„Das gemeinsame Versandverfahren ermöglicht den Transport von Waren zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sowie den Vertragsparteien des Übereinkommens über das gemeinsame Versandverfahren. Dazu zählen auch Liechtenstein, die Türkei, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Republik Serbien. Der Austausch mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK) ist ebenfalls gesichert. Sollte das Vereinigte Königreich die EU verlassen, tritt es als eigenständige Vertragspartei dem gVV bei. Transportunternehmen wenden das gVV unter bestimmten Voraussetzungen auf alle Verkehrsarten an – einschließlich des kombinierten Gütertransports.