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Winterreifenpflicht in der Schweiz und den Nachbarländern

Auch in diesem Jahr lässt der Winter nicht auf sich warten, bereits in einigen Regionen fallen fleißig die ersten Flocken. Höchste Zeit, wenn noch nicht geschehen, den Fuhrpark auf Winterreifen umzurüsten. Denn seit dem 01. November gilt bereits in vielen Teilen Europas die Winterreifenpflicht. Doch welche Regelungen sind im Einzelnen einzuhalten und worauf sollte jedes Unternehmen und jeder Fahrzeugführer achten?

Welche Regelungen gelten in der Schweiz?

Obwohl das Land einige Höhe vorzuweisen hat, in denen es bereits jetzt einiges an Schnee geben kann, gibt es in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht, die vorschreibt, ob Winterreifen auf den Fahrzeugen aufgezogen sein müssen. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn jeder Fahrzeugführer ist dazu verpflichtet sein Fahrzeug bei jeder Situation unter Kontrolle haben zu müssen. Das ist letztendlich bei Schnee auf der Straße und Sommerreifen auf dem Lastwagen schier unmöglich.

Wer dennoch mit einem ungeeignet ausgerüsteten Fahrzeug einen Unfall verursacht, riskiert nicht nur, dass die Versicherungen die entsprechenden Leistungen kürzt und den Fahrzeugführer, bzw. das Unternehmen in Regress nimmt und ein Bußgeld droht, es handelt sich auch, je nach Situation, um eine Straftat. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt zwar bei 1,6 mm, empfohlen sind aber 4 mm.

Hinzu kommt, dass einige Regionen weitere Bestimmungen erlassen, insbesondere wenn in dieser beispielsweise ein Alpenpass vorhanden ist. Besonders in diesen Gebieten kann auch der Einsatz von Schneeketten vorgeschrieben sein.

Wie sieht es in den Nachbarländern aus?

Viele Unternehmen in der Transportbranche haben nicht nur Kunden in der Schweiz, sondern teils in ganz Europa verteilt. Hier ist es wichtig, dass man nicht nur die Regelungen im eigenen Land kennt, sondern auch die in den entsprechenden Ländern, durch die der Transport führt.

Schauen wir uns hierzu die Regelungen in den Nachbarländern der Schweiz einmal an.

Deutschland

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Winterreifenpflicht, die besagt, dass alle Kraftfahrzeuge bei winterlichen Verhältnissen, wie beispielsweise Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit entsprechenden Winterreifen ausgerüstet sein müssen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, sie greift nur bei der vorhandenen Situation. Herrschen allerdings milde Temperaturen, kann theoretisch auf Winterreifen verzichtet werden, allerdings wird dieses nicht empfohlen.

Bei der Art von Winterreifen ist inzwischen auf das Schneeflockensymbol (Three-Peak-Mountain-Snowflake) zu achten. Nur diese sind mittlerweile noch zulässig. Die M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee gilt zwar für einzelne Reifen die bis zum 01.01.2018 hergestellt wurden noch bis 2024, allerdings sollte sich das jedes Unternehmen mit schweren Fahrzeugen überlegen, ob diese noch ausgerüstet werden sollten.

Wer sich nicht an die Regelungen hält, dem drohen Bußgelder in unterschiedlicher Höhe, je nach Situation.

Frankreich

In Frankreich gibt es seit diesem Jahr in einigen Regionen eine generelle Winterreifenpflicht, die vermehrt in Bergregionen, wie den Alpen, Pyrenäen und Vogesen zu finden ist. Die Voraussetzung einer Winterausrüstung wird durch das Verkehrsschild B26 geregelt. Gilt die Winterreifenpflicht, so beträgt die Mindestprofiltiefe der Reifen satte 3,5 mm. Darüber hinaus sollten die Fahrzeuge Schneeketten oder textile Traktionshilfen mitführen, um diese je nach Situation einsetzen zu können. Mit angelegten Schneeketten beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Auch wenn in anderen Regionen keine Winterreifen vorgeschrieben sein sollten, wird dennoch empfohlen zwischen Oktober und Mitte März, bzw. wenn die durchschnittliche Temperatur unter 7°C liegt, auf diese umzurüsten.

Italien

Ebenso gilt für Italien keine allgemeine Winterreifenpflicht. Hier regelt jede Provinz für sich, welche Bestimmungen im Winter gelten, was die Situation für so manches Transportunternehmen etwas unübersichtlich machen kann. Denn insbesondere im Norden an der Grenze zur Schweiz gilt auf vielen Strecken die Pflicht auf Winterreifen ausgerüstet zu haben. Wann diese gilt, zeigen auch hier entsprechende Beschilderungen.

Da die Regelung je nach Provinz unterschiedlich sein kann und winterliche Verhältnisse, besonders in den höheren Lagen, kurzfristig eintreten können, wird daher empfohlen, von Oktober bis Ende April mit entsprechender Winterausrüstung zu fahren.

Lichtenstein

Die Vorschriften in Lichtenstein sind analog derer der Schweiz. Auch in Lichtenstein sind keine generellen Regelungen für Winterreifen vorgeschrieben. Doch natürlich gilt auch hier, dass bei entsprechender Witterung das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet sein muss und wenn durch Beschilderung verpflichtet wird, auch Schneeketten aufgezogen werden müssen. Daher kommt man nicht umhin, diese trotz nicht vorhandenen gesetzlichen Vorschriften dennoch mitzuführen. Ansonsten gilt das Fahrzeug als nicht betriebssicher.

Die empfohlene Mindestprofiltiefe der Winterreifen liegt auch hier bei 4 mm und die Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm.

Österreich

Das Nachbarland Österreich ist, neben Deutschland, ein weiteres, dass eine Winterreifenpflicht vom 01.11. bis zum 15.04. gesetzlich regelt. Dabei müssen Lastwagen mindestens auf der Antriebsachse mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese Regelung gilt bei allen Straßenverhältnissen innerhalb des genannten Zeitraums. Entgegen den Regelungen in Deutschland gilt allerdings in Österreich ein Winterreifen als geeignet, wenn dieser auch ausschließlich die Aufschrift “M+S”, “M.S.” oder “M&S” trägt oder mit einem zusätzlichen Schneeflockenzeichen oder nur mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet ist.

Ein Missachten dieser Vorschrift kann zu hohen Bußgeldern und sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Zum Schutz für uns alle

Es zeigt sich, dass wahrscheinlich kein Transportunternehmen auf die Winterreifen auf den Fahrzeugen im eigenen Fuhrpark sowie diverse weitere Ausrüstung verzichten kann. Allerdings sollte auch jeder Unternehmer bedenken, dass die Regelungen nicht für ein besseres Vorankommen, sondern vielmehr zum Schutze des Fahrzeugführers und der weiteren Verkehrsteilnehmer vorhanden sind. Denn jeder weiß, kommt ein Lastwagen erst einmal ins Rutschen, so hält diesen keiner so schnell auf.

Neben dem Aufziehen der Winterreifen und Ausrüsten der Fahrzeuge sollten auch die Fahrzeugführer entsprechend geschult sein, wie beispielsweise Schneeketten aufgezogen werden. Gerne helfen wir Ihnen dabei, die richtige Schulung zu finden.

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