Flurförderzeuge-Unterweisung

Pflicht und Ablauf in der CH

Ein Palettwagen kippt, eine Last rutscht, ein Kollege steht im Weg. In zehn Jahren starben in der Schweiz 14 Menschen bei einem Staplerunfall, 126 wurden invalid. Die meisten dieser Unfälle wären allerdings vermeidbar gewesen.

Die Flurförderzeuge-Unterweisung ist die dokumentierte Instruktion, die jede Person vor dem ersten Bedienen eines Flurförderzeugs erhalten muss. In der Schweiz gilt das Bedienen von Staplern als Arbeit mit besonderen Gefahren nach VUV Artikel 8. Die EKAS-Richtlinie 6518 regelt dabei Ausbildung und Instruktion. Der Arbeitgeber trägt dafür die Verantwortung.

Kurz gesagt: Ohne Unterweisung darf niemand ein Flurförderzeug bedienen. Dieser Beitrag zeigt, was Pflicht ist, wann eine Ausbildung dazukommt und wie der Nachweis aussieht.

  • Jede bedienende Person braucht deshalb vor dem ersten Einsatz eine dokumentierte Instruktion.
  • Kategorie R (z. B. Gegengewichtsstapler) verlangt zusätzlich einen Grundkurs mit Prüfung.
  • Kategorie S (z. B. Deichselstapler, Hubwagen) verlangt nur die Instruktion, keine Ausbildung.
  • Der Arbeitgeber ist verantwortlich und muss zudem den Nachweis schriftlich festhalten.
  • Rechtsbasis: VUV Art. 8 und EKAS-Richtlinie 6518.

Was ist eine Flurförderzeuge-Unterweisung?

Eine Flurförderzeuge-Unterweisung ist die gezielte Instruktion, die eine Person befähigt, ein bestimmtes Gerät sicher zu bedienen. Sie vermittelt dabei die Gefahren, die Bedienregeln und das richtige Verhalten am konkreten Arbeitsplatz.

Die Schweiz unterscheidet dabei klar zwei Begriffe. Die Ausbildung ist ein Grundkurs mit Theorie, Praxis und Prüfung. Die Instruktion ist die arbeitsplatzbezogene Einweisung durch eine geeignete Fachperson. Beide zusammen ergeben folglich den vollständigen Nachweis.

Rechtlich zählt das Bedienen von Flurförderzeugen zu den Arbeiten mit besonderen Gefahren. Das steht ausserdem in Artikel 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV). Die Details regelt die EKAS-Richtlinie 6518, gültig seit dem 5. Juli 2017.

Wichtig dabei: Die Instruktion ist keine Formsache. Sie muss dabei dokumentiert und vor dem ersten Einsatz erfolgen.

Wann ist eine Unterweisung Pflicht?

Die Pflicht greift dabei immer. Niemand darf ein Flurförderzeug ohne dokumentierte Instruktion bedienen. Der Umfang hängt jedoch von der Gerätekategorie ab.

Bei Kategorie R kommt ein Grundkurs mit Prüfung dazu. Diese Geräte bergen nämlich besondere Gefahren, etwa durch Hubhöhe und Gewicht. Bei Kategorie S genügt die Instruktion durch eine bezeichnete Fachperson. Eine Ausbildung verlangt das Gesetz hier dagegen nicht.

Der Arbeitgeber wählt seine Bedienenden sorgfältig aus und sorgt für die Schulung. Er verlangt zudem den Nachweis und hält die Instruktion schriftlich fest. Diese Verantwortung lässt sich folglich nicht abschieben.

Ein häufiger Irrtum aus unserer Audit-Praxis: Viele Betriebe glauben, ein Deichselstapler brauche gar nichts. Doch auch dieses Gerät verlangt eine dokumentierte Instruktion vor dem ersten Einsatz.

Kategorie R oder Kategorie S — was gilt für welches Gerät?

Die EKAS-Richtlinie 6518 teilt Flurförderzeuge in zwei Hauptkategorien. Danach richtet sich, ob eine Ausbildung nötig ist..

Merkmal Kategorie R Kategorie S
Beispiele Gegengewichtsstapler (R1), Quersitz-/Hochregal-/Vierwegstapler (R2, umgangssprachlich Schubmaststapler), Seiten-/Vierwegstapler (R3), Teleskopstapler (R4) Deichselstapler, Handhubwagen, Horizontal-Kommissionierer, Schlepper
Besondere Gefahren Ja Nein
Ausbildung (Grundkurs + Prüfung) Erforderlich Nicht erforderlich
Instruktion (dokumentiert) Erforderlich Erforderlich
Mindestalter 18 Jahre (Lernende ab 15 mit Ausnahme) 15 Jahre
Nachweis Ausbildungsbestätigung + Instruktionsnachweis Instruktionsnachweis

Die Kategorie R gliedert sich in vier Unterkategorien von R1 bis R4. Der Ausweis einer anerkannten Ausbildungsstätte gilt dagegen zeitlich unbegrenzt und schweizweit. Ein rein betriebsinterner Nachweis gilt hingegen nur für diesen Standort.

