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Internationaler Güterverkehr – Was beinhaltet das Carnet TIR-Verfahren?

Die Durchführung von Aufträgen eines Transportunternehmens finden gewöhnlich nicht nur im Binnenland statt. Insbesondere das Befördern von Gütern in andere Länder kann eines der Kerngeschäfte vom Transportunternehmen sein. Doch auch hierbei zählt selbstverständlich die Pünktlichkeit und schnelle Durchführung der Transportaufträge, zu den wichtigsten Faktoren, um erfolgreich am Markt bestehen zu können. Aus diesem Grund gibt es unterschiedliche Verfahren, die eine Zollabfertigung und den Transit vereinfachen können. Hierzu zählt unter anderem das Carnet TIR (Transport international de marchandises par la route – Übersetzt aus dem Französischen: „Internationaler Warentransport auf der Straße“). In diesem Beitrag möchten wir dieses Zollverfahren näher betrachten und die Vorzüge und Anforderungen für das Transportunternehmen darstellen.

Das heutige TIR-Verfahren besteht seit 1975 und wird mittlerweile von knapp 60 Ländern unterstützt. Es ist tatsächlich das bislang einzig gültige Transit-Zollverfahren, welches weltweit angewendet wird.

Was bringt dem Transportunternehmen das Carnet TIR-Verfahren?

Insbesondere bei Transportfahrten in osteuropäische Staaten und Länder des Nahen Ostens können Unternehmen von dem Carnet TIR-Verfahren profitieren. Die gesamten Grenzüberfahrten werden durch dieses Verfahren beschleunigt. Eine langwierige Begutachtung der Ladung entfällt, da diese vor Fahrtantritt bereits durch den zuständigen Zoll kontrolliert und das Fahrzeug mit Hilfe einer Versiegelung, bzw. Verplombung vor weiterem Öffnen oder Änderung der Ladung gesichert wurde. Das bedeutet, dass sich auch die Transportzeiten verkürzen und die gesamten Kosten für den Transport verringern. Darüber hinaus besteht eine Garantie gegenüber den Zollbehörden, so dass eine sichere Durchfahrt gewährleistet werden kann. Weitere Zölle oder andere Abgaben auf der Transportfahrt müssen nicht mehr bezahlt werden.

Das Carnet TIR-Verfahren ist allerdings nicht nur für den Transport auf Straßen geeignet. Auch bei kombinierten Gütertransporten kann das Verfahren eingesetzt werden. Es gilt dann auch auf der Bahn- oder / und Schiffstrecke, solange zumindest ein Teil der Beförderung auf der Straße stattfindet.

Welche Voraussetzungen müssen für das Carnet TIR-Verfahren erfüllt sein?

Da die Ladung vor Fahrtbeginn kontrolliert und verplombt wird, ist es unausweichlich, dass das Carnet TIR-Verfahren letztendlich nur für Fahrten angewendet werden kann, die keine Umladung der Waren erfordern. Des Weiteren kann dieses Verfahren nicht innerhalb der EU– oder den EFTA-Staaten, wie Liechtenstein, Norwegen und Island) angewendet werden.

Hierzu dient wiederrum das gemeinsame Versandverfahren (ggV). Das Carnet TIR-Verfahren ist, wie bereits erwähnt, ein spezielles Verfahren zum Transport in Drittländer.

Um einen Transportauftrag mit dem Carnet TIR-Verfahren durchführen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Zum einen müssen die Fahrzeuge, bzw. eingesetzten Lastzüge, Behälter, etc., die entsprechenden Voraussetzungen für das Verfahren bieten und zugelassen sein. Diese müssen zollsicher hergerichtet und jeweils über eine Zollverschlussanerkennung verfügen. Die Anerkennung erfolgt über die zuständige Zollbehörde. Des Weiteren sind an der Vorder- und Hinterseite der Fahrzeuge Kennzeichnungen in Form der blauen TIR-Tafeln anzubringen. Zum anderen muss der Fahrzeughalter, in den meisten Fällen das Unternehmen selbst, über ein sogenanntes TIR-Carnet, das Zolltransitdokument, verfügen.

Während der gesamten Fahrt ist ein TIR-Heft mitzuführen. Es dient als Kontrolldokument in dem jeweiligen Abgangs-, Durchgangs- und Bestimmungsland. In jedem Land, das durch die Transportfahrt beteiligt ist, sind bei Ein- und Ausfahrt jeweils zwei Transitblätter abzugeben. Die Überprüfung der Vollständigkeit aller Dokumente vor Fahrtantritt, ist essenziell für eine reibungslose Abwicklung.

Letztendlich müssen die Einrichtungen, der Zollkontrolle des Abgangslandes, von allen Durchgangs- und Bestimmungsländern akzeptiert werden.

Wie bekommt ein Unternehmen das TIR-Carnet?

Das TIR-Carnet ist ein Zolltransitdokument, dass gleichzeitig eine finanzielle Sicherheit für die Entrichtung der Steuern und ausgesetzten Zölle darstellt. Zu beantragen ist es bei der ASTAG. Grundlage zur Erlangung ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung. Des Weiteren ist für die Sicherung der Zahlung der entstehenden Kosten für Zölle und andere Abgaben, eine Garantie durch eine Bank oder Versicherung vorzulegen. Diese gewährleistet, dass auch bei einer finanziellen Schieflage des Transportunternehmers, die anfallenden Kosten bezahlt werden können. Die Höhe der Garantie liegt bei 50.000 US-Dollar. Allerdings kann sich diese bei sogenannten Risikogütern auch auf 100.000 US-Dollar erhöhen.

Aufgrund der teils unbeständigen Lagen in einigen Ländern werden Sicherheitsmaßnahmen für diese Krisenstaaten erteilt.

Das Carnet TIR-Verfahren während der Güterbeförderung

Zusätzlich zum Inhalt der Verpflichtungserklärung, kann das ausgegebene Handbuch, dem Carnet TIR-Inhaber bei Fragen und gegebenenfalls auftretende Unstimmigkeiten helfen. Denn schlussendlich sind alle Anweisungen und Bestimmungen dieser beiden Papiere sowie darüber hinaus der Sicherheitsbestimmungen in Krisenstaaten einzuhalten.

Der Fahrzeugführer hat auf der kompletten Transportfahrt darauf zu achten, dass die Verplombung des Fahrzeugs, bzw. Ladungsbehälters unversehrt bleibt. Sollte es wiedererwartend bei einer Verkehrskontrolle, egal ob auf der Fahrt oder an einem

Grenzübergang, die Begutachtung und Kontrolle der Güter verlangt werden, so ist in jedem Fall auf die Hinzuziehung eines Zollbeamten zu bestehen. Denn nur der Zoll darf die Plomben, bzw. Versiegelungen öffnen und wieder versiegeln.

Die zollrechtlichen Bestimmungen sind ebenfalls eine Thema in unserem 4-tägigen Grundlagen-Seminar „Erfolgreich als Transportunternehmer“. Bei Fragen zu den praxisnahen Unterrichtseinheiten, nehmen Sie gern jederzeit Kontakt mit unserem erfahrenen Team auf.

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