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Hilfreiche Unterstützung bei Transportverträgen – Incoterms®-Regeln im Detail

Bereits in einem der letzten Beiträge haben wir die Wichtigkeit von Verträgen hervorgehoben, die für jeden Transportauftrag unabdingbar sind. Durch den internationalen Versand entstehen jedoch häufig Missverständnisse aufgrund unterschiedlicher Sprachen und Ausführungen. Diese Missverständnisse können im Nachhinein zu immensen finanziellen Verlusten führen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, können Unternehmen in der Transportbranche auf hilfreiche Unterstützung zurückgreifen, wie etwa die Incoterms®-Regelungen.

Doch was beinhalten die Incoterms®-Regeln tatsächlich im Detail? In diesem Beitrag schauen wir uns das genauer an.

Was bedeutet Incoterms®-Regeln und welche Fassung ist gültig?

Die Incoterms®-Regeln sind ein Werk, das die Internationale Handelskammer (ICC) regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Erstmals im Jahr 1936 erstellte die ICC Regeln, die für Verträge übernommen werden konnten, um diese zu standardisieren. Alle zehn Jahre überarbeitet die ICC die Regelungen, zuletzt im Jahr 2020, was die aktuell gültige Version darstellt. Die ICC arbeitet bei der Erarbeitung des Regelwerks eng mit Unternehmen, Industrie- und Handelskammern sowie international tätigen Anwaltskanzleien aus 130 Ländern zusammen. Mittlerweile sind die Incoterms®-Regeln in 120 Ländern anerkannt.

Incoterms®-Regeln für den internationalen Handel

Die Incoterms®-Regelungen stellen sicher, dass wesentliche Pflichten und Rechte von Käufer und Verkäufer eindeutig festgelegt sind. Sie regeln unter anderem, welche Dokumente für den Transport und die entsprechenden Waren beschafft und vorgelegt werden müssen und wer dafür verantwortlich ist. Auch die Verpackung der Ware und die Art der erforderlichen Versicherung werden in den Incoterms®-Regeln festgelegt.

Zur Vereinfachung unterteilen die Incoterms®-Regelungen die verschiedenen Klauseln nach Transportarten. Sie beinhalten die sogenannten E-, C-, D- und F-Klauseln.

Unternehmen finden jedoch keine Regelungen zu den Zahlungsbedingungen oder dem Gerichtsstand. Auch Klauseln zu Eigentumsübergang, Haftungsausschlüssen, Ersatzlieferungen und den Folgen von Verstößen gegen die Incoterms®-Regeln sind nicht Teil des Werkes.

Was beinhalten die C-Klauseln?

Wenn es um die Kosten des Transports geht, sollten sich Unternehmen die C-Klauseln genauer ansehen. Diese regeln, dass der Verkäufer die anfallenden Kosten übernimmt. Unter der Klausel „CPT“ (Frachtfrei / Carriage Paid To) übernimmt der Verkäufer die Frachtkosten bis zum jeweiligen Bestimmungsort. Falls eine Versicherung hinzukommt, spricht man von „CIP“ (Frachtfrei versichert / Carriage and Insurance Paid To).

Die C-Klauseln beinhalten zudem die Regelungen „CFR“ und „CIF“ für den See- und Binnenschiffstransport.

DIENSTLEISTUNGEN

Wir sind Ihr Experte für externe Logistik-Dienstleistungen.

Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.

Was beinhaltet die E-Klausel?

Bei der E-Klausel ist insbesondere „EXW“ (Ab Werk / Ex Works) von Bedeutung. Diese Klausel regelt, dass der Verkäufer die Waren ab Werk zur Abholung bereitstellt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, die Waren auf ein geeignetes Transportmittel zu verladen oder sie, falls erforderlich, zur Ausfuhr freizumachen.

Was beinhalten die D-Klauseln?

Auch die D-Klauseln regeln in erster Linie die Kostenübernahme durch den Verkäufer. Mit „DAP“ (Geliefert benannter Ort / Delivered at Place) übernimmt der Verkäufer die Transportkosten und trägt das Risiko, bis das Transportmittel den vereinbarten Bestimmungsort erreicht. Soll der Verkäufer auch die Entladungskosten übernehmen, sollte „DPU“ (Geliefert benannter Ort entladen / Delivered at Place Unloaded) in Betracht gezogen und gegebenenfalls ausgewählt werden.

Beinhaltet der Transport einen oder mehrere Zollübergänge, kommt „DDP“ (Geliefert verzollt / Delivered Duty Paid) in Frage. Diese Klausel regelt, dass der Verkäufer sowohl die Transportkosten als auch die Zollabgaben übernimmt. Der Verkäufer ist zudem verpflichtet, alle Zollformalitäten zu erledigen.

Was beinhalten die F-Klauseln?

Innerhalb der F-Klauseln befindet sich unter anderem die „FCA“-Klausel, auch „Freie Frachtführer (Free Carrier)“ genannt. Hierin wird wiederrum eine Art der Lieferung festgehalten. Dieses Mal geht es darum, dass die Ware vom Verkäufer an den Frachtführer, oder gegebenenfalls einer anderen benannten Person liefert. Ausschlaggebend ist hier der benannte Ort, da erst an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übertragen wird.

Auch die F-Klauseln beinhalten mit „FAS“ und „FOB“ Regelungen, die den See- und Binnenschiffstransport betreffen.

Vertrag ist nicht gleich Vertrag

Damit Verträge zwischen zwei Parteien geschlossen und ein reibungsloser Ablauf des Warentransportes gewährleistet werden kann, können die Incoterms®-Regeln eine hilfreiche Unterstützung darstellen. Weitere Informationen finden Unternehmen auf der entsprechenden Webseite der ICC. Doch neben diesen standardisierten Klauseln sollte ein Unternehmen gegebenenfalls nochmal Rücksprache mit einem Fachanwalt nehmen, damit keine bösen Überraschungen entstehen.

An dieser Stelle sei kurz erwähnt, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung beinhaltet. Vielmehr haben wir uns darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen für die zukünftige Transportbranche optimal aufzustellen. Hierfür bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Beratungen rund um Optimierung einzelner Bereiche oder gar des gesamten Unternehmens an. Auch wenn Sie kurz vor der Gründung eines eigenen Transportunternehmens stehen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Ferner finden Sie notwendige Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter, unter anderem die CZV-Kurse. Sprechen Sie uns gerne noch heute an.

Verträge sollten zudem regelmäßig überprüft und an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden.

 
 

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