Wie läuft die Ausbildung und Instruktion ab?

Der Ablauf richtet sich dabei nach der Kategorie und der Erfahrung der Person. Für Kategorie R gibt die EKAS-Richtlinie 6518 einen klaren Rahmen vor.

Der Grundkurs dauert nach Ausbildungskonzept vier Tage für Personen ohne Erfahrung. Wer bereits Erfahrung mitbringt, absolviert zwei Tage. Der Kurs kombiniert dabei Theorie und Praxis und endet mit einer Prüfung.

Danach folgt die arbeitsplatzbezogene Instruktion im eigenen Betrieb. Eine Fachperson zeigt anschliessend das konkrete Gerät, die Umgebung und die betrieblichen Abläufe. Erst dann darf die Person selbstständig arbeiten.

Die Theorie und die jährliche Auffrischung lassen sich gut als E-Learning abbilden. Der praktische Teil und die Prüfung für Kategorie R bleiben dagegen vor Ort. So spart der Betrieb Zeit, ohne die Sicherheit zu senken.

Häufige Fehler aus der Praxis

Bei Standortbeurteilungen sehen wir immer wieder dieselben Lücken:

  1. Keine dokumentierte Instruktion — mündliches Einweisen reicht nicht.
  2. Deichselstapler „vergessen“ — auch Kategorie S braucht eine Instruktion.
  3. Kein Nachweis für neue Mitarbeitende — Temporäre bleiben oft ungeschult.
  4. Abgelaufenes Wissen — jahrelange Routine ohne Auffrischung.
  5. Falsche Kategorie angenommen — Grundkurs für Kategorie R fehlt.

Das Problem? Jede dieser Lücken fällt bei einem Suva-Besuch oder nach einem Unfall sofort auf. Ein sauberer Prozess mit dokumentierter Unterweisung verhindert das zuverlässig.

Warum lohnt sich E-Learning für die Unterweisung?

Die betriebliche Realität ist eng getaktet. Ein ganzer Kurstag bindet nämlich Personal und stört den Ablauf. Genau hier setzt E-Learning an.

Die Theorie und die wiederkehrende Instruktion lassen sich dagegen digital vermitteln. Mitarbeitende lernen dabei flexibel am Bildschirm, im eigenen Tempo und in ihrer Sprache. Der Betrieb erhält dadurch einen sauberen, nachvollziehbaren Nachweis.

Für Kategorie S deckt das E-Learning die geforderte Instruktion folglich ab. Für Kategorie R ergänzt es den Grundkurs sinnvoll und hält das Wissen wach. So bleibt der Nachweis aktuell, ohne dass die Produktion stillsteht.

Die Flurförderzeuge-Unterweisung ist keine Kür, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie schützt zudem Menschen, senkt Unfallrisiken und hält Kontrollen stand. Für viele Schweizer Betriebe ist ein digitales E-Learning der schnellste Weg zu einem sauberen Nachweis. Der erste Schritt ist deshalb die richtige Zuordnung Ihrer Geräte zu Kategorie R oder S.

Ihre Mitarbeitenden sicher und dokumentiert unterweisen? Starten Sie die Instruktion flexibel am Bildschirm. → Flurförderzeuge-Unterweisung als E-Learning starten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die meistgestellten Fragen zu diesem Thema.

Braucht jeder Staplerfahrer eine Ausbildung?

Nein, nicht jeder. Eine Ausbildung mit Grundkurs und Prüfung ist nur für Geräte der Kategorie R nötig, etwa Gegengewichtsstapler. Für Kategorie S wie Deichselstapler oder Hubwagen genügt dagegen eine dokumentierte Instruktion durch eine bezeichnete Fachperson. Eine Unterweisung braucht jedoch jede Person, unabhängig von der Kategorie. Niemand darf ein Flurförderzeug ohne vorgängige Instruktion bedienen. Der Arbeitgeber ist zudem für die richtige Zuordnung und den Nachweis verantwortlich.

Ist eine Flurförderzeuge-Unterweisung in der Schweiz gesetzlich Pflicht?

