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Die Transportlizenz – So erfüllen Sie die fachliche Eignung

Bei dem Start eines eigenen Transportunternehmens müssen einige gesetzliche Voraussetzungen eingehalten, bzw. erfüllt werden. Wir haben bereits die Notwendigkeit eines Verkehrsleiters erörtert. Allerdings kann die Aufgabe auch durch den Unternehmer selbst wahrgenommen werden, sofern die fachliche Eignung hierzu erfüllt ist.

Doch welche Möglichkeit besteht, wenn die fachliche Eignung nicht gegeben ist? Unter anderem können eine, bzw. mehrere Prüfungen absolviert werden, um den Fachausweis zu erhalten. Wie das genau funktioniert, werden wir in diesem Beitrag näher erläutern.

Voraussetzung für die Prüfung zur fachlichen Eignung

Durch die Schweizerische Eidgenossenschaft oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft kann der Fachausweis über die fachliche Eignung für den Straßenverkehr (Personen/Güter) ausgestellt werden. Durch eine Prüfung kann jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz oder den Arbeitsort in der Schweiz hat, den Fachausweis bekommen.

Zur Anmeldung ist demnach der Nachweis durch eine Schweizer Wohnsitzbescheinigung, bzw. bei einem Wohnort außerhalb der Schweiz, aber inländischen Arbeitsort, ein unterschriebener Arbeitsvertrag mit einem Schweizer (Transport-) Unternehmen erforderlich.

Inhalt der einzelnen Prüfungen

Die Prüfung wird von dem Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG), dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und Les Routiers Suisses (LRS) gemeinsam für folgende Prüfungsfächer durchgeführt:

Fach 1: Obligationsrecht

Zum Obligationsrecht gehören die Kenntnisse über nationale und internationale Beförderungsverträge mit den diversen Haftungen, Aufgaben zu Rechtsordnungen und -grundlagen, die Rechtspflege und -durchsetzung sowie diverse Vertragsarten.

Fach 2: Handelsrecht, Schulbetreibungs- und Konkursrecht

Bei diesem Fach werden die unterschiedlichen Unternehmensformen sowie Gründungen und Eintragungen ins Handelsregister, die kaufmännische Buchführung und auch das Konkursverfahren behandelt.

– Fach 3: Arbeitsrecht

Unter Arbeitsrecht wird das Wissen über Arbeitsverträge, Vorschriften zum Arbeitsschutz und die Arbeits- und Ruhezeiten geprüft. Aber auch die korrekte Durchführung von Kündigungen.

Fach 4: Steuerrecht

Steuern sind ein wichtiges Thema in einem Unternehmen. Hierzu gehören die Mehrwertsteuer, Motorfahrzeugsteuern und Einkommensteuer, um nur einige zu nennen.

– Fach 5: Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens

Die richtige finanzielle Führung eines Unternehmens ist fundamental für die Wirtschaftlichkeit. In diesem Fach geht es um Zahlungsmittel und Zahlungsverkehr, Kreditformen, Bilanz- und Betriebsanalyse oder auch Tarife und Preisbildungen. Ebenso gehören die Themen Finanzierungen und der Businessplan dazu.

Fach 6: Zugang zum Markt

Beim Zugang zum Markt geht es in erster Linie um die Berufszulassung als Straßentransportunternehmen und die Vorschriften über die Personenbeförderung. Aber auch unter anderem Kontrollverfahren, zollrechtliche Bestimmungen sowie die notwendigen Beförderungsdokumente.

– Fach 7: Technische Normen und technischer Betrieb

Alles rund um Fahrzeuge, dazu gehört die richtige Wahl des Fahrzeugs, aber auch Lademittel und Geräte. Ebenso die Vorschriften zu der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln, lebenden Tieren, Gefahrgut und Abfällen.

– Fach 8: Sicherheit im Straßenverkehr

Hierbei handelt es sich um das Wissen im Straßenverkehrsrecht, die notwendigen Anforderungen an das Fahrpersonal oder auch Unfallverhütungen.

Möglich Befreiung von einigen Prüfungen

Nicht immer ist es zwingend erforderlich, dass zur Erlangung des Fachausweises Prüfungen in allen Fächern absolviert werden müssen. Es gibt hierzu einige Ausnahmen. Hat man beispielsweise eine 3-jährige Grundausbildung mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis und darüber hinaus noch den Führerausweis der Kategorie C oder / und D, dann sind nur noch Prüfungen in den Fächern „Kaufmännische und finanzielle Führung des Unternehmens“ sowie „Zugang zum Markt“ erforderlich.

Das einzige Prüfungsfach, von dem man nicht durch eine Aus- und Weiterbildung befreit werden kann, ist „Zugang zum Markt.“

Von der Prüfungspflicht insgesamt befreit sind:

– Straßentransport-Disponent / Disponentin mit eidgenössischem Fachausweis

– Disponent / Disponentin Transport und Logistik mit eidgenössischem Fachausweis

– Carführer-Reiseleiter / Carführerin-Reiseleiterin mit eidgenössischem Fachausweis

– Betriebsleiter / Betriebsleiterin im Straßentransport mit eidgenössischem Diplom

– Betriebsleiter/ Betriebsleiterin Transport und Logistik mit eidgenössischem Diplom

– Inhaber eines in der EU gültigen Fachausweises

Auch diese Nachweise sind bei der Anmeldung zur Prüfung in Form von Diplomen, Fähigkeitszeugnisse, aber auch Führerausweis, usw. einzureichen.

Vorbereitung auf die Prüfung(en)

Die Termine für die Prüfungen sind zurzeit auf zweimal jährlich beschränkt. Zwar ist eine Vorbereitung auf die einzelnen Prüfungen keine Pflicht, dennoch sehr empfehlenswert. Wie die nicht abschließende Auflistung der Prüfungsinhalte zeigt, wird eine große Palette an speziellem Wissen abgefragt. Durch eine nichtbestandene Prüfung kann sich das Vorhaben eines eigenen Unternehmens in der Transportbranche schnell hinauszögern.

Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung können wir Sie dabei unterstützen, die Prüfungen bestmöglich zu bestehen. Die Vorbereitung erfolgt individuell auf die zu absolvierenden Prüfungsfächern. Ebenso kann auf Wunsch eine persönliche Nachhilfe als Einzelunterricht durchgeführt werden. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

Alternative „externer Verkehrsleiter“

Eine weitere Möglichkeit zur Erlangung der Transportlizenz ist die Einstellung eines externen Verkehrsleiters. Insbesondere bei der Gründung eines Transportunternehmens kann diese Alternative Ihnen etwas Zeit verschaffen, bis Sie über Ihren eigenen Fachausweis verfügen. Auch bei diesem Vorhaben unterstützen wir Sie gerne. Nutzen Sie hierzu einfach ein kostenloses Informationsgespräch zu unserer Dienstleistung „externer Verkehrsleiter“ per Zoom-Meeting.

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