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Transport von Gefahrgut – Anforderungen und Ausrüstung

Die Spezialisierung eines Transportunternehmens auf den Transport von Gefahrgütern kann durchaus lukrativ sein. Die Auftragslage ist vielversprechend und die Entlohnung im Vergleich zu anderen Transportaufträgen oft höher. Dennoch gibt es wesentliche Anforderungen, die sowohl für die Fahrzeuge als auch für das Personal erfüllt sein müssen, damit der Transport von Gefahrgut überhaupt durchgeführt werden darf. Dieser Beitrag befasst sich mit den Anforderungen für Transporte, die nicht unter die Ausnahme der sogenannten Kleinstmengenregelung fallen.

Zu den Anforderungen gehört unter anderem die Ausbildung aller betroffenen Fahrzeugführer und Begleitpersonen. Nach dessen Abschluss erhalten die Personen eine Bescheinigung nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Welche weiteren Voraussetzungen müssen noch vorliegen? Einige wichtige Punkte werden hier erläutert.

Kennzeichnung der Fahrzeuge und Güter

Einer der fundamentalen Bestimmungen sind Kennzeichnungen am Fahrzeug und an den Gefahrgütern selbst. Etliche Symbole stehen hierfür zur Auswahl, doch haben sie alle etwas gemeinsam. Mit den farblichen Unterschieden kann das jeweilige Gefahrgut schnell und eindeutig eingeordnet werden. Zu den Symbolen gehören beispielsweise eine Flamme für entzündliche Substanzen, zwei Gläser mit einer auslaufenden Flüssigkeit über eine Hand und einem schwarzen Balken für ätzende Stoffe und der schwarze Totenkopf für giftigen Inhalt.

Die Fahrzeuge sind mit orangefarbenen, rechteckigen und schwarz umrandeten Tafeln vorne und hinten zu versehen. Allerdings nur, wenn auch tatsächlich Gefahrgut geladen ist, ansonsten sind sie abzudecken oder zu entfernen.

Ausrüstung der Fahrzeuge

Bei der Beförderung von Gefahrgut müssen die Fahrzeuge, abhängig von ihrer jeweiligen Ladung, mindestens einen Feuerlöscher an Bord haben. Das Fassungsvermögen des Feuerlöschers ist dabei von der höchstzulässigen Fahrzeugmasse abhängig, und er muss jederzeit zugänglich sein. Der richtige Ort hierfür ist die Führerkabine oder, falls nötig, außen am Fahrzeug – jedoch nicht in der Ladekabine. Des Weiteren gehören zwei selbststehende Warnschilder sowie mindestens ein Unterlegkeil pro Fahrzeug und Anhänger zur Grundausstattung. Um die Sicherheit des Fahrzeuginsassen bei einem etwaigen Unfall zu gewährleisten, muss auch ausreichend Augenspülflüssigkeit mitgeführt werden. Standardmäßig gehören ausserdem Warnwesten, Schutzbrillen und -handschuhe für jede Person sowie eine funkenfreie Lampe zur Ausrüstung.

Abhängig vom transportierten Gefahrgut können zudem zusätzliche Ausstattungen erforderlich sein. Hierzu gehören zum Beispiel eine Schaufel, Kanalabdeckungen, Auffangbehälter aus Kunststoff oder sogar eine Notfallfluchtmaske.

Fahrzeuge benötigen zum Teil eine Sonderzulassung

Bevor der Transport starten kann, ist demnach sicherzugehen, dass die erforderliche Ausrüstung im Fahrzeug vorhanden ist. Zusätzlich sind alle notwendigen Begleitpapiere mitzuführen. Hierzu gehören zum Beispiel die Begleitpapiere zur Ladung und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter). Gegebenenfalls ist auch der Eintrag „gefährliche Güter“ im Fahrzeugausweis erforderlich.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Tipps bei der Beförderung von Gefahrgütern

Das Einhalten bestimmter Bestimmungen kann die Sicherheit beim Transport von Gefahrgut erheblich verbessern. Zum Beispiel müssen die Schutzkappen auf den Ventilen von Gasflaschen immer vorhanden und fest angebracht sein. So wird das Ventil bei einer Kollision vor Beschädigungen geschützt. Zudem sind hitzeempfindliche Stoffe vor direkter Sonneneinstrahlung zu bewahren. Daher sollte das Fahrzeug nicht in der prallen Sonne abgestellt werden, und die Entladung sollte direkt nach der Ankunft am Zielort erfolgen.

Besonders bei der Beförderung von Gasen muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden. Andernfalls könnten gefährliche Gemische entstehen, die sich entzünden oder sogar eine Explosion auslösen können.

Sonderbewilligung für Tunneltransport

Bei dem Transport von Gefahrgut auf der Straße sind einige Faktoren zu bedenken. Gemäß der ADR gelten Beschränkungen hinsichtlich des Durchquerens von Tunneln auch in der Schweiz. Sobald auf der Transportstrecke ein Tunnel zu durchfahren ist, muss abgeklärt werden, ob dieser mit dem Gefahrgutfahrzeug überhaupt befahren werden darf. Das entsprechende Verkehrszeichen „Verbot von Gefahrguttransporten“ weist hierauf hin.

Für zwei Tunnel müssen sogar Sonderbewilligungen beantragt werden. Das sind der St. Gotthard-Tunnel auf der Strecke von Göschenen nach Airolo und auf der Strecke Thusis nach Bellinzona der San Bernardino-Tunnel. Das entsprechende Gesuch zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, zur Durchfahrt der genannten Straßentunnel mit gefährlichen Gütern, ist bei dem Bundesamt für Straßen (ASTRA) zu stellen. Zur Erteilung ist im Vorhinein eine Überprüfung notwendig, ob die gefährliche Ladung alternativ auf der Schiene transportiert werden kann, beziehungsweise eine Ausweichstrecke (ohne Tunnel) besteht.

Externer Gefahrgutbeauftragter kann sinnvoll sein

Wie auch dieser Beitrag zeigt, sind etliche gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich des Transportierens von Gefahrgütern zu beachten und einzuhalten. Ein Gefahrgutbeauftragter ist daher zwingend für das Unternehmen erforderlich. Diese Aufgabe kann vom Unternehmer oder einem Beschäftigten wahrgenommen werden. Hierzu gehört eine entsprechende Schulung, um die Fachkunde zu bekommen. Aber auch von extern kann der Gefahrgutbeauftragte geholt werden. Hierbei helfen wir Ihnen gern. Ein erstes Beratungsgespräch kann bereits kurzfristig erfolgen. Nutzen Sie einfach unser neues Angebot der Beratung per Zoom. Hierin klären wir Ihre derzeitige Lage und erarbeiten auf Wunsch zusammen Lösungen, damit das Gefahrgut sicher am Zielort ankommt. So müssen Sie nur den, in diesem Zusammenhang geleisteten, Service zahlen und benötigen keine weitere Kraft in Ihrem Unternehmen. Darüber hinaus übernehmen wir die notwendigen Schulungen Ihres Personals, beispielsweise auch zur Verlängerung des Fähigkeitsausweises nach der Chauffeurenzulassungsverordnung (CZV).

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