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Weitere InformationenMit der schrittweisen Ausweitung der Lizenzpflicht auf Transportfahrzeuge ab einer Gesamtmasse von 2,5 Tonnen passt sich die Schweiz weiter den EU-Vorgaben an. Diese Anpassung trägt entscheidend dazu bei, mehrere zentrale Ziele zu erreichen:
Wettbewerbsfairness:
Einerseits sorgt sie für eine einheitliche und faire Behandlung von Lieferwagen sowie Lastwagen im internationalen Verkehr, was zu mehr Transparenz führt.
Harmonisierung mit der EU:
Zum einen werden regulatorische Unterschiede schrittweise abgebaut, während zum anderen der freie Warenverkehr kontinuierlich gefördert wird.
Erhöhung von Sicherheit und Qualität:
Durch diese Massnahme wird sichergestellt, dass auch kleinere Fahrzeuge die gleichen Sicherheits- und Qualitätsstandards erfüllen müssen. Dies führt langfristig zu mehr Verkehrssicherheit und besseren Standards im gesamten Transportsektor.
Die neue Regelung gilt ausschliesslich für den gewerbsmässigen, grenzüberschreitenden Transport. Im Gegensatz dazu sind Unternehmen, die entweder ausschliesslich innerhalb der Schweiz tätig sind oder im Werkverkehr operieren, von dieser Anpassung nicht betroffen. So bleibt für diese Unternehmen die bestehende Regelung weiterhin gültig, während sich die neuen Anforderungen ausschließlich auf den internationalen Transport auswirken und für andere Bereiche keine Änderungen mit sich bringen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist für die Erteilung der neuen Transportlizenzen verantwortlich. Diese sind in der Regel fünf Jahre gültig und können unter bestimmten Voraussetzungen problemlos verlängert werden, sofern alle Anforderungen weiterhin erfüllt sind. Auf diese Weise bleibt die Lizenz auch über die anfängliche Laufzeit hinaus gültig, wodurch die langfristige Betriebsfähigkeit sichergestellt wird.
Zuverlässigkeit:
Unternehmen müssen ihre wirtschaftliche Stabilität nachweisen, indem sie beispielsweise Bilanzen, Jahresabschlüsse oder Bankgarantien vorlegen. Auf diese Weise wird die wirtschaftliche Situation des Unternehmens transparent und nachvollziehbar.
Finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unternehmen müssen ihre wirtschaftliche Stabilität belegen, beispielsweise durch Bilanzen, Jahresabschlüsse oder Bankgarantien. Dadurch wird sichergestellt, dass das Unternehmen über die notwendige finanzielle Grundlage verfügt.
Fachliche Eignung:
Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Transportmanagement, Strassenverkehrsrecht sowie Arbeitssicherheit sind nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die erforderliche Qualifikation gewährleistet ist. Nur so kann die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Standards garantiert werden.
Firmensitz
Digitale Antragstellung
Ab Ende 2024 steht eine neue Online-Plattform des BAV bereit, über die alle erforderlichen Anträge sowie die dazugehörigen Nachweise digital eingereicht werden können. Diese erleichtert den gesamten Prozess und sorgt für mehr Effizienz und Klarheit.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
Wir sind Ihre externe Verkehrsleitung und ermöglichen Ihnen das beantragen der Transportlizenz.
Wir bieten externe Verkehrsleitung
und
ebnen den Weg zur Transportlizenz.
Unternehmen, die ab dem 1. Mai 2025 ohne gültige Lizenz grenzüberschreitende Transporte durchführen, setzen sich erheblichen Risiken aus:
Empfindliche Bussgelder:
In diesem Fall drohen strenge finanzielle Sanktionen, die nicht nur erhebliche Kosten verursachen können, sondern auch langfristige Auswirkungen auf die Unternehmensfinanzen haben. Diese Sanktionen können zudem das Vertrauen in das Unternehmen und seine Geschäftspraktiken beeinträchtigen.
Weitere rechtliche Massnahmen:
Vor allem bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen behält sich das BAV vor, die Lizenz gegebenenfalls dauerhaft zu entziehen. Dies kann zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen, die sowohl den Geschäftsbetrieb als auch den Ruf des Unternehmens stark belasten könnten.
Um Sie bestmöglich bei der Umsetzung der neuen Vorschriften zu unterstützen, stehen wir Ihnen als externer Verkehrsleiter mit unserer umfassenden Expertise zur Verfügung. Darüber hinaus begleiten unsere erfahrenen Verkehrsleiter Sie Schritt für Schritt, um nicht nur alle erforderlichen Nachweise fachgerecht zu erbringen, sondern auch den Antragsprozess so strukturiert und effizient wie möglich zu gestalten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass der gesamte Ablauf reibungslos und termingerecht erfolgt, sodass keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
Profitieren Sie von unseren praxisorientierten Workshops, in denen wir alle relevanten Themen rund um die neue Transportlizenz umfassend und verständlich behandeln – sei es im Bereich Transportmanagement, im Strassenverkehrsrecht oder in der Arbeitssicherheit. Dabei vermitteln wir Ihnen nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praxisnahe Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, die neuen Anforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen. Auf diese Weise sind Sie bestens gerüstet, um die Herausforderungen erfolgreich zu meistern und gleichzeitig die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Die neue Transportlizenzpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen stellt Schweizer Transportunternehmen vor neue Herausforderungen – sorgt jedoch gleichzeitig für klare Rahmenbedingungen, die sowohl mehr Fairness als auch eine erhöhte Sicherheit im internationalen Güterverkehr gewährleisten. Dadurch wird der gesamte Sektor transparenter und effektiver.
Nutzen Sie daher frühzeitig die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, damit Sie ab dem 1. Mai 2025 uneingeschränkt rechtskonform agieren und Ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern können. So stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen bestens vorbereitet ist und erfolgreich bleibt.
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SBTL.ch GmbH
Delfterstrasse 10
5004 Aarau
Mail: info@sbtl.ch
Tel.: +41 44 586 49 98
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