Standard entspricht.

Die Wahl der richtigen Schutzausrüstung

Sollten Sie noch unsicher sein, was alles zu einer persönlichen Schutzausrüstung gehört, sind wir Ihnen gern dabei behilflich. Die persönliche Schutzausrüstung einzelner Mitarbeiter, steht im Mittelpunkt einer Überprüfung, möglicher Gefahrenquellen und deren Vermeidung, durch einen externen Sicherheitsbeauftragten. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, damit auch in Ihrem Unternehmen die Risiken für Leib und Leben gesenkt und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

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