ADR 2027

Alle Änderungen im Überblick

Alle zwei Jahre wird das ADR überarbeitet, und alle zwei Jahre hören wir denselben Satz: «Bei uns ändert sich ohnehin nichts.» Für die Ausgabe 2027 stimmt das erstaunlich oft sogar – nur eben nicht dort, wo die meisten Betriebe es vermuten.

Die Kurzantwort: Das ADR 2027 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, die Übergangsfrist läuft bis zum 30. Juni 2027. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die Freistellungsgrenze der Beförderungskategorie 1, den Personenkreis der Unterweisung nach Kapitel 1.3, defekte Lithiumbatterien, die schriftlichen Weisungen und die Fahrzeugausrüstung. Begrenzte Mengen, freigestellte Mengen und die Pflichten des Gefahrgutbeauftragten bleiben unverändert.

Stand dieser Seite. Die Änderungen wurden von der UNECE-Arbeitsgruppe WP.15 beschlossen und am 1. Juli 2026 offiziell notifiziert. Formal gelten sie als angenommen, wenn bis zum 1. Oktober 2026 kein Einspruch erfolgt. Die Schweizer SDR-Revision ist noch nicht beschlossen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich daran etwas ändert.

Das Wichtigste in fünf Punkten

  • 20 statt 50 Kilogramm. In der Beförderungskategorie 1 fällt zudem eine Ausnahme weg. Wer explosive Stoffe befördert, hat dagegen bis Ende 2030 Zeit.
  • Unterweisung erfasst neu Selbstständige. Kapitel 1.3 spricht nicht mehr von Angestellten, sondern von Personen.
  • Defekte Batterien brauchen ausserdem ein Zusatzdokument. Der Absender muss dafür die zulässigen Umgebungsbedingungen beschreiben und dem Beförderungspapier beilegen.
  • Neue schriftliche Weisungen. Die alte Fassung darf noch bis zum 31. Dezember 2027 im Fahrzeug liegen.
  • E-Learning wird für die Fahrerschulung geöffnet – aber nur für die Auffrischung, nicht für die Erstschulung.
Übergangsfristen des ADR 2027 Zeitstrahl mit sieben Terminen: Ende der Einspruchsfrist am 1. Oktober 2026, Inkrafttreten des ADR 2027 am 1. Januar 2027, Ende der allgemeinen Übergangsfrist am 30. Juni 2027, Reifendruckkontrollsystem für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 1. Juli 2027, letzter Tag für die alten schriftlichen Weisungen am 31. Dezember 2027, Bestandsregelung für den hinteren Unterfahrschutz bis 1. Januar 2029 und letzter Tag für die 50-Kilogramm-Regel der Beförderungskategorie 1 am 31. Dezember 2030. Die Fristen des ADR 2027 im Überblick Nicht alles gilt ab dem 1. Januar 2027 — die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang. 1. Oktober 2026 Ende der Einspruchsfrist. Danach gelten die Änderungen als angenommen. 1. Januar 2027 Das ADR 2027 tritt in Kraft. 30. Juni 2027 Ende der allgemeinen Übergangsfrist. Ab jetzt gilt nur noch ADR 2027. Abschnitt 1.6.1.1 1. Juli 2027 Reifendruckkontrollsystem für neu zugelassene Fahrzeuge — alle Motorfahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen. Bestandsfahrzeuge sind nicht betroffen. Abschnitt 9.2.9 31. Dezember 2027 Letzter Tag für die alten schriftlichen Weisungen im Fahrzeug. Abschnitt 1.6.1.58 1. Januar 2029 Hinterer Unterfahrschutz: Fahrzeuge mit früherer Erstzulassung dürfen bleiben. Abschnitte 1.6.5.29 und 1.6.5.30 31. Dezember 2030 Letzter Tag für die 50-Kilogramm-Regel der Beförderungskategorie 1. Abschnitt 1.6.1.61 Quelle: ECE/TRANS/WP.15/274 mit Corr.1 und Add.1 · Darstellung SBTL.ch GmbH
Die Übergangsfristen des ADR 2027 laufen unterschiedlich lang – von Juni 2027 bis Dezember 2030.

