Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Pipedrive Live Chat. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere InformationenBevor man sich als LKW-Fahrer selbstständig macht, sollte man sich über die notwendige Pflichtversicherung, aber auch freiwillige Möglichkeiten, informieren. Ausfälle durch Unfälle oder Krankheiten führen zu Lohnausfällen, die mit einer solchen Versicherung aufgefangen werden sollten. Auch eine etwaige Altersvorsorge ist hier mit von Bedeutung, damit man im Rentenalter auch genügend Rücklagen hat.
In einem Angestelltenverhältnis werden zumindest die Sozialversicherungen automatisch vom Arbeitgeber abgerechnet. Diese tauchen dann auf der Abrechnung auf. Als Selbstständiger muss man dieses selbst erledigen und auch die entsprechenden Zahlungen im Auge behalten.
Neben der Krankenversicherung, bei der auch die Option des Krankengeldes eine Rolle spielt, sollte man sich ebenfalls Gedanken über eine Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung machen.
Als selbstständiger LKW-Fahrer reicht es nicht aus, dass man den entsprechenden Führerausweis, -kategorie und einen Lastwagen besitzt, es gehören auch etwaige Schulungen und Fortbildungen dazu. Als Erstes ist hier die Grundausbildung CZV zu nennen. Denn jede Person, die den Führerausweis der Kategorie C, C1, D oder D1 beruflich nutzen möchte, benötigt diese Grundkenntnisse über den Straßentransport. Die Schulung kann beispielsweise innerhalb von 5 Tagen mit einer anschließenden Prüfung absolviert werden.
Aber auch im Anschluss sind Weiterbildungen verpflichtend. So benötigt jeder Fahrzeugführer der genannten Klasse weitere CZV-Kurse um die Berechtigung nicht zu verlieren.
Doch auch wenn die Berechtigung besteht, dass man mit dem Lastwagen gewerblich fahren darf, sollte man sich über die eigentliche Gründung informieren und ggf. etwaige Schulungen wahrnehmen. Denn das Fahren ist nur ein kleiner Teil der Selbstständigkeit, hinzu kommen viele weitere Aufgaben, auf die man vorbereitet sein sollte. Hierzu gehört beispielsweise eine korrekte Buchführung, das Schreiben von Angeboten und Rechnungen sowie Einhaltung weiterer gesetzlicher Grundlagen.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
Wir sind Ihre externe Verkehrsleitung und ermöglichen Ihnen das beantragen der Transportlizenz.
Wir bieten externe Verkehrsleitung
und
ebnen den Weg zur Transportlizenz.
Sobald die Entscheidung gefallen ist, dass man sich als Lastwagenfahrer selbstständig machen möchte, stellt sich die Frage, welche Rechtsform dafür am geeignetsten ist. Hier gibt es diverse Möglichkeiten, aus denen man wählen kann. Grob unterteilt sind sie letztendlich in der Haftung. Das Unternehmen haftet entweder mit dem zuvor eingelegten Kapital (u.a. etwaige Kapitalgesellschaften) oder die Haftung geht auf das Privatvermögen zurück (u.a. Personengesellschaften).
Auch wenn die anfänglichen Hürden einer Kapitalgesellschaft unattraktiv erscheinen, da erst ein gewisser Betrag als Eigenanteil, bzw. Kapital in die Gesellschaft eingezahlt werden muss, können diese allerdings eine sicherere Alternative für die Selbstständigkeit als Berufskraftfahrer darstellen. Durch eine Haftungsbeschränkung auf die Gesellschaftsform bleibt bei einem negativen Ausgang das private Vermögen unangetastet.
Aufgrund der diversen Rechtsformen und deren Fallstricke kann in diesem Beitrag allerdings keine klare Empfehlung gegeben werden. Es ist aber auf jeden Fall ratsam, vor einer Unternehmensgründung, sich mit beispielsweise einem Steuerberater über die für sich individuell geeignete Form abzusprechen.
Für die entstehenden Kosten müssen genügend Aufträge vorhanden sein und ausgeführt werden. Die Ausgaben, die regelmäßig zu begleichen sind, sind dabei nicht zu unterschätzen. Hierunter sind beispielsweise die Leasingraten für den Lastwagen inklusive einer Vollkasko-Versicherung, Treibstoff, LSVA, etc. nur allein für das Transportmittel zu beachten. Hinzu kommen noch Aufwendungen für Verpflegung und etwaige Unterkünfte bei mehrtägigen Fahrten. Und am Ende sollte genug übrig bleiben, um alle Steuern und private Ausgaben decken zu können.
Nicht zu vergessen ist die aufzubringende Zeit. Je nach Auftrag sitzt man den ganzen Tag im Lastwagen, dennoch müssen irgendwann auch Rechnungen geschrieben und neue Aufträge an Land gezogen werden. In diesem Bezug ist die einzuhaltende Arbeitszeit zu beachten. Zwar unterliegt man als Selbstständiger nicht zwangsweise festen Regeln, aber insbesondere, wenn es um die Zeit des Fahrens geht, sind Grenzen gesetzt.
Es zeigt sich, dass es zwar lukrativ scheint, sich als Lastwagenfahrer selbstständig zu machen, doch sollte diese Entscheidung nicht übereilt getroffen werden. Neben dem Führen des Lastwagens entstehen noch etliche weitere Aufgaben, die der Einzelunternehmer zu stemmen hat. Doch unabhängig davon, ob Sie sich als Einzelunternehmer oder als Transportunternehmen mit Mitarbeitern selbstständig machen möchten, wir unterstützen Sie gerne bei diesem Vorhaben. Speziell in unserem Workshop „Firmengründung“ informieren wir Sie über die Grundlagen des Transportgewerbes und geben unter anderem Tipps zur Kundenakquise. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch mit uns.
Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten
Profitieren Sie von einem Rabatt von 6 Rp./Liter auf den aktuellen Säulenpreis. Keine Mindestmenge erforderlich und keine zusätzlichen Gebühren.
SBTL.ch GmbH
Delfterstrasse 10
5004 Aarau
Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
© Holder 2024 SBTL.ch GmbH
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen