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Hilfreiche Unterstützung bei Transportverträgen – Incoterms®-Regeln im Detail

Bereits in einem der letzten Beiträge haben wir über die Wichtigkeit von Verträgen berichtet, die für jeden Transportauftrag unabdingbar sind. Durch den internationalen Versand kann es aber aufgrund unterschiedlicher Sprachen und Ausführungen zu Missverständnissen kommen, die im Nachhinein zu immensen finanziellen Verlusten führen können. Damit Unternehmen in der Transportbranche diesem entgegen gehen können, gibt es hilfreiche Unterstützung, wie beispielsweise die Incoterms®-Regelungen.

Doch was beinhalten die Incoterms®-Regeln tatsächlich im Detail? Wir schauen uns das in diesem Beitrag etwas genauer an.

Was bedeutet Incoterms®-Regeln und welche Fassung ist gültig?

Die Incoterms®-Regeln ist ein Werk, das von der Internationalen Handelskammer (ICC) regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht wird. Erstmals im Jahr 1936 wurden Regeln verfasst, die für Verträge übernommen werden konnten, um so diese zu standardisieren. Alle zehn Jahre werden die Regelungen überarbeitet, letztmalig erfolgte dies 2020 und ist die zurzeit gültige Version. Die ICC erarbeitet das Regelwerk in Zusammenarbeit mit unter anderem Unternehmen und Industrie- und Handelskammern sowie international tätige Anwaltskanzleien aus 130 Ländern. Mittlerweile werden die Incoterms®-Regeln in 120 Ländern anerkannt.

Incoterms®-Regeln für den internationalen Handel

Durch die Incoterms®-Regelungen werden wesentliche Pflichten und Rechte von Käufer und Verkäufer sichergestellt. Dabei geht es unter anderem darum, welche Dokumente für den Transport und die entsprechenden Waren beschafft und vorliegen müssen. Auch wer diese vorlegen muss. Ebenfalls kann geregelt werden, wie die Ware zu verpacken ist und welche Versicherung abgeschlossen werden muss.

Zur Vereinfachung werden die diversen Incoterms®-Regelungen in verschiedene Transportarten unterteilt. Zu finden sind hier die sogenannten E-, C-, D- und F-Klauseln.

Hingegen werden Unternehmen nicht fündig, wenn Regelungen bezüglich der Zahlungsbedingungen und dem Gerichtsstand gesucht werden. Auch Klauseln für den Eigentumsübergang, Haftungsausschlüsse, Ersatzlieferungen und gegebenenfalls Folgen durch Verstöße gegen die Incoterms®-Regeln beinhaltet das Werk nicht.

Was beinhalten die C-Klauseln?

Sofern es um die Kosten des Transportes geht, sollten sich die C-Klauseln näher angeschaut werden. Hierin wird nämlich die Übernahmen der anfallenden Kosten durch den Verkäufer geregelt. Mitunter findet man hier unter „CPT“ (Frachtfrei / Carriage Paid To) die Übernahme der Frachtkosten vom Verkäufer zu dem jeweiligen Bestimmungsort. Kommt hierzu noch eine Versicherung dazu, wird von „CIP“ (Frachtfrei versichert / Carriage and Insurance Paid T) gesprochen.

Daneben beinhalten die C-Klauseln auch noch mit „CFR“ und „CIF“ Regelungen für den See- und Binnenschiffstransport.

Was beinhaltet die E-Klausel?

Bei der E-Klausel ist insbesondere „EXW“ (Ab Werk / Ex Works) von Bedeutung. Hiernach wird geregelt, dass der Verkäufer die Waren ab Werk zur Abholung anbietet. Hieraus entsteht allerdings keine Pflicht für den Verkäufer, dass die Waren auf einem geeigneten Transportmittel verladen werden müssen oder, sofern erforderlich, diese zur Ausfuhr freimachen muss.

Was beinhalten die D-Klauseln?

Auch bei den D-Klauseln handelt es sich in erster Linie um Regelungen, die die Kostenübernahme durch den Verkäufer innehaben. Mit „DAP“ (Geliefert benannter Ort / Delivered at Place) übernimmt der Verkäufer die Transportkosten und trägt die Gefahren bis das Transportmittel den vereinbarten Bestimmungsort erreicht. Soll der Verkäufer auch noch die Kosten für die Entladung übernehmen, sollte sich „DPU“ (Geliefert benannter Ort entladen / Delivered at Place Unloaded) näher betrachtet und gegebenenfalls ausgewählt werden.

Beinhaltet der Transport ein oder mehrere Zollübergänge, so kann „DDP“ (Geliefert verzollt / Delivered Duty Paid) in Betracht kommen. Hierin finden Unternehmen Regelungen, die die Übernahme der Kosten durch den Verkäufer für den Transport als auch für die Zollabgaben beinhalten. Ebenso ist hiernach der Verkäufer verpflichtet, entsprechend alle Zollformalitäten zu übernehmen.

Was beinhalten die F-Klauseln?

Innerhalb der F-Klauseln befindet sich unter anderem die „FCA“-Klausel, auch „Freie Frachtführer (Free Carrier)“ genannt. Hierin wird wiederrum eine Art der Lieferung festgehalten. Dieses Mal geht es darum, dass die Ware vom Verkäufer an den Frachtführer, oder gegebenenfalls einer anderen benannten Person liefert. Ausschlaggebend ist hier der benannte Ort, da erst an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übertragen wird.

Auch die F-Klauseln beinhalten mit „FAS“ und „FOB“ Regelungen, die den See- und Binnenschiffstransport betreffen.

Vertrag ist nicht gleich Vertrag

Damit Verträge zwischen zwei Parteien geschlossen und ein reibungsloser Ablauf des Warentransportes gewährleistet werden kann, können die Incoterms®-Regeln eine hilfreiche Unterstützung darstellen. Weitere Informationen finden Unternehmen auf der entsprechenden Webseite der ICC. Doch neben diesen standardisierten Klauseln sollte ein Unternehmen gegebenenfalls nochmal Rücksprache mit einem Fachanwalt nehmen, damit keine bösen Überraschungen entstehen.

An dieser Stelle sei kurz erwähnt, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung beinhaltet. Vielmehr haben wir uns darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen für die zukünftige Transportbranche optimal aufzustellen. Hierfür bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Beratungen rund um Optimierung einzelner Bereich oder gar des gesamten Unternehmens an. Auch wenn Sie kurz vor der Gründung eines eigenen Transportunternehmens stehen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Ferner finden Sie notwendige Fortbildungen für Ihre Mitarbeiter, unter anderem die CZV-Kurse. Sprechen Sie uns gerne noch heute an.

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