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Transportlizenz so helfen wir Ihnen

Transportlizenz so helfen wir Ihnen
Benötigen Sie eine Transportlizenz?
In einem unserer letzten Artikel haben wir Ihnen erklärt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Transportlizenz zu erhalten. Darüber hinaus haben wir aufgezeigt, welche Themen für Sie relevant bei der fachlichen Eignungsprüfung sind. Allerdings unterliegen nicht alle Beförderungen der Lizenzpflicht. Ob Sie für Ihre Zwecke überhaupt eine Lizenz benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

So erhalten Sie eine Transportlizenz

So erhalten Sie eine Transportlizenz
Bedingungen für den Antrag auf Transportlizenz
Bis Ende 2003 war es jedem möglich ein Straßentransportunternehmen in der Schweiz zu gründen, sofern er das notwendige Kapital dazu besaß. Teils waren die Gründungen ohne erforderliche Eignung dabei frühzeitig zum Scheitern verurteilt auch wenn kein Zweifel an der Fahreignung oder der Eignung zum Unternehmer bestand. Das Fehlen kaufmännischer Grundkenntnisse erschwert beispielsweise eine gewinnbringende Unternehmensführung ungemein. Grenzüberschreitende Beförderungen wurden zudem beschränkt, da hierfür in der Regel zusätzliche Genehmigungen erforderlich waren.

Unsere Unterstützung für Vertragsfahrer und Selbstfahrer

Vertragsfahrer und Selbstfahrer
Ihre Vorteile als Vertragsfahrer oder Selbstfahrer durch unsere Unternehmensberatung
Die Gründung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Viele Jungunternehmer wissen bereits, dass Berufserfahrung allein nicht ausreicht, um sich auf dem Markt zu behaupten. Nur die wenigsten Gründer verfügen über das notwendige Kapital, um bereits am Anfang sämtliche geplanten Anschaffungen zu tätigen. In der Regel sind kluge Investitionen notwendig, um den größten Nutzen aus dem eigenen Kapital schlagen zu können.

Unterstützung für Vertragsfahrer und Frächter

Support

Unterstützung für Vertragsfahrer und Frächter
Weshalb eine Unternehmensberatung auch für kleine Transportunternehmen sinnvoll ist
Sie sind Selbstfahrer beziehungsweise Vertragsfahrer und benötigen Hilfe bei der Organisation Ihres Transportunternehmens? Wir helfen KMU aus der Schweiz bei der Organisation ihrer internen Logistik. Diese Unternehmensberatung bieten wir zusätzlich zu unseren Dienstleistungen Gefahrgutbeauftragter und externer Verkehrsleiter an.

Ausdehnung der Transportlizenzpflicht in der Schweiz

Ausdehnung der Transportlizenzpflicht in der Schweiz
Schon seit Januar 2016 wurde der Zugang zum Strassenverkehrsmarkt in der Schweiz neu geregelt. Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht benötigen seither eine Transportlizenz. Wenn Sie zu den betroffenen Unternehmen gehören, können Sie auch bei uns eine Transportlizenz mieten. Wir stellen für Sie den Verkehrsleiter.

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen in der Schweiz

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen in der Schweiz
Im Transportwesen der EU erfüllen Verkehrsleiter anspruchsvolle Anforderungen: Nur diese Personen realisieren für Unternehmen deren Nutzen aus einer Transportlizenz. Hier interessieren Zusammenhänge mit der Schweiz.

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen der EU

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen der EU
Verkehrsleiter ermöglichen Unternehmen den Antrag auf Lizenz zu stellen. Ein Schweizer Verkehrsunternehmen mit entsprechender Ausrichtung interessiert also der betreffende Rahmen von EU-Verordnungen.

Externer Verkehrsleiter: vielfältiges Berufsbild mit besten Aussichten

Externer Verkehrsleiter: vielfältiges Berufsbild mit besten Aussichten
Anforderungen an externe Verkehrsleiter liegen hoch: Diese ermöglichen Unternehmern die Nutzung begehrter Transportlizenzen. Entsprechend vielfältig fallen die Voraussetzungen zur Lizenzerteilung aus. Ebenso vielseitige Kompetenzen sowie Rechte und Pflichten der Verkehrsleiter folgen daraus.

Anforderungen an einen externer Verkehrsleiter

Anforderungen an einen externer Verkehrsleiter
Externer Verkehrsleiter mit Transportlizenz – Sichere berufliche Zukunft
Verkehrsleiter ist eine Berufsbezeichnung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Für die EU-Mitgliedsländer gilt die EU-Verordnung aus dem Jahr 2009. Bereits zehn Jahre zuvor haben die EG, die damalige Europäische Gemeinschaft sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem „Landesverkehrsabkommen LVA“ eine Rechtsgrundlage für den Güter- sowie für den Personenverkehr auf Strasse und Schiene geschaffen.

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