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Weitere InformationenNeben der Beförderung von herkömmlichen Gütern ist es teilweise notwendig, auch Ladungen zu transportieren, bei denen die gesetzlichen Vorschriften über die Maße und Gewichte nicht eingehalten werden können. Bei bestimmten Fahrzeugen können teils aufgrund der Bauweise und ihrem Einsatzzweck, die rechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden. Aber auch die Ladung ist nicht immer so teilbar, dass Gewicht und Abmessungen den Vorgaben entsprechen können. Für den Einsatz der Fahrzeuge und den Transport der Güter muss letztendlich eine Ausnahme erteilt werden, damit dieser auf der öffentlichen Straße durchgeführt werden darf. Einige Unternehmen haben sich auf diesem Gebiet spezialisiert und führen regelmäßig diese Transporte durch. Wenn auch Sie für Ihr Unternehmen ein solches Angebot planen, ist es wichtig zu wissen, welche Regelungen dabei bestehen und worauf, insbesondere als Unternehmer, geachtet werden sollte.
Grundsätzlich ist im Gesetz, insbesondere der Verkehrsregelverordnung, geregelt, welche Höchstmaße und Gewichte einzuhalten sind. Demnach dürfen Sattelmotorfahrzeuge eine Länge von maximal 16,50 Meter (Anhängerzüge maximal 18,75 Meter), eine Breite von maximal 2,55 Meter und eine Höhe von maximal 4 Meter aufweisen. Das Gewicht ist auf 40 Tonnen beschränkt. Kann das Fahrzeug aufgrund der Ladung eine oder mehrere von diesen Höchstangaben nicht einhalten, ist letztendlich eine Sonderbewilligung zu beantragen. Um diese zu bekommen, müssen allerdings einige Voraussetzungen vorliegen.
So muss es sich bei der Beförderung um ein nicht teilbares Gut handeln oder wie bereits beschrieben, das Fahrzeug in seiner Bauweise so konstruiert sein, dass die gesetzlichen Regelungen nicht eingehalten werden können. Zuständig für die Erteilung der Sonderbewilligung für eine Export- oder Binnenfahrt ist in der Schweiz der Standortkanton, bzw. der Kanton, in dem die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt. Für Fahrzeuge in den Diensten des Bundes und für Import- und grenzüberschreitende Transitfahrten übernimmt dies das ASTRA.
Die Sonderbewilligung aufgrund der Überschreitung der Höchstbreite, -höhe oder / und -gewicht ist in der Regel nur als Einzelbewilligung zulässig. Hierin wird die Anzahl der genehmigten Fahrten festgelegt. Jedoch kann unter Umständen eine Dauerbewilligung, also für beliebig viele Fahrten, erteilt werden. Diese kann ausgestellt werden, wenn zusammengehörende Transporte auf derselben Strecke durchgeführt werden sollen oder wenn die Überführung, der Transport und die Verwendung von Arbeitsfahrzeugen innerhalb des Kantonsgebietes stattfinden. Exemplarisch wird für Raupenfahrzeuge, die in Wintersportgebieten eines Kantons zum Einsatz kommen, ebenfalls eine Dauerbewilligung erteilt.
Als Verkehrsleiter vermitteln wir Transportlizenzen und ermöglichen so den gewerblichen Transport von Personen und Gütern. Beim Transport von gefährlichen Gütern erfüllen wir als Gefahrgutbeauftragter sämtliche gesetzlichen Auflagen. Zudem bieten wir als CZV-anerkannte Weiterbildungsorganisator umfassende Schulungen für Ihre Fahrer an – entweder bei uns in Aarau oder direkt bei Ihnen vor Ort als CZV-Firmenkurs.
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Sobald eine Sonderbewilligung erteilt wird, bekommt das Unternehmen diese in Schriftform ausgehändigt. Aus dem Dokument gehen allerlei Daten und weitere Bestimmungen, die bei der Fahrt eingehalten werden müssen, hervor. So ist bereits bei der Beantragung das spezielle Fahrzeug, bzw. das Transportfahrzeug (Art, Marke und Fahrzeugschild) zu benennen.
Die Bewilligung ist dann auch nur für diese genannten Fahrzeuge gültig. Darüber hinaus wird angegeben, welche Höchstvorgaben überschritten werden und die neue Maße oder Gewichte festgelegt. Auch ist die Strecke fest vorgegeben, die befahren werden darf. Zu bedenken ist, dass aufgrund der Begebenheiten eine solche Fahrt nicht auf jeder Straße, Brücke oder durch jede Ortschaft durchgeführt werden kann. Auch die besagte Anzahl der genehmigten Fahrten ergeht aus der Bewilligung. Die Bewilligung ist auf jeder Transportfahrt mitzuführen. Bei fehlendem Nachweisdokument zählen ansonsten die gesetzlich festgeschriebenen Höchstangaben.
Darüber hinaus kann die Sonderbewilligung bestimmte Verfügungen durch die Behörde beinhalten, die vom Bewilligungsinhaber eingehalten und erfüllt werden müssen. Beispielsweise ergeht hieraus, ob eine Polizeibegleitung während des Transportes erforderlich ist. Gegebenenfalls ist das Fahrzeug, bzw. die Ladung vorne und hinten mit einem gelben Gefahrenlicht auszustatten. Ebenfalls kann bestimmt werden, dass die genehmigte Strecke vor Durchführung der Fahrt nochmals durch den Inhaber der Bewilligung erkundet werden muss, damit unter anderem sichergestellt werden kann, dass nicht unvorhergesehene Hindernisse, wie eine kurzfristig eingerichtete Baustelle, die Transportfahrt unmöglich macht.
Aufgrund der Straßenverhältnisse und zur Gewährleistung der Sicherheit ist es natürlich nicht möglich, die Sonderbewilligung auf unendliche Maße auszustellen. So ist das Maximum einer Bewilligung der Länge für Fahrzeuge und Kombinationen auf 30 Meter, die Breite auf 3 Meter und die Höhe auf 4 Meter beschränkt. Das Betriebsgewicht ist letztendlich auf 44 Tonnen beschränkt. Wenn durch eine Einzelbewilligung der Transit durch die von der außerkantonalen Fahrstrecke berührten Kantone ausschließlich auf der Autobahn erfolgt, darf das Betriebsgewicht ausnahmsweise bei 50 Tonnen liegen. Außerdem sind nur bestimmte Straßen befahrbar, die solchen Belastungen überhaupt standhalten können.
Im Prozess zur Erteilung einer Sonderbewilligung müssen eventuell zusätzliche Stellungnahmen diverser Institutionen eingeholt werden. Dieser Vorgang benötigt Zeit, weshalb Sie so früh wie möglich die Sonderbewilligung beantragen sollten. Zu beachten ist auch, dass erneut gemeldet werden muss, wenn sich die Strecke nach der Bewilligung
ändern sollte, beispielsweise aufgrund einer unvorhergesehenen Sperrung eines Teilabschnittes. Eine Ausweichstrecke bedarf dann einer neuen Zustimmung der Bewilligungsbehörde.
Die Regelungen zur Beantragung einer Einzel-, als auch für eine Dauerbewilligung sind umfangreich. Einiges ist zu beachten, damit Sie die Erteilung erhalten und die Fahrt durchführen können. Aber auch bei dem Transport an sich ist an Einiges zu denken. Gern unterstützen wir Sie dabei, indem wir Sie optimal mit speziellen Seminaren auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereiten. Sprechen Sie uns gerne an.
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