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Die Transportlizenz

Transportunternehmen benötigen in der Regel eine Transportlizenz für Güter- und Personenbeförderung. Es gibt Ausnahmen, z.B. bei nicht gewerbsmäßigen Transporten oder regelmäßigen Tätigkeiten gemäß europäischen Abkommen und Verordnungen. Beispiele für lizenzfreie Transporte sind Postsendungen im Versorgungsdienst und die Überführung beschädigter Fahrzeuge durch Werkstätten.

Transportunternehmen benötigen in der Regel eine Transportlizenz für Güter- und Personenbeförderung. Es gibt Ausnahmen, z.B. bei nicht gewerbsmäßigen Transporten oder regelmäßigen Tätigkeiten gemäß europäischen Abkommen und Verordnungen. Beispiele für lizenzfreie Transporte sind Postsendungen im Versorgungsdienst und die Überführung beschädigter Fahrzeuge durch Werkstätten.

Die Transportlizenz – Voraussetzung „Verkehrsleiter“

Transportlizenz

Die Transportlizenz – Voraussetzung „Verkehrsleiter“
Bei der Gründung eines Transportunternehmens genügt es nicht nur, dass die entsprechende Infrastruktur besteht. Als Erstes ist es notwendig, die gesetzliche Voraussetzung für die Durchführung von Transporten zu bekommen. In diesem Fall handelt es sich um die Zulassungsbewilligung für den Straßentransport – auch Transportlizenz genannt.
Damit bereits bei der Planung eines eigenen Unternehmens insbesondere die Beantragung einer Transportlizenz reibungslos verlaufen kann, werden wir die notwendigen Voraussetzungen etwas näher betrachten. Die Beantragung erfolgt bei dem Bundesamt für Verkehr (BAV).

Transportlizenz so helfen wir Ihnen

Transportlizenz so helfen wir Ihnen
Benötigen Sie eine Transportlizenz?
In einem unserer letzten Artikel haben wir Ihnen erklärt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Transportlizenz zu erhalten. Darüber hinaus haben wir aufgezeigt, welche Themen für Sie relevant bei der fachlichen Eignungsprüfung sind. Allerdings unterliegen nicht alle Beförderungen der Lizenzpflicht. Ob Sie für Ihre Zwecke überhaupt eine Lizenz benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Unsere Unterstützung für Vertragsfahrer und Selbstfahrer

Vertragsfahrer und Selbstfahrer
Ihre Vorteile als Vertragsfahrer oder Selbstfahrer durch unsere Unternehmensberatung
Die Gründung eines Unternehmens ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Viele Jungunternehmer wissen bereits, dass Berufserfahrung allein nicht ausreicht, um sich auf dem Markt zu behaupten. Nur die wenigsten Gründer verfügen über das notwendige Kapital, um bereits am Anfang sämtliche geplanten Anschaffungen zu tätigen. In der Regel sind kluge Investitionen notwendig, um den größten Nutzen aus dem eigenen Kapital schlagen zu können.

Unterstützung für Vertragsfahrer und Frächter

Support

Unterstützung für Vertragsfahrer und Frächter
Weshalb eine Unternehmensberatung auch für kleine Transportunternehmen sinnvoll ist
Sie sind Selbstfahrer beziehungsweise Vertragsfahrer und benötigen Hilfe bei der Organisation Ihres Transportunternehmens? Wir helfen KMU aus der Schweiz bei der Organisation ihrer internen Logistik. Diese Unternehmensberatung bieten wir zusätzlich zu unseren Dienstleistungen Gefahrgutbeauftragter und externer Verkehrsleiter an.

Transportlizenz für Lohnunternehmer

Lohnunternehmer

Transportlizenz für Lohnunternehmer
Die Transportlizenzpflicht für den grenzüberschreitenden Verkehr gilt seit 2002. In diesem Jahr trat das Landverkehrsabkommen in Kraft. Für gewerbsmässige Transporte (Personen- und Güterverkehr) im schweizerischen Binnenverkehr wurde die Transportlizenzpflicht 2004 eingeführt. Es gibt eine Übergangfrist bis zum 31.12.2017, danach wird die Lizenzpflicht auf gewerbsmässige Transporte mit allen Fahrzeugen ausgedehnt, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet. Die Einführung der Lizenzpflicht ab 2004 basiert auf dem Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über den Verkehr auf Strassen und Schienen (sogenanntes Landverkehrsabkommen), zuvor gab es keine entsprechende Regelung. Inzwischen ist die Lizenzpflicht bei gewerbsmässigen Transporten obligatorisch. Davon sind Lohnunternehmer betroffen, weil das Kriterium “gewerbsmässig” als erfüllt gilt, wenn der Transporteur für seine Dienstleistung bezahlt wird. Es gibt aber Ausnahmen, die das BAV (Bundesamt für Verkehr) in seinem Merkblatt für lizenzfreie Transporte auflistet. Zu finden sind die Ausnahmen auf Berufszulassung.ch unter “Ausnahmen”. So sind beispielsweise seit 2016 Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t ausgenommen. Darunter fallen Lastwagen, Sattelmotorfahrzeuge und Zugfahrzeug/Anhänger-Kombinationen, wobei auch das Gesamtgewicht der Anhänger zu berücksichtigen ist. Auch Transporte mit gewerblichen Traktoren mit der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sind der Lizenzpflicht nicht unterstellt. Das betrifft auch Traktoren mit weissen Kontrollschildern, die gewerblich Güter transportieren. Massgebend ist immer der Vermerk im Fahrzeugausweis. Lohnbetriebe die Lastwagen einsetzen, müssen sich daher mit der Lizenzpflicht auseinandersetzen.

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen in der Schweiz

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen in der Schweiz
Im Transportwesen der EU erfüllen Verkehrsleiter anspruchsvolle Anforderungen: Nur diese Personen realisieren für Unternehmen deren Nutzen aus einer Transportlizenz. Hier interessieren Zusammenhänge mit der Schweiz.

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen der EU

Verkehrsleiter: Rahmenbedingungen der EU
Verkehrsleiter ermöglichen Unternehmen den Antrag auf Lizenz zu stellen. Ein Schweizer Verkehrsunternehmen mit entsprechender Ausrichtung interessiert also der betreffende Rahmen von EU-Verordnungen.

Externer Verkehrsleiter: vielfältiges Berufsbild mit besten Aussichten

Externer Verkehrsleiter: vielfältiges Berufsbild mit besten Aussichten
Anforderungen an externe Verkehrsleiter liegen hoch: Diese ermöglichen Unternehmern die Nutzung begehrter Transportlizenzen. Entsprechend vielfältig fallen die Voraussetzungen zur Lizenzerteilung aus. Ebenso vielseitige Kompetenzen sowie Rechte und Pflichten der Verkehrsleiter folgen daraus.

Anforderungen an einen externer Verkehrsleiter

Anforderungen an einen externer Verkehrsleiter
Externer Verkehrsleiter mit Transportlizenz – Sichere berufliche Zukunft
Verkehrsleiter ist eine Berufsbezeichnung im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Für die EU-Mitgliedsländer gilt die EU-Verordnung aus dem Jahr 2009. Bereits zehn Jahre zuvor haben die EG, die damalige Europäische Gemeinschaft sowie die Schweizerische Eidgenossenschaft mit dem „Landesverkehrsabkommen LVA“ eine Rechtsgrundlage für den Güter- sowie für den Personenverkehr auf Strasse und Schiene geschaffen.

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