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Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte – Teil 2: Die Vorbereitung

Im ersten Teil unseres Beitrages zu Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten wurde erläutert, welche Hürden und Voraussetzungen zu meistern sind, damit die zuständige Behörde die notwendige Sonderbewilligung für einen Transport, bzw. die Fahrt mit einem besonderen Fahrzeug erteilt. Nachdem nun ein Transportunternehmen die Bewilligung erhalten hat, kann jedoch nicht sofort und ohne weitere Vorbereitung die Durchführung stattfinden. Auch hier sind einige wichtige Punkte zu beachten, um am Ende den Auftrag erfolgreich abschließen zu können.

Fahrzeugauswahl zur Durchführung des Transportes

Bei der letztendlichen Durchführung sollte so wenig wie möglich dem Zufall überlassen werden. Eine ausführliche Planung ist dadurch unerlässlich. Diese sollte allerdings nicht nur von Seiten des Transportunternehmens, sondern gemeinsam mit dem Hersteller, bzw. Absender, des zu transportierenden Gutes oder Fahrzeuges erfolgen.

Die Auswahl des richtigen Fahrzeuges für den Ausnahmetransport geschieht natürlich in der Regel vor der Beantragung der Sonderbewilligung. Aus diesem Grund handelt es sich hier um einen parallelen Prozess von der Antragsstellung bis zur Durchführung des Ausnahmetransportes. Denn letztendlich kann das ausgewählte Fahrzeug ausfallen und es muss schnellstens Ersatz gesucht werden.

Unter anderem ist bei der Planung zu berücksichtigen, welches Fahrzeug bei einem Transport von ausnahmepflichtigen Gütern überhaupt eingesetzt werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob die Ladung aufgrund des Gewichtes und / oder der Maße eine Sonderbewilligung benötigt. Entsprechend ist auch das Fahrzeug auszuwählen, damit die Ladung mit den notwendigen Hilfsmitteln gesichert werden kann. Stichpunkte hierzu sind: Zurrpunkte und gegebenenfalls erforderliche Hilfskonstruktionen. Insbesondere ist auch auf den Schwerpunkt der Ladung zu achten, damit das Fahrzeug nicht in der ersten Kurve in Schieflage gerät. Das Fahrzeug wird bei dem Transport teils stark beansprucht. Entsprechend ist auf die Achslast, Ladefläche und auch Höhe zu achten. Schließlich muss bei letzterem die maximale Höhe eingehalten werden. Zur Erinnerung, diese liegt bei 4 Metern.

Ein weiterer, ebenso nicht unwichtiger, Punkt sind die Platzverhältnisse bei der Be- und Entladung des Transportgutes. Nicht nur, dass die richtigen Be- und Entladefahrzeuge oder -konstruktionen zur Verfügung stehen, es ist auch auf den Untergrund zu achten.

Vorbereitung der Fahrzeuge

Ist das richtige Fahrzeug ausgewählt, kommt nun die Vorbereitung. Diese sind vom Gesetz her durch bestimmte Hinweistafeln und eventuelle Gefahrenlichter auszustatten. Die rechtlichen Bestimmungen legen fest, dass bei einer Überbreite des Transportes, bzw. Fahrzeuges, vorne mit rechteckigen Flaggen oder Tafeln gekennzeichnet werden muss. Diese müssen eine Seitenlänge von mindestens 40 cm aufweisen und haben rot-weiße Schrägstreifen. So kann auch der Gegenverkehr die Gefahr frühzeitig einschätzen. Bei der Überbreite ist allerdings auch an die Sicht des Fahrzeugführers zu denken. Verhindert die Ladung eine Sicht nach hinten, so müssen links und rechts zusätzliche Außenspiegel montiert werden, damit die Fahrbahn seitlich und nach hinten überblickt werden kann.

Bei einer Ladung mit Überlänge, die somit das Fahrzeug mehr als einen Meter nach hinten überragt, ist auch hier eine weitere Kennzeichnung erforderlich. Im Übrigen handelt es sich bei den gesetzlichen Regelungen nicht explizit um solche, die nur für Ausnahmefahrzeuge oder -transporte bestimmt sind. Auch bei ausnahmefreien sind diese zu beachten.

Wie bereits im ersten Teil unseres Beitrages erwähnt, wird von der zuständigen Behörde auch die Nutzung von gelben Gefahrenlichtern zur Absicherung des Transportes vorgeschrieben. Hierbei kann es vorkommen, dass es sich um das Transportfahrzeug selbst oder einem Begleitfahrzeug handelt. Dabei ist zu beachten, dass die Nutzung solcher Lichter auch in den Fahrzeugausweisen der eingesetzten Fahrzeuge eingetragen sein muss.

Frühzeitige Ankündigung bei der Polizei

Teilweise ist es erforderlich und wird auch in der Sonderbewilligung vorgeschrieben, dass der Transport durch die Polizei begleitet wird. Es ist Aufgabe des Transportunternehmens, sich frühzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) mit der Behörde in Verbindung zu setzen, damit die Begleitung am Einsatztag auch zur Verfügung steht. Ansonsten kann die Transportfahrt nicht starten.

Eine Polizeibegleitung kann beispielsweise notwendig sein, sobald die Breite, bzw. der seitliche Überhang über 3,50 Meter oder die Länge mehr als 35 Meter (bzw. 30 Meter Länge und 3,60 Meter Breite) beträgt. Im Einzelnen ist hier auf die behördlichen Verfügungen in der Sonderbewilligung zu achten.

Kann es dann los gehen?

Sobald das richtige Fahrzeug inklusive Ausstattung / Kennzeichnungen und Ladungssicherungen gewählt ist, könnte es losgehen. Der Tag für den Transport ist festgesetzt und die Polizei wurde hierüber informiert und kann begleiten.

Eine Sache hat allerdings der Transportunternehmer gegebenenfalls noch zu veranlassen. Die Sonderbewilligung schreibt in der Regel vor, dass die Fahrstrecke vor dem Transport nochmals erkundet werden muss. Denn rollt der Transport erst einmal, ist es ein Desaster, wenn plötzlich die zu befahrende Straße gesperrt ist. Die Nutzung einer Ersatzstrecke ist bei der laufenden Durchführung nicht ohne weiteres möglich. Zum einen ist die genaue Route von der Behörde in der Sonderbewilligung vorgegeben und zum anderen ist ein Zeitfenster einzuhalten, damit der Straßenverkehr so gering wie möglich behindert wird.

Auch dieser zweite Teil unseres Beitrages zu Ausnahmefahrzeugen und -transporte zeigt, dass nach Erteilung einer Sonderbewilligung der Auftrag nicht ohne eine gute Planung durchgeführt werden kann. Mit speziell auf diesem Thema abgestimmten Seminaren können wir Ihnen helfen, die optimale Vorbereitung zu treffen. Hierzu stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Auch dieser zweite Teil unseres Beitrages zu Ausnahmefahrzeugen und -transporte zeigt, dass nach Erteilung einer Sonderbewilligung der Auftrag nicht ohne eine gute Planung durchgeführt werden kann. Mit speziell auf diesem Thema abgestimmten Seminaren können wir Ihnen helfen, die optimale Vorbereitung zu treffen. Hierzu stehen wir jederzeit zur Verfügung

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