Was sich NICHT ändert – und warum das die wichtigste Information ist

Wir verkaufen zwar Schulungen und Beratung. Trotzdem sagen wir es deutlich: Ein grosser Teil dessen, was Ihnen zum ADR 2027 als dringender Handlungsbedarf verkauft wird, ist keiner.

Wir haben dafür die drei offiziellen Änderungsdokumente vollständig durchgesehen. In den folgenden Kapiteln steht keine einzige inhaltliche Änderung:

ThemaKapitelBefund
Begrenzte Mengen (LQ)3.4Keine Änderung. Auch das LQ-Kennzeichen bleibt.
Freigestellte Mengen (EQ)3.5Keine Änderung. E-Codes und Höchstmengen bleiben.
Gefahrgutbeauftragter1.8.3Keine inhaltliche Änderung. Schulung, Prüfung, Jahresbericht und Unfallbericht bleiben.
Gefahrzettel5.2.2Keine Änderung an den Mustern.
Feuerlöscher und Ausrüstung8.1.4, 8.1.5Keine Änderung.
TunnelbeschränkungscodesSpalte 15Keine Änderung an bestehenden Einträgen.
Elektronisches Beförderungspapier5.4.0Keine inhaltliche Änderung.

Wer Ihnen also einen Crashkurs zu «den neuen LQ-Regeln 2027» anbietet, verkauft Ihnen Luft. Sparen Sie das Geld und stecken Sie es dorthin, wo tatsächlich etwas passiert.

Wie viel Gefahrgut dürfen Sie künftig ohne ADR-Vollausrüstung befördern?

Hier liegt nämlich die Änderung mit der grössten praktischen Wirkung. Die Tabelle in Abschnitt 1.1.3.6.3 enthielt nämlich eine Fussnote «a». Diese erlaubte dabei für bestimmte Güter der Beförderungskategorie 1 eine Höchstmenge von 50 Kilogramm je Beförderungseinheit. Genau diese Fussnote wird nun gestrichen.

Damit sinkt die höchstzulässige Gesamtmenge auf 20 Kilogramm und entspricht dem, was für die übrigen Güter dieser Kategorie ohnehin gilt. Betroffen sind dabei die UN-Nummern 0081, 0082, 0084, 0241, 0331, 0332, 0482, 1005 und 1017.

Was Sie tun sollten: Prüfen Sie, ob eine dieser UN-Nummern in Ihrem Sortiment vorkommt. Falls ja, rechnen Sie Ihre typischen Ladungen nach der 1000-Punkte-Regel neu durch. Zudem gibt es eine Übergangsvorschrift bis zum 31. Dezember 2030 – ausdrücklich damit Betriebe Zeit haben, sich EX-Fahrzeuge zu beschaffen. Diese Frist ist grosszügig, aber ein Fahrzeug beschafft man nicht in vier Wochen.

Ausserdem werden der Beförderungskategorie 2 in Klasse 9 die neuen UN-Nummern 3563 und 3564 zugeordnet.

Wen müssen Sie ab 2027 unterweisen?

Kapitel 1.3 verlangt zudem, dass alle an der Gefahrgutbeförderung beteiligten Personen unterwiesen werden. Bisher war der Text nämlich arbeitnehmerbezogen formuliert. Neu ist von «Personen» die Rede, die an den in Kapitel 1.4 genannten Tätigkeiten beteiligt sind.

Das klingt zwar nach Wortklauberei, hat aber Folgen. Erfasst sind neu ausdrücklich auch Selbstständige und Personen ohne Arbeitgeber. Ergänzend stellt der Text klar, dass «Personal» jede Person mit einer gleichwertigen Rolle oder Funktion umfasst.

