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Weitere InformationenAls Transportunternehmen benötigen Sie in der Regel eine Transportlizenz. Wie Sie diese erhalten können und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, haben wir bereits in einigen Beiträgen näher betrachtet. Doch sobald Sie die begehrte Transportlizenz bekommen haben, sind weitere Vorgaben zu beachten. Zum einen wird eine Lizenz nicht unbefristet erteilt. Zum anderen können innerorganisatorische Veränderungen dazu führen, dass die Lizenz später angepasst werden muss.
Die Lizenz, bzw. Zulassungsbewilligung für den Straßentransport, erhält der Beantragte im Original. Diese muss als Nachweis im Unternehmen selbst verbleiben. Dennoch ist es notwendig, dass alle Fahrzeuge eine Kopie mitführen. Allerdings kann das Original nicht einfach so dupliziert werden. Vielmehr müssen es vom Bundesamt für Verkehr (BAV) beglaubigte Kopien sein, die durchnummeriert sind. Sofern also während der Laufzeit einer Lizenz weitere Fahrzeuge hinzukommen, sind neue beglaubigte Kopie zu beantragen. Die Beantragung kann schriftlich oder auch per eMail erfolgen. Das BAV prüft dann, ob die finanzielle Leistungsfähigkeit für das oder die weiteren Fahrzeuge erfüllt sind und stellt bei positivem Ausgang die Kopien aus.
Außerdem dürfen diese aus rechtlichen Gründen nicht verändert, auch nicht laminiert, werden. Aus diesem Grund sollte die Lizenz sicher vor Staub und Schmutz im Führerhaus aufbewahrt werden. Bei einer Fahrzeugkontrolle ist diese den entsprechenden Kontrollorganen vorzuzeigen.
Die Transportlizenz wird eigens für das Unternehmen erteilt. Sie darf demnach nicht ausgeliehen, vermietet oder gar verkauft werden. Eine Lizenz wird für jeden Teilbereich erteilt. Das bedeutet, es gibt ein Dokument für den Bereich Güterverkehr und eines für den Personenverkehr. Sofern ein Unternehmen beide Branchen bedient, erhält es also zwei separate Transportlizenzen. Eine gemeinsame Lizenz für beide Transportbereiche ist zurzeit nicht möglich.
Nach der Vorgabe des Bundesgesetzes über die Zulassung als Straßentransportunternehmen werden Unternehmen durch das BAV regelmäßig überprüft. Spätestens nach fünf Jahren wird eine Kontrolle erfolgen, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung weiterhin bestehen. Aus diesem Grund sind die Lizenzen auch nur für einen solchen Zeitraum gültig.
Um eine weitere Transportlizenz zu erhalten, sind die bereits beschriebenen Voraussetzungen, gleich der Ersterteilung, zu erfüllen. Sollte sich während der Laufzeit im Unternehmen aufgrund diverser Umstände ergeben, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, so wird in der Regel eine Frist von sechs Monaten durch das BAV auferlegt, um die Voraussetzungen wieder zu erbringen. Sollte der Grund der bestehenden Nichtvoraussetzung in Folge des Todes oder Krankheit des Verkehrsleiters liegen, kann das BAV die Frist um weitere drei Monate verlängern.
Sofern die Voraussetzungen weiterhin nicht erbracht werden, kann das BAV die Transportlizenz widerrufen. Solch ein Widerruf kann allerdings auch erfolgen, wenn dem BAV Kenntnisse vorliegen, dass das Unternehmen mehrmals oder schwerwiegend gegen die Straßenverkehrsbestimmungen verstoßen hat.
Im Gegenzug hat das Unternehmen vorzeitig die Transportlizenz abzugeben, wenn beispielsweise das Unternehmen geschlossen wird. Zu beachten ist, dass eine Teilauszahlung der gezahlten Gebühren für die Erteilung der Lizenz, bzw. etwaige beglaubigte Kopien, nicht zurückerstattet werden. Diese sind alleinig zur Kostendeckung der Aufwendung des BAV und hängen nicht mit der jeweiligen Gültigkeitsdauer zusammen.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
Wir sind Ihre externe Verkehrsleitung und ermöglichen Ihnen das beantragen der Transportlizenz.
Wir bieten externe Verkehrsleitung
und
ebnen den Weg zur Transportlizenz.
Sobald ein Transportunternehmen die Lizenz erhält, wird es in das Register der Straßentransportunternehmen eingetragen. Dieses Register wird vom BAV geführt und ist öffentlich zugänglich. So können Sie, wenn Sie ein anderes Unternehmen beauftragen, sicherstellen, dass auch dieses eine Transportlizenz besitzt. In dem Register wird der Name, die Adresse des Unternehmens sowie die Art der Transportlizenz (Güterverkehr oder/und Personenverkehr) mit der Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge eingetragen. Außerdem ist der verantwortliche Verkehrsleiter namentlich genannt.
Sofern Sie also einen externen Verkehrsleiter für das eigenen Unternehmen beauftragen möchten, können Sie so nachvollziehen, wie viele Fahrzeuge bereits von diesem geleitet werden. Die Höchstanzahl liegt bei maximal vier Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen. Im Übrigen werden auch neben den Personendaten der Verkehrsleiter ebenfalls Informationen über deren Zuverlässigkeit gespeichert. Allerdings sind diese nicht öffentlich zugänglich und dienen letztendlich EU-Staaten und Drittstaaten. Zuständige Behörden dieser Länder können unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die Daten bekommen, um ihrerseits beispielsweise die Zuverlässigkeit überprüfen zu können. Nach zehn Jahren werden diese Daten allerdings vernichtet.
Wie der Beitrag zeigt, sind auch während der Laufzeit der Zulassungsbewilligung für den Straßentransport einige Punkte zu beachten. Hierfür ist unter anderem der zuständige Verkehrsleiter verantwortlich, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe als externer Verkehrsleiter für Sie.
Auf diese Weise können Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren. Wir erfüllen dabei vollständig alle geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Verkehrsmanagements. Gern können Sie noch heute einen Termin mit uns vereinbaren. Nutzen Sie hierzu die einfache Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch zur Dienstleistung des „externen Verkehrsleiters“ per Zoom-Meeting.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch zahlreiche weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebenen Weiterbildungen nach der CZV an.
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Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
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