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Weitere InformationenDas Leben scheint in den letzten Tagen ins Stocken geraten zu sein. Die Pandemie durch den Corona-Virus ist in allen Köpfen und schränkt den Alltag extrem ein. Diese Massnahmen sind durchaus zur Verlangsamung der Ausbreitung der Viren sinnvoll. Doch was bedeutet diese Situation für die Wirtschaft, insbesondere für die Transport – Branche?
Schon jetzt ist die oben erläuterte Situation auch in dieser Transport – Branche deutlich spürbar. Zwar sind nicht alle Transportunternehmen von den landesweiten Massnahmen, auch deren der Nachbarländer, betroffen, doch auch hier gibt es problematische Situationen, die zu bewältigen sind.
Bereits die ersten kleinen Unternehmen stehen vor einer drohenden Insolvenz, da die notwendigen Rücklagen für die nächste Zeit nicht ausreichen. Die Einnahmen sind eingebrochen, doch die Ausgaben, wie beispielsweise für die Versicherungen, Steuern, aber auch das Personal, bleiben bestehen. Hier ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Geld knapp wird. Doch welche Maßnahmen können Transport Unternehmer in dieser schwierigen Zeit treffen, damit auch nach dieser weltweiten Krise das Leben normal weitergehen kann?
Bei all den getroffenen Maßnahmen, zum Beispiel der Schließung der Grenzen zu den Nachbarländern, wie Österreich, Deutschland und Italien, wird stets betont, dass der Güterverkehr weiterhin am Laufen bleibt. Auch Grenzübergänge sind weiterhin möglich, damit die Transportaufträge erfüllt werden können. Doch wie stellt sich die Situation tatsächlich dar? Zum einen dürfen nur noch Geschäfte geöffnet haben, die Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen. Beispielsweise Supermärkte, Drogerien, aber auch Tankstellen und Apotheken.
Diese Geschäfte benötigen auch weiterhin die Ware. Hier zeichnen sich allerdings in den letzten Tagen andere Probleme ab. Zum einen ist aufgrund des Kaufverhaltens von vielen Leuten der Warenbestand in den Läden stark reduziert worden. Der dringend benötigte Nachschub stockt aber, da die Hersteller auf eine solch große Nachfrage einzelner Produkte nicht eingestellt waren. Zum anderen sind zwar die Grenzen für den gewerblichen Güterverkehr dieser Produkte weiterhin offen, doch kann es dennoch zu Wartezeiten kommen. Glücklicherweise zeichnet sich hier aber ab, dass weitere Maßnahmen, wie beispielsweise eine oder zwei extra ausgewiesene Fahrspuren für den Güterverkehr eine schnelle Durchfahrt gewährleisten sollen, so dass sich dieses in den nächsten Tagen hoffentlich entspannen wird.
Doch wie bereits erwähnt, dürfen nur bestimmte Geschäfte geöffnet haben. Dass bedeutet, die Schließung von beispielsweise Bekleidungsgeschäften, aber auch Restaurants und Hotels betrifft auch den Güterverkehr für diese Produkte. Schließlich benötigen die
Bekleidungsgeschäfte zurzeit keine neuen Waren, die Bestellungen bleiben aus und letztendlich fallen diese Aufträge für die Transportunternehmen weg.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
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Die Situation im Personenverkehr sieht hingegen noch schlechter aus. Aufgrund des anhaltenden Appelles, dass die Menschen zu Hause bleiben sollen, sind bereits viele Nahverkehrslinien eingeschränkt worden. Darüber hinaus können teils Ticketverkäufe nicht mehr gewährleistet werden, so dass manchen Ortes eine gebührenfreie Fahrt mit dem Bus angeboten wird. Doch das bedeutete letztendlich, dass die Einnahmen in diesem Bereich kräftigt zurückgehen.
Der Fernverkehr, insbesondere bei Transportunternehmen, die sich als Reiseunternehmen spezialisiert haben, ist noch härter betroffen. Die Veranstaltungsfahrten müssen reihenweise abgesagt oder Buchungen storniert werden. Einnahmeneinbußen sind an der Tagesordnung. Selbst wenn eine Fahrt aufgrund der Buchungen stattfinden könnte, ist die Frage, ob der Unternehmer die Fahrt überhaupt durchführen kann. Schließlich ist in vielen Ländern ebenfalls die Anordnung erfolgt, dass touristische Unterkünfte zu schließen sind und eine Beherbergung nicht mehr stattfinden darf.
Um letztendlich sein eigenes Unternehmen durch diese schwierige Zeit zu bekommen, können verschiedene Schritte getroffen werden. Beispielsweise kann für die Zeit der Krise Kurzarbeit angeordnet werden. Hierzu ist es allerdings wichtig, mit seinen Angestellten die Situation klar zu erläutern und auch deren finanziellen Lagen abzuwägen. Allerdings kann die Anordnung von Kurzarbeit etwas Luft für das Unternehmen schaffen.
Sofern sich für diesen Schritt entschieden wird, ist als erstes eine Beantragung der Kurzarbeit beim zuständigen Kanton notwendig. Des Weiteren ist die schriftliche Zustimmung aller betroffenen Mitarbeitenden erforderlich. Sobald der Antrag vom Kanton genehmigt ist, was hoffentlich in den aktuellen Tagen nicht allzu lange dauern sollte, erhält der Mitarbeitende zum einen den reduzierten Lohn und zum anderen eine Kurzarbeitsentschädigung. Wenn beispielsweise die Arbeitszeit um 50% gekürzt wird, dann erhält der Mitarbeitende die Hälfte des Lohns vom Unternehmen. Zuzüglich erhält er 80% von dem wegfallenden Lohn, als Kurzarbeitsentschädigung. In diesem Beispiel würde der Mitarbeitende 90% seines Lohns erhalten und 10% Einbußen haben.
Dennoch kann dieser Schritt für alle positiver sein als eine Entlassung der Angestellten. Die Arbeitslosenentschädigung liegt bei ca. 80% des zuletzt erhaltenen Lohns. Zum anderen
müssen erst wieder neue Personen gefunden und eingestellt werden, sobald sich die Auftragslage wieder verbessert.
Besonders in solch schwierigen Zeiten, in der die Situation von außen verursacht wurde, müssen alle noch enger zusammenarbeiten. Wir unterstützen Sie wie gewohnt mit unseren Beratungen und Dienstleistungen.
Lassen Sie uns gemeinsam versuchen diese Zeit glimpflich zu bewältigen!
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