Auch die Aufzeichnungspflicht wandert mit: Sie gilt neu für diesen erweiterten Personenkreis, es sei denn, die Beteiligten nach Kapitel 1.4 führen die Aufzeichnungen. Dieselbe Ergänzung gibt es zudem für die Sicherungsunterweisung nach 1.10.2.4.

Was Sie tun sollten: Gehen Sie Ihre Liste der unterwiesenen Personen durch und ergänzen Sie Selbstständige, Temporärkräfte und Einzelunternehmer, die für Sie verladen, verpacken oder befördern. Klären Sie ausserdem schriftlich, wer die Nachweise aufbewahrt – Sie oder die Person selbst.

Ein Merksatz für die Praxis: Nicht der Arbeitsvertrag entscheidet über die Unterweisungspflicht, sondern die Tätigkeit.

Was ändert sich bei Lithiumbatterien?

Batterien sind vor allem das Thema, bei dem das ADR 2027 am meisten bewegt. Vier Punkte sind dabei praxisrelevant.

Erstens: defekte Batterien. Die neue Sondervorschrift 680 verlangt, dass der Absender dem Verlader und dem Beförderer die Beschreibung der Umgebungsbedingungen liefert, unter denen die Verpackung verwendet und befördert werden darf. Diese Beschreibung ist anschliessend dem Beförderungspapier beizufügen. Das gilt insbesondere für Batterien, die nach den Verpackungsanweisungen P911 oder LP906 verpackt sind.

Zweitens: Hybridbatterien. Batterien mit Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Zellen werden zudem erstmals ausdrücklich geregelt. Die neue Sondervorschrift 410 ordnet sie deshalb den UN-Nummern 3480, 3481 oder 3536 zu.

Drittens: neue UN-Nummern. Die bisherige UN 3536 wird zudem aufgeteilt. Neu gibt es 3536 für Lithium-Ionen-Batterien, 3563 für Lithium-Metall-Batterien und 3564 für Natrium-Ionen-Batterien, jeweils in Güterbeförderungseinheiten eingebaut.

Viertens: Kennzeichnung. Güterbeförderungseinheiten mit diesen eingebauten Batterien müssen mit orangefarbenen Tafeln versehen sein, auf denen Gefahrnummer und UN-Nummer stehen. Diese Vorschrift entspricht dabei dem, was im Schienenverkehr längst gilt.

Was Sie tun sollten: Wenn Sie Altbatterien oder Rückläufer versenden, brauchen Sie ab 2027 ein zusätzliches Dokument. Legen Sie sich jetzt eine Vorlage an, statt im Januar zu improvisieren.

Welche Dokumente müssen Sie anpassen?

Die schriftlichen Weisungen nach 5.4.3 werden ebenfalls überarbeitet. Sprachlich wird durchgängig von «Gefahr von …» auf «kann … verursachen» umgestellt, und ein Spiegelstrich spricht neu von der «Vorrichtung zum Abschalten der elektrischen Anlage» statt vom Hauptschalter.

Entwarnung für die Praxis: Die alten schriftlichen Weisungen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 verwendet werden. Sie müssen also nicht am 1. Januar sämtliche Fahrzeuge neu bestücken.

Zwei weitere Dokumentenpunkte: Bei Abfällen darf die Menge im Beförderungspapier künftig bei allen Tanktypen geschätzt werden, wenn eine genaue Messung am Verladeort unmöglich ist – mit Ausnahmen, unter anderem dort, wo die genaue Menge für eine Freistellung entscheidend ist. Und die Zulassungsbescheinigung eines Anhängers muss nicht mehr in der Führerkabine liegen, wenn sie sicher und wettergeschützt am Anhänger aufbewahrt wird.

Was kommt auf Ihren Fuhrpark zu?

Zwei Punkte betreffen Beschaffungsentscheide, nicht den Alltag.

