Am 01.09.2009 wurde bereits die Chauffeurzulassungsverordnung (im Weiteren kurz „CZV“ genannt) eingeführt. Inhalt dieser Verordnung ist vorrangig, dass jeder Fahrzeugführende, der Güter bzw. Personen gewerblich mit einem Kraftfahrzeug der Kategorie C1, C, D1 und D befördern möchte, eine Qualifizierung in Form einer Prüfung oder durch die Teilnahme an Weiterbildungen benötigt.
Der Gesetzgeber hat, unter anderem aufgrund des organisatorischen Mehraufwands der Behörden, der Unternehmen und des Fahrpersonals, eine Übergangsfrist eingeführt. Diese ist jedoch bereits abgelaufen. Seit dem 01.09.2013 ist es für Fahrzeugführende der Kategorie D1 und D verpflichtend, und seit dem 01.09.2014 auch für die Kategorie C1 und C, einen Nachweis über die Qualifizierung in Form eines Fähigkeitsausweises mitzuführen. Dieser Ausweis dokumentiert die erforderliche Auflage 95, die die Fahrberechtigung für gewerbliche Tätigkeiten nachweist und somit die rechtlichen Anforderungen erfüllt.
Wie bereits erwähnt, gibt es zwei verschiedene Wege, auf denen man die Qualifizierung nach der CZV nachweisen kann.
Fahrzeugführende mit einem gültigen Führerausweis der Kategorien D1 und D, dessen Erteilungsdatum vor dem 01.09.2008 liegt, sowie der Kategorien C1 und C, deren Erteilungsdatum vor dem 01.09.2009 liegt, geniessen eine sogenannte Besitzstandswahrung. Das bedeutet, dass Sie als Inhaber einer solchen Kategorie keine erneute Prüfung ablegen müssen. Stattdessen können Sie die Qualifizierung durch Weiterbildungen nachweisen. Diese Weiterbildungen werden von Weiterbildungsstätten durchgeführt, die von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) anerkannt sind. Sie sind in diverse Kurse aufgeteilt, da eine breitgefächerte Wissensvermittlung ausschlaggebend für den Erhalt des Nachweises ist. Insgesamt werden 35 Weiterbildungsstunden (5 Kurstage á 7 Stunden) gefordert. Diese können Sie entweder in Präsenzveranstaltungen innerhalb einer Woche oder in fünf Kursen, die über fünf Jahre verteilt sind, absolvieren, um die nötige Flexibilität zu gewährleisten.
Die Beantragung eines Fähigkeitsausweises erfolgt unter Nachweis der Weiterbildungsstunden auf der Webseite www.cambus.ch. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihren aktuellen Weiterbildungsstand abzufragen.
Anders sieht es aus, wenn Sie eine oder mehrere der betroffenen Kategorien erst nach dem 01.09.2009 erworben haben. In diesem Fall ist es nicht möglich, die erste Ausstellung eines Fähigkeitsausweises allein durch Nachweis von Weiterbildungsstunden zu erhalten. Die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur erforderlichen Durchführung von Person- und Gütertransporten, sind sowohl bei einer theoretischen Prüfung als auch mit einem praktischen Teil nachzuweisen. Hierzu sollten Sie sich an eine Fahrschule Ihres Vertrauens wenden, damit eine optimale Vorbereitung auf die Prüfungen stattfinden kann.
Nachdem Sie Ihren Fähigkeitsausweis durch Absolvierung der Prüfungen erhalten haben, ist dieser für 5 Jahre gültig. Nunmehr müssen Sie zur Erneuerung des Dokuments wiederum an den oben genannten Weiterbildungen teilnehmen und diese vorweisen.
Hinweis: Ihren aktuellen Weiterbildungsstand und die Beantragung des Fähigkeitsausweises finden Sie auf der offiziellen Plattform. Prüfen Sie den Stand rechtzeitig — fehlende Stunden lassen sich kurz vor Ablauf kaum noch nachholen.
Das Ziel der Weiterbildungen soll in erster Linie sein, die zur Durchführung von Personen- und Gütertransporten notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Drei grundlegende Kategorien werden mit den Kursen abgedeckt.
Diese Kategorien unterteilen sich nochmals in diverse Unterkategorien. Aufgrund dieser sehr grossen Bandbreite von Inhalten, können optimale Weiterbildungen (auch nach Ihren speziellen Wünschen) angeboten werden.
Fahrzeugführende mit einem gültigen Fähigkeitsausweis kennen es bereits. Durch die Übergangsfrist, unterschiedliche Stichtage zur Einführung und Erforderlichkeit sowie diverse Prüfungszeitpunkte gibt es verschiedene Ablaufdaten der einzelnen Kategorien auf dem Fähigkeitsausweis. Das Bundesamt für Verkehr hat jedoch zur Vereinfachung und Harmonisierung der Ablaufdaten eine Weisung zum 01.09.2014 erlassen. Demnach wird bei einer Erneuerung des Fähigkeitsausweises nur noch ein Ablaufdatum eingetragen, um die Verwaltung zu vereinfachen.
Die Voraussetzung zur Festlegung des einheitlichen Ablaufdatums hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Weitere Informationen zur Harmonisierung des Ablaufdatums erhalten Sie im CZV-Portal unter www.cambus.ch.
Haben Sie es verpasst, die notwendigen Weiterbildungen bzw. die Beantragung zur Erneuerung Ihres Fähigkeitsausweises rechtzeitig durchzuführen, so sind zwar die Kategorien in Ihrem Führerausweis nicht abgelaufen, doch dürfen Sie diese nicht mehr gewerblich nutzen. Im Zeitalter des gravierenden Fahrermangels kann es sich jedoch auch kein Arbeitgeber leisten, Transporte ausfallen zu lassen. Aus diesem Grund ist es sowohl für den Fahrzeugführenden als auch für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung, auf die entsprechenden Ablaufdaten zu achten. Nur so können rechtzeitig die erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Warten Sie daher nicht bis zum letzten Augenblick, sondern verteilen Sie die fünf Kurse beispielsweise auf fünf Jahre. Auf diese Weise fallen die Weiterbildungstage im operativen Geschäft nicht so sehr ins Gewicht und können somit besser eingeplant werden, ohne den reibungslosen Ablauf zu stören.
Buchen Sie also noch heute einen Kurs bei uns. Wir bieten Ihnen zum einen Einzelkurse an. So können Sie flexibel die Kurse über fünf Jahre buchen und sind optimal auf die Erneuerung Ihres Fähigkeitsausweises vorbereitet.
Im Firmenkurs kommen wir zu Ihnen und führen direkt vor Ort die Weiterbildung Ihrer Fahrzeugführenden mit diversen Extraangeboten aus. Bestimmen Sie dabei selbst den Inhalt oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten. So wird Ihr Fahrpersonal bestmöglich weitergebildet. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Alle, die Güter oder Personen gewerblich mit einem Fahrzeug der Kategorien C1, C, D1 oder D befördern.
Sie brauchen eine Qualifizierung — entweder über eine Prüfung oder über Weiterbildungen. Der Nachweis erfolgt mit dem Fähigkeitsausweis, der die Auflage 95 dokumentiert.
Für die Kategorien D1 und D seit dem 1. September 2013, für C1 und C seit dem 1. September 2014. Die ursprüngliche Übergangsfrist ist damit längst abgelaufen.
Eingeführt wurde die Verordnung bereits am 1. September 2009. Die gestaffelte Einführung sollte den organisatorischen Mehraufwand für Behörden, Betriebe und Fahrpersonal abfedern.
Wer den Führerausweis der Kategorien D1 oder D vor dem 1. September 2008 beziehungsweise C1 oder C vor dem 1. September 2009 erhalten hat, muss keine erneute Prüfung ablegen.
Die Qualifizierung wird in diesem Fall allein über Weiterbildungen nachgewiesen. Wer eine dieser Kategorien später erworben hat, braucht dagegen für die erste Ausstellung eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Insgesamt 35 Stunden, also fünf Kurstage à sieben Stunden.
Sie lassen sich in einer Präsenzwoche am Stück absolvieren oder auf fünf Kurse über fünf Jahre verteilen. Durchgeführt werden sie von Weiterbildungsstätten, die von der Vereinigung der Strassenverkehrsämter anerkannt sind.
Fünf Jahre. Danach wird er erneuert, indem die absolvierten Weiterbildungen nachgewiesen werden.
Der aktuelle Weiterbildungsstand lässt sich jederzeit online abfragen. Wer den Stand regelmässig prüft, vermeidet Terminengpässe und Ausfallzeiten kurz vor Ablauf.
Fünf Kurstage in fünf Jahren verlangt die Chauffeurzulassungsverordnung. Bei uns buchen Sie sie einzeln oder als Wochenkurs in Aarau — anerkannt und praxisnah.
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