Ja. Das Bedienen von Flurförderzeugen gilt nach Artikel 8 der Verordnung über die Unfallverhütung als Arbeit mit besonderen Gefahren. Die Details regelt dabei die EKAS-Richtlinie 6518. Sie verlangt, dass Bedienende sorgfältig ausgewählt, geschult und instruiert werden. Der Arbeitgeber muss die Instruktion deshalb vor dem ersten Einsatz durchführen und schriftlich festhalten. Fehlt der Nachweis, drohen bei einer Kontrolle Beanstandungen. Zudem trägt die Geschäftsleitung nach einem Unfall die Verantwortung.

Wie lange ist der Staplerausweis gültig?

Der Ausbildungsnachweis einer von der Suva anerkannten Ausbildungsstätte gilt zeitlich unbegrenzt und schweizweit. Es gibt dagegen keine gesetzliche Ablauffrist wie bei manchen anderen Ausweisen. Trotzdem empfiehlt sich eine regelmässige Auffrischung. Routine führt oft dazu, dass gelernte Sicherheitsregeln in Vergessenheit geraten. Ein betriebsinterner Nachweis gilt hingegen nur für den jeweiligen Standort. Wechselt die Person den Betrieb, muss die Instruktion am neuen Arbeitsplatz erneut erfolgen und dokumentiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Instruktion?

Die Ausbildung ist zunächst ein Grundkurs mit Theorie, Praxis und Prüfung. Sie ist dabei für Geräte der Kategorie R vorgeschrieben und dauert je nach Erfahrung zwei bis vier Tage. Die Instruktion ist die arbeitsplatzbezogene Einweisung durch eine geeignete Fachperson im eigenen Betrieb. Sie zeigt dagegen das konkrete Gerät und die betriebliche Umgebung. Beide zusammen bilden folglich den vollständigen Nachweis. Für Kategorie S ist nur die Instruktion nötig, für Kategorie R kommen Ausbildung und Instruktion zusammen.

Kann die Unterweisung als E-Learning erfolgen?

Ja, die Theorie und die wiederkehrende Instruktion lassen sich gut digital vermitteln. Mitarbeitende lernen flexibel am Bildschirm und im eigenen Tempo. Der Betrieb erhält dadurch einen sauberen, nachvollziehbaren Nachweis. Für Kategorie S deckt ein E-Learning die geforderte Instruktion ab. Für Kategorie R bleiben der praktische Teil und die Prüfung vor Ort, das E-Learning ergänzt und festigt das Wissen. So spart der Betrieb Zeit, ohne die Sicherheit zu senken. Wichtig ist, dass der Nachweis dokumentiert und aktuell bleibt.

Wer ist für die Unterweisung verantwortlich?

Die Verantwortung trägt dabei immer der Arbeitgeber. Er wählt zunächst die Bedienenden sorgfältig aus und sorgt für die passende Schulung. Er verlangt zudem den Nachweis und hält die Instruktion schriftlich fest. Die eigentliche Instruktion kann eine bezeichnete Fachperson im Betrieb übernehmen oder eine anerkannte Ausbildungsstätte. Auch temporäre Mitarbeitende und neue Personen müssen vor dem ersten Einsatz instruiert werden. Diese Pflicht lässt sich folglich nicht delegieren. Bei einer Kontrolle oder nach einem Unfall prüft die Suva genau diese Nachweise.

SBTL.ch Fachteam, Verkehrsleiter und Fachperson Arbeitssicherheit bei SBTL.ch GmbH. Begleitet Schweizer Betriebe bei Unterweisung, Audits und Sicherheitsprozessen. — SBTL.ch GmbH

Zuletzt aktualisiert: 05.07.2026 · Quellen: VUV Art. 8, EKAS-Richtlinie 6518, Suva · Review-Termin: +6 Monate

Flurförderzeuge-Unterweisung online

Jährliche Unterweisung nach EKAS/Suva — online, dokumentiert und für Ihren Betrieb anpassbar.

Unterweisung ansehen

Flurfördergeräte — jährliche Unterweisung

Stapler, Hubwagen und Kommissionierer verlangen eine dokumentierte Unterweisung nach EKAS und Suva. Online absolvierbar, für Ihren Betrieb anpassbar.

Unterweisung Flurfördergeräte ansehen

Das sollten Sie wissen

Ausgewählte Beiträge mit praktischem Wissen, wichtigen Hintergründen und Themen, die im Berufsalltag schnell übersehen werden.

Entdecken Sie weitere spannende Artikel

Bleiben Sie informiert und entdecken Sie weitere interessante Beiträge zu aktuellen Themen und Trends in der Transport- und Logistikwelt. Stöbern Sie durch unsere Artikel und erweitern Sie Ihr Wissen mit wertvollen Einblicken und praktischen Tipps von unseren Experten