Reifendruckkontrollsystem. Fahrzeuge brauchen ein System nach UN-Regelung Nr. 141. Die Anforderung gilt für alle Motorfahrzeuge und für Anhänger über 3,5 Tonnen, die nach dem 1. Juli 2027 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen werden. Bestandsfahrzeuge sind dagegen nicht betroffen.

Hinterer Unterfahrschutz. Die Anforderungen nach UN-Regelung Nr. 58 werden zudem präzisiert. Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2029 zugelassen werden und die neuen Vorschriften nicht erfüllen, dürfen weiterverwendet werden.

Was Sie tun sollten: Wenn Sie 2027 ohnehin ein Fahrzeug beschaffen, nehmen Sie beide Punkte in die Ausschreibung auf. Sonst ist hier folglich nichts zu tun.

Betrifft Sie das ADR 2027 überhaupt?

Acht Fragen, keine Anmeldung, kein Ergebnis per Post. Sie sehen sofort, welche Änderungen Ihren Betrieb treffen – und welche Sie ignorieren können.

Häufige Fehler aus unserer Auditpraxis

  • Alles umstellen wollen. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang – 30. Juni 2027 allgemein, 31. Dezember 2027 für schriftliche Weisungen, 31. Dezember 2030 für die Kategorie-1-Mengen. Wer dagegen alles auf einen Termin legt, macht sich unnötig Druck.
  • Die Unterweisungsliste nicht anfassen. Der erweiterte Personenkreis nach 1.3 ist die Änderung, die in der Praxis am ehesten übersehen wird – gerade in Betrieben mit Temporärkräften.
  • Auf die deutsche Buchausgabe warten. Die amtliche deutsche Fassung erscheint erfahrungsgemäss erst spät. Wer bis dahin wartet, verliert folglich ein halbes Jahr Vorbereitungszeit.
  • Die Schweizer Ebene vergessen. Das ADR gilt nämlich nicht allein. Die SDR-Revision ist noch nicht beschlossen; für Binnentransporte kann es Abweichungen geben.

Fazit

Das ADR 2027 ist allerdings keine grosse Reform. Für die meisten Betriebe reduziert sich der Handlungsbedarf auf drei Dinge: die Unterweisungsliste erweitern, bei defekten Batterien ein Zusatzdokument einführen und bis Ende 2027 die schriftlichen Weisungen tauschen. Wer explosive Stoffe der Kategorie 1 befördert oder 2027 Fahrzeuge beschafft, hat zusätzlich zu planen.

Der grössere Fehler wäre, aus lauter Betriebsamkeit die Punkte zu übersehen, die wirklich zählen.

Was gilt für Ihre Branche?

Das ADR 2027 trifft zudem jede Branche unterschiedlich. Wir haben die Änderungen für sechs Bereiche einzeln aufbereitet – jeweils mit den Fristen, die dort tatsächlich zählen, und dem, was Sie getrost ignorieren können.

Unsicher, was für Ihren Betrieb gilt?

Als externe Gefahrgutbeauftragte betreuen wir Betriebe vom Einzeltransporteur bis zur Chemieproduktion. Wir sagen Ihnen in einem Gespräch, welche der oben genannten Punkte Sie betreffen – und welche nicht.

Gefahrgutberatung anfragen

Häufige Fragen zum ADR 2027

Hier deshalb die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Wann tritt das ADR 2027 in Kraft?

Am 1. Januar 2027. Die allgemeine Übergangsfrist läuft bis zum 30. Juni 2027. Bis dahin dürfen Sie noch nach ADR 2025 verfahren. Einzelne Themen haben längere Fristen, etwa die schriftlichen Weisungen bis Ende 2027 und die Mengengrenze der Beförderungskategorie 1 bis Ende 2030.

Ändern sich die Regeln für begrenzte Mengen?

Nein. Kapitel 3.4 enthält keine einzige Änderung. Auch das LQ-Kennzeichen bleibt unverändert. Dasselbe gilt für die freigestellten Mengen nach Kapitel 3.5. Wenn Ihnen jemand Gegenteiliges erzählt, lassen Sie sich die Fundstelle zeigen.

Muss ich als Gefahrgutbeauftragter etwas Neues beachten?

Ihre eigenen Pflichten nach Abschnitt 1.8.3 ändern sich inhaltlich nicht. Schulung, Prüfung, Bescheinigung, Jahresbericht und Unfallbericht bleiben, wie sie sind. Betroffen sind Sie über Ihre Beratungsfunktion: Unterweisungskonzepte, Verfahrensanweisungen und Stammdaten gehören überarbeitet.

Gilt das ADR 2027 auch für Transporte innerhalb der Schweiz?

Für Binnentransporte gilt die SDR. Diese verweist auf das ADR, kann aber Abweichungen enthalten. Die SDR-Revision zum ADR 2027 war bis zum 18. Mai 2026 in Konsultation; der Bundesratsbeschluss steht noch aus. Bis dahin lässt sich nicht abschliessend sagen, welche Schweizer Besonderheiten gelten.

Was ändert sich bei der ADR-Schulung der Fahrer?

Kapitel 8.2 definiert erstmals Fernschulung und E-Learning. Die Erstschulung darf als Präsenz- oder Fernschulung stattfinden, aber nicht als E-Learning. Die Auffrischungsschulung darf E-Learning enthalten, der theoretische Teil jedoch nicht vollständig. Praktische Einzelübungen bleiben Präsenz. Die zuständigen Behörden dürfen strengere Anforderungen festlegen.

Betrifft mich die neue Sondervorschrift 680?

Nur dann, wenn Sie defekte oder beschädigte Lithium- oder Natrium-Ionen-Batterien nach P911 oder LP906 versenden. Typisch ist das bei Rückläufern, Garantiefällen und Altbatterien. In diesem Fall müssen Sie als Absender die zulässigen Umgebungsbedingungen beschreiben und dem Beförderungspapier beilegen.

Muss ich meine Fahrzeuge nachrüsten?

Nein. Sowohl das Reifendruckkontrollsystem als auch der überarbeitete hintere Unterfahrschutz gelten nur für Fahrzeuge ab einer bestimmten Erstzulassung. Für das Reifendruckkontrollsystem ist das der 1. Juli 2027, für den Unterfahrschutz gibt es Bestandsregelungen bis zur Erstzulassung am 1. Januar 2029.

Gibt es neue UN-Nummern?

Ja, vier: 3561 und 3562 für Chlorphenole sowie 3563 und 3564 für Lithium-Metall- und Natrium-Ionen-Batterien in Güterbeförderungseinheiten. Zusätzlich erhalten UN 2348 und UN 2862 neue Eintragungen in Verpackungsgruppe II. Die UN-Nummer 2941 entfällt.

Quellen

  • UN-Depositarnotifikation C.N.252.2026.TREATIES-XI.B.14 vom 1. Juli 2026 – treaties.un.org
  • ECE/TRANS/WP.15/274 – Entwurf der Änderungen der Anlagen A und B des ADR – documents.un.org
  • ECE/TRANS/WP.15/274/Corr.1 vom 1. Juni 2026 – documents.un.org
  • ECE/TRANS/WP.15/274/Add.1 vom 1. Juni 2026 – documents.un.org
  • ASTRA, Erläuterungen zu den Änderungen des ADR 2027 (Dokument 1.2, 25. März 2026) – astra.admin.ch
  • ASTRA, Änderungen der Anhänge SDR mit Erläuterungen (Dokument 2) – astra.admin.ch
  • UNECE, ADR-Dateien – unece.org

Zuletzt aktualisiert am 28. Juli 2026.

Gefahrgut im Betrieb — Unterweisung nach ADR 